Hallo,
liebe Verunsicherungsfanatiker....
nach dem Lesen aller Beiträge ist man nicht unbedingt schlauer, leider...
Hier geht es im besonderen Fall um 'le badge' für PKW mit Wohnwagen. Oder auch mal ohne Wohnwagen.
Ich habe wegen den gegenteiligen Infos hier die APRR angeschrieben und gefragt, ob man mit der badge liber-t balade nur mit PKW oder auch mit längerem und höherem Geschoß durchkommt.
Die Antwort und Infos aus den conditions generales ist:
Obige badge gilt für Category 1, 2 und 5,
Cat. 1 ist ein Auto evtl. mit Anhänger, mit max. 2 Meter Höhe und max. 3,5to Gewicht des Zugfahrzeugs
Cat. 2 ist ein Auto mit Anhänger zwischen 2 und 3 Meter Höhe und einem Gewicht des Zugfahrzeugs von < 3,5 to.
Cat. 5 sind Motorräder, Trikes u.ä.
...wobei Krankentransporte die in die Cat.2 eigentlich gehören, noch als Cat. 1 berechnet werden.
Es gibt höhenbeschränkte -t- Durchfahrten (auf 2m), die sind nur für Cat. 1 - Fahrzeuge.
Cat. 2 und Cat. 5 Fahrzeuge dürfen nur die nicht in der Höhe beschränkten -t-Durchfahrten nutzen.
Fährt jemand durch eine falsche Schranke, wird der höchste Tarif angewandt. (Also z.b. Motorrad durch höhenbeschränket Cat.1-Durchfahrt, dann Cat.1-Tarif) Hat ein Cat1.-Auto was höheres geladen (über 2m) muß er am Häuschen anhalten und Hilfe holen,( da er beim höhenunlimitierten Übergang wohl als Cat.2 abkassiert würde, Eigene Anmerkung!) Fährt jemand als Cat.2 oder Cat.3 oder Cat. 4 Fahrzeug durch eine Spur, die nur für Cat.1 reserviert ist (meist die mit einer Höhenbeschränkung auf 2m, oder wo z.B. steht. reservee a la classe 1) wird es als Betrug gehandhabt.
Somit ist die badge nicht unterschiedlich für verschiedene Höhen, sondern es gibt nur EINE. Und mit der muß man einfach nur die richtige Durchfahrt erwischen: Mit Wohnwagen also die t-Durchfahrt mit OHNE Höhenbegrenzung bei 2m
und wenn es keine gibt, dann halt normal anstellen...
[Über APRR kann mit CB, Visa oder AMEX zur Zeit (08.2012) online bestellt/bezahlt werden, auch als NotFrench]
Gruß