Rat Verkehrsstrafe

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petilui
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Mittwoch 28. Juni 2006, 05:40

Postbote schrieb

Den Einspruch werde ich trotzdem einlegen, nur die Sprachbarriere macht mir noch zu Schaffen!

Gruß Georg
Wozu ? Sie haben Doch das Überfahren der Linie schon zugegeben.
Einspruch/Widerspruch macht doch nur Sinn, wenn man zu unrecht beschuldigt wurde.

Weiter haben Sie selbst festgestellt, daß Sie bereits mit der geringstmöglichen Strafe belegt worden sind.


Woran erkennt man, daß ein französicher Polizist zwar fair, aber gleichzeitig auch ausländerfeindlich ist, wenn man nicht einmal versteht, was er zu einem sagt ?

Was stand den auf den Schildern, welche unzureichende Hinweise enthalten haben, wenn man doch die Sprache nicht bzw. nicht ausreichend beherrscht.
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Aperdurus
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Mittwoch 28. Juni 2006, 06:36

Hallo petitlui,

da tust Du Georg unrecht. Wie er bereits postete, hat er eingesehen, daß er mit der niedrigstmöglichen Strafe davongekommen ist und deshalb von weiteren Schritten absieht.

Übrig bleibt tatsächlich sein Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit der Polizei. Woraus er das schließt, ist mir auch nicht klar.

Noch etwas zur Beschilderung von Strassen in F:

Es ist besser in Frankreich, sich nach Strassennummern zu orientieren, als nach Ortsnamen. Also eben der D101 oder der N7 nachzufahren, anstatt irgendwelchen Städtenamen zu folgen.

Man kommt damit sicherer ans Ziel.

Viele Grüße

Aperdurus
Postbote
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Mittwoch 28. Juni 2006, 12:37

Danke Aperdurus,
es macht gar keinen Spaß alles drei mal zu schreiben!

Zwei kurze Erklärungen noch.

1. Zum ausländerfeindlichen Verhalten

Zum Thema Sprachbarriere. Ich spreche gebrochen Französisch kann aber wenn ein Franzose langsam spricht 90% verstehen.
Als der Polizist nun zum Auto kam verlangte er meinen Führeschein und noch etwas was ich nicht verstand (Ich denke es waren die Wagenpapiere die ich natürlich nicht hatte) Mit Händen und Füßen versuchte ich ihm klar zu machen das ein Mietwagen war. Da das ein bisschen schwierig war und ich immer noch nicht genau wusste was er wollte, fragte ich ihn ob er Englisch oder Deutsch spreche weil mein Französisch sehr schlecht ist (natürlich auf Französisch). Darauf schrie er mich an "In Frankreich wird Französisch gesprochen".
Gott sei Dank kam sein Kollege dazu der echt ganz nett war. Der konnte gebrochen Englisch und so konnten wir alle Unklarheiten klären. Alle 2 Minuten kam der Unfreundliche wieder und wiederholte seinen Spruch mit steigender Lautstärke und Schnelligkeit so das mir kaum die Spucke auf der Brille trocknete.
Außerdem machte er auch andere Bemerkungen die ich aber aufgrund der Schnelligkeit einfach nicht verstehen konnte obwohl ich ihn immer wieder bat langsamer zu sprechen.

Das müsste sich mal ein deutscher Polizist einfallen lassen. "In Deutschland wird Deutsch gesprochen". Wenn das rauskommen würde, dann wäre sicher die Hölle los!
petilui schrieb

Woran erkennt man, daß ein französischer Polizist zwar fair, aber gleichzeitig auch ausländerfeindlich ist, wenn man nicht einmal versteht, was er zu einem sagt ?
Wer sagt denn das ich ihn nicht verstanden hab?
petilui schrieb

Was stand den auf den Schildern, welche unzureichende Hinweise enthalten haben, wenn man doch die Sprache nicht bzw. nicht ausreichend beherrscht.
Auf Verkehrschildern stehen meisten Ortnamen wie Toulon oder Antibes die meistens mit denen in den (deutschen) Karten identisch sind. Also kann theoretisch auch navigieren ohne die jeweilige Sprache des Landes zu sprechen.

2. Zur Ausschilderung. Das war folgender Maßen. Vor einer Gabelung war folgendes ausgewiesen. Ganz Links zwei Spuren geradeaus nach Hyeres (unser Ziel) + in der Mitte zwei Spuren in Richtung centre Ville (linksabbiegend) und ganz rechts zwei Spuren in Richtung Hyeres (geradeaus). Daraufhin habe ich mich ganz links eingeordnet.
Etwa 500m nachher war plötzlich folgende Ausschilderung. 2 Spuren linksabbiegend nach centre Ville ganz links + vier Spuren geradeaus (Hyeres) ganz rechts.
Nun musste ich mich zwei Spuren nach rechts "kämpfen" und überfuhr dabei die durchgestrichen Linie zwischen den linksabbiegenden und den Geradeausspuren.

Wer das versanden hat, hat gewonnen. Es ist uns bislang unklar wie das passieren konnte, aber das werden wir wohl auch nie verstehen - müssen wir ja auch nicht!

So, ich hoffe alle Unklarheiten beseitigt zu haben!

Gruß Georg
Zuletzt geändert von Postbote am Mittwoch 28. Juni 2006, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Aperdurus
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Hallo Georg,

wenn ich jetzt ein kurzes Resümee ziehen darf, kann ich zur von Dir angesprochenen Unfreundlichkeit der französischen Gendarmen Ausländern gegenüber feststellen:

1 Gendarm war freundlich, 2 waren es insgesamt, also sind schon mal 50 % der französischen Gendarmerie freundlich gegenüber Ausländern.

Der unfreundliche Gendarm hat Dich zum niedrigstmöglichen Tarif verwarnt € 90 statt bis zu € 375. Dir als Ausländer hat er also Rabatt gegeben. Das ist eigentlich schon wieder ausländerfreundlich.

Sehe es mal so.

Viele Grüße aus der heißen Drôme

Aperdurus
cascade
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Freitag 7. Juli 2006, 16:04

Ich würde mich ebenso wie in Deutschland an die StVO halten. Das Überschreiten der durchgezogenen Linie ist nicht irgendein Kavaliersdelikt. Wer, wie ich im letzten Jahr, schon mal einen Motorradfahrer, der zu weit in die Kurve gefahren war, an der Straße mit dem Rest seines Schädels liegen sah, überschreitet keine durchgezogenen Linien mehr.
Mara
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Montag 17. Juli 2006, 14:31

Ähm, kurze Frage: Seit April werden doch Verkehrsstrafen etc zwischen D und FR hin-und hergeschickt. Hat da jemand Erfahrung, der mit einem französischen Kennzeichen in Deutschland geblitzt wurde? Ich hatte letzte Woche so 110-120km/h auf dem Tacho, statt der erlaubten 100km/h. Ich hatte da was gehört, daß erst ab 70€ ins Ausland weitergeleitet wird?

LG
Mara
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Aperdurus
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Mittwoch 19. Juli 2006, 08:29

Hallo Mara,

Könnte sein, daß Du hier etwas findest:

http://makeashorterlink.com/?T25112E6D

Viel Erfolg und Grüße aus der Drôme

Aperdurus
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