@yojo:
Deine Antwort kommt aus Südwestfrankreich.
Lebte ich dort, würde ich zahlen.
Wir leben in SüdDeutschland. Eingefordert kann HIER nur nach dt Recht werden, und nach dt Recht ist sie "unschuldig".
Ich wollte wissen, ob die Schuld oder Unschuld bewiesen werden muss.
Inzwischen haben wir uns für Nicht zahlen entschieden.
Weil eben in D der Schuldachweis von der Verfolgungsbehörde geführt werden muss.
Mal sehn.
Im Übrigen bitte ich pingelig durch drakonische zu ersetzen, dann isses genauer.
Gruß vom Sultan
Bußgeld in Frankreich - mit oder ohne Foto?
Es war mir schon klar, dass Ihr nicht in Frankreich lebt. Sonst hätte ich die Alternative "Nicht bezahlen" garantiert nicht angeführt.DerSultan hat geschrieben: Deine Antwort kommt aus Südwestfrankreich.
Lebte ich dort, würde ich zahlen.
Wir leben in SüdDeutschland.
Und das könnt Ihr nur selbst entscheiden.
Hallo, ich wollte nur nochmal abschließend berichten, daß wir auf unseren Widerspruch hin nichts mehr gehört haben vom Offizier des Innenministeriums.
Also : Widerspruch einlegen, keine Kaution zahlen, auf das ja wohl vorhandene Foto verweisen, aus dem ersichtlich ist, daß nicht die Halterin am Steuer sitzt.
Verweis auf die dt. Fahrerhaftung.
Kein Nachweis wurde angefordert! Also, wenn Ihr wirklich nicht selbst gefahren seid, dann zahlt auch nicht! Lasst Euch nicht vom Drohbrief einschüchtern.
Es bleibt einzig die Frage, was bei der nächsten Einreise nach F passieren würde.
Das bleibt evtl. als Nachteil, bis zur Verjährung.
Falls jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat, so bitte ich um PN.
Gruß vom Sultan
Also : Widerspruch einlegen, keine Kaution zahlen, auf das ja wohl vorhandene Foto verweisen, aus dem ersichtlich ist, daß nicht die Halterin am Steuer sitzt.
Verweis auf die dt. Fahrerhaftung.
Kein Nachweis wurde angefordert! Also, wenn Ihr wirklich nicht selbst gefahren seid, dann zahlt auch nicht! Lasst Euch nicht vom Drohbrief einschüchtern.
Es bleibt einzig die Frage, was bei der nächsten Einreise nach F passieren würde.
Das bleibt evtl. als Nachteil, bis zur Verjährung.
Falls jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat, so bitte ich um PN.
Gruß vom Sultan