Bußgeld in Frankreich - mit oder ohne Foto?
Guten Tag !
Kurze Frage an alle Betroffenen: gibt es mit dem Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren (stationärer Blitzer bei Angers auf der A 11 hat mit erwischt) gleich ein Foto dazu oder muss das angefordert werden ?
Danke für eine flotte Antwort
			
									
									
						Kurze Frage an alle Betroffenen: gibt es mit dem Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren (stationärer Blitzer bei Angers auf der A 11 hat mit erwischt) gleich ein Foto dazu oder muss das angefordert werden ?
Danke für eine flotte Antwort
Das Photo muss angefordert werden. Der Halter des Fahrzeugs muss aber auch dann die Strafe zahlen, wenn er nachgewiesenermaßen nicht der Fahrer war. Allerdings kriegt der Halter in dem Fall nicht die Strafpunkte.
Zahlt man erst später, wird es allerdings teurer.
Vor der Geldstrafe schützt höchstens, dass man nachweisen kann, dass das Auto zu dem Augenblick ganz woanders war oder dass das Auto nicht so schnell fahren kann, wie auf dem PV angegeben.
Wird man mit einem mobilen Radargerät erwischt, gibt es nicht mal ein Foto.
			
									
									
						Zahlt man erst später, wird es allerdings teurer.
Vor der Geldstrafe schützt höchstens, dass man nachweisen kann, dass das Auto zu dem Augenblick ganz woanders war oder dass das Auto nicht so schnell fahren kann, wie auf dem PV angegeben.
Wird man mit einem mobilen Radargerät erwischt, gibt es nicht mal ein Foto.
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				Historiker
- Beiträge: 4
- Registriert: Freitag 13. Dezember 2013, 10:24
Susann125 hat geschrieben:was? man muss zahlen wenn man selbst nicht gefahren ist, aber einem der Wagen gehört? hätt ich ja jetzt nich gedacht.
Ist ja logisch, dann könntest du dir ja immer das Auto eines Freundes leihen und so schnell fahren wie du willst und wenn der Fahrzeughalter dann "zufällig" nicht weis wer gefahren ist kann niemand bestraft werden.
Deutschland betrachtet das als nicht mit seiner Verfassung vereinbar. Deshalb weigert es sich, französische Knöllchen zu vollstrecken:
Es lebe der deutsche Raser.
			
									
									
						aus: http://www.europa-kontakt.de/EU_Strafen.htmGleichfalls nicht vollstreckt werden in Deutschland Fälle der sog. Kfz-Halterhaftung, bei denen ein Fahrzeughalter sanktionsrechtlich in Anspruch genommen wird, auch wenn nicht erwiesen ist, daß er selbst den Verkehrsverstoß begangen hat.
Es lebe der deutsche Raser.

Im §Grunde§ sind sämtliche PV's (Straftickets) ungültig, wenn kein Proces-Verbal für die Installation des Radargerätes beigebracht werden kann.
Einfach anfordern ! Du wirst diesen nicht erhalten, denn bei den meisten Geräten wurde nie einer erstellt.
Es gibt spezialisierte Seiten & Anwällte hierfür: einfach googeln, nach Annulation PV Radar oder einer ähnlichen Suche, Du findest 200 Tippgeber, Seiten & Anwälte....
PS: könntest Dich in der Zukunft aber trotzdem an die Verkehrsregeln halten
  
   
  
			
									
									
						Einfach anfordern ! Du wirst diesen nicht erhalten, denn bei den meisten Geräten wurde nie einer erstellt.
Es gibt spezialisierte Seiten & Anwällte hierfür: einfach googeln, nach Annulation PV Radar oder einer ähnlichen Suche, Du findest 200 Tippgeber, Seiten & Anwälte....
PS: könntest Dich in der Zukunft aber trotzdem an die Verkehrsregeln halten
 
   
  
& was soll daran schlimm sein, dass Deutschland die Tickets nicht vollstreckt?
In Deutschland gilt nun mal die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. & das empfinde ich auch gut so.
Wobei ich trotzdem sag: Gerade im Ausland würd ich nie auch nur 1 km/h zu schnell fahren, da die Geldstrafen dort einfach empfindlicher sind.
			
									
									
						In Deutschland gilt nun mal die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. & das empfinde ich auch gut so.
Wobei ich trotzdem sag: Gerade im Ausland würd ich nie auch nur 1 km/h zu schnell fahren, da die Geldstrafen dort einfach empfindlicher sind.
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				hubert-miriam
- Beiträge: 2
- Registriert: Dienstag 18. Februar 2014, 20:02
Wie hoch sind denn die Bußgelder an sich, wenn man in Frankreich beispielsweiße mit 10-20 km/h zu schnell geblitzt wird? Weiß das jemand?
			
									
									
						das ist ganz schoen teuer
erlaubt sind 50, du faehrst 51 …oder 69 = 135€
erlaubt sind mehr als 50, zB 70, du hast 71 …. 89 = 68 €
erlaubt sind zB 70, du faehrst 90 …99= 135€
erlaubt zB 70, du faehrst 100 …109= 135€
70, du faehrst 110 ..119=135€
70, du faehrst 120 oder mehr=1500€
im Wiederholungsfall 3750€
zu Punkten, Fuehrerscheinentzug, Still-legung des Fahrzeugs, Gefaengnis
siehe den Text.
Bonne route
Herbert
http://www.securite-routiere.gouv.fr/co ... ns/vitesse
Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation supérieure à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 68 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation inférieure ou égale à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 20 km/h et inférieur à 30 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 2 points sur permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 30 km/h et inférieur à 40 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 3 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 40 km/h et inférieur à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 4 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire
- Confiscation du véhicule
Excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 1 500 euros
- Retrait de 6 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire (sans sursis ni « permis blanc »)
- Confiscation obligatoire du véhicule en cas de récidive
Récidive d’excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 3 750 euros
- Retrait de 6 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire (sans sursis ni « permis blanc »)
- Immobilisation ou confiscation du véhicule - Peine de prison de 3 mois
			
									
									
						erlaubt sind 50, du faehrst 51 …oder 69 = 135€
erlaubt sind mehr als 50, zB 70, du hast 71 …. 89 = 68 €
erlaubt sind zB 70, du faehrst 90 …99= 135€
erlaubt zB 70, du faehrst 100 …109= 135€
70, du faehrst 110 ..119=135€
70, du faehrst 120 oder mehr=1500€
im Wiederholungsfall 3750€
zu Punkten, Fuehrerscheinentzug, Still-legung des Fahrzeugs, Gefaengnis
siehe den Text.
Bonne route
Herbert
http://www.securite-routiere.gouv.fr/co ... ns/vitesse
Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation supérieure à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 68 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation inférieure ou égale à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 20 km/h et inférieur à 30 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 2 points sur permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 30 km/h et inférieur à 40 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 3 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 40 km/h et inférieur à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 4 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire
- Confiscation du véhicule
Excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 1 500 euros
- Retrait de 6 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire (sans sursis ni « permis blanc »)
- Confiscation obligatoire du véhicule en cas de récidive
Récidive d’excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 3 750 euros
- Retrait de 6 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire (sans sursis ni « permis blanc »)
- Immobilisation ou confiscation du véhicule - Peine de prison de 3 mois
Nachtrag
(Ich hoffe das angehaengte Bild kommt durch)
Was manche wahrscheinlich nicht wissen:
Auf Autobahnen gilt normalerweise 130km/h
bei Regen aber nur noch 110!
und wenn man dann 130 faehrt
dann sind das 135€
(und da braucht nicht einmal ein Schild stehen!!!
es reicht wenn der Gendarm meint es regnet )
 )
siehe Article R413-2 Code de la Route
salut
Herbert
							(Ich hoffe das angehaengte Bild kommt durch)
Was manche wahrscheinlich nicht wissen:
Auf Autobahnen gilt normalerweise 130km/h
bei Regen aber nur noch 110!
und wenn man dann 130 faehrt
dann sind das 135€
(und da braucht nicht einmal ein Schild stehen!!!
es reicht wenn der Gendarm meint es regnet
 )
 )siehe Article R413-2 Code de la Route
salut
Herbert
- Dateianhänge
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				- Bildschirmfoto 2014-02-18 um 8.43.28 .png (398.5 KiB) 86927 mal betrachtet
 
Man sollte der Vollständigkeit halber erwähnen, dass die hier genannten Beträge die der  "amendes forfaitaires" sind. Bezahlt man innerhalb von 15 Tagen, bzw. 30 Tagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung + Online-Bezahlung, dann ist die "amende forfaitaire minorée" fällig, das sind dann z.B. 45 statt 68€ oder 90 statt 135€. 
Und natürlich gibt es auch in Frankreich eine Toleranz. Diese beträgt pauschal 5 km/h bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis100 km/h und 5% bei höheren Begrenzungen.
			
									
									
						Und natürlich gibt es auch in Frankreich eine Toleranz. Diese beträgt pauschal 5 km/h bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis100 km/h und 5% bei höheren Begrenzungen.
- sportkegler
- Beiträge: 35
- Registriert: Donnerstag 14. Februar 2008, 16:42
- Wohnort: F-44600 St. Marc sur Mer + D-40764 Langenfeld
Hallo zusammen,
ich habe heute nach 41 Jahren mehrfach im Jahr in Frankreich unterwegs, eine dreiseitige Zahlungsaufforderung komplett in deutsch erhalten für ein Tempo von 112 bei 110 erlaubt. 45 Euro, wenn ich innerhalb von 6 Wochen zahle. Was passiert, wenn ich nicht zahle, da Deutschland es ja nicht eintreibt: lassen die mich dann nicht mehr nach Frankreich einreisen, oder muss ich damit rechnen, angehalten zu werden und dann bezahlen zu müssen (bei meiner nächsten Fahrt in die Bretagne)? Ich weiss im Moment noch nicht, ob ich zahlen werde!
Hat von euch schon mal jemand dieses dreiseitige Schreiben komplett in Deutsch erhalten?
Gruß
Sportkegler
			
									
									
						ich habe heute nach 41 Jahren mehrfach im Jahr in Frankreich unterwegs, eine dreiseitige Zahlungsaufforderung komplett in deutsch erhalten für ein Tempo von 112 bei 110 erlaubt. 45 Euro, wenn ich innerhalb von 6 Wochen zahle. Was passiert, wenn ich nicht zahle, da Deutschland es ja nicht eintreibt: lassen die mich dann nicht mehr nach Frankreich einreisen, oder muss ich damit rechnen, angehalten zu werden und dann bezahlen zu müssen (bei meiner nächsten Fahrt in die Bretagne)? Ich weiss im Moment noch nicht, ob ich zahlen werde!
Hat von euch schon mal jemand dieses dreiseitige Schreiben komplett in Deutsch erhalten?
Gruß
Sportkegler
- 
				Andreas Lettow
- Beiträge: 5
- Registriert: Donnerstag 24. April 2008, 10:55
Ich glaube, den Franzosen geht's sehr schlecht: die scheinen dringend Geld zu brauchen 
Auf unserer letzten Fahrt nach Südfrankreich bin ich innerhalb von 4 Stunden (davon 1 Stunde Pause) insgesamt fünf mal geblitzt worden: zweimal mit 1 km/h, zweimal mit 2 km/h und einmal mit 9 km/h zu viel (Toleranz schon abgezogen). Das "witzige" daran: für jedes Mal gibt's eine Zahlungsaufforderung ja 45,-- Euro.
Vive la France 
 
Nach Rücksprache mit dem ADAC: zahlen, sonst steigt nachAblauf von 76 Tagen die Buße auf je 180,--€, damit wird dann auch in Deutschland vollstreckt. Falls doch nicht, muß ich bei der nächsten Einreise bei jeder Verkehrskontrolle zittern .
 .
Irgendwie hat meine Liebe zu Frankreich soeben 'nen schweren Knacks erlitten.
			
									
									
						
Auf unserer letzten Fahrt nach Südfrankreich bin ich innerhalb von 4 Stunden (davon 1 Stunde Pause) insgesamt fünf mal geblitzt worden: zweimal mit 1 km/h, zweimal mit 2 km/h und einmal mit 9 km/h zu viel (Toleranz schon abgezogen). Das "witzige" daran: für jedes Mal gibt's eine Zahlungsaufforderung ja 45,-- Euro.
Vive la France
 
 Nach Rücksprache mit dem ADAC: zahlen, sonst steigt nachAblauf von 76 Tagen die Buße auf je 180,--€, damit wird dann auch in Deutschland vollstreckt. Falls doch nicht, muß ich bei der nächsten Einreise bei jeder Verkehrskontrolle zittern
 .
 .Irgendwie hat meine Liebe zu Frankreich soeben 'nen schweren Knacks erlitten.
- 
				Andreas Lettow
- Beiträge: 5
- Registriert: Donnerstag 24. April 2008, 10:55
Ja , ichsportkegler hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe heute nach 41 Jahren mehrfach im Jahr in Frankreich unterwegs, eine dreiseitige Zahlungsaufforderung komplett in deutsch erhalten für ein Tempo von 112 bei 110 erlaubt. 45 Euro, wenn ich innerhalb von 6 Wochen zahle. Was passiert, wenn ich nicht zahle, da Deutschland es ja nicht eintreibt: lassen die mich dann nicht mehr nach Frankreich einreisen, oder muss ich damit rechnen, angehalten zu werden und dann bezahlen zu müssen (bei meiner nächsten Fahrt in die Bretagne)? Ich weiss im Moment noch nicht, ob ich zahlen werde!
Hat von euch schon mal jemand dieses dreiseitige Schreiben komplett in Deutsch erhalten?
Gruß
Sportkegler
 
 wenn Du nicht zahlst, steigt die Buße nach 76 Tagen auf 180,-- €, und die sollen laut ADAC-Anwalt auch hier in Deitschland vollstreckt werden...
- Aperdurus
- Beiträge: 1525
- Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
- Wohnort: südlich Lyon
- Kontaktdaten:
Vorsicht ist auch geboten, wenn wegen "Pollution" die zulässige Höchstgeschwindigkeit gemindert wird. Meist um 20 km/h, in besonderen Fällen auch um 40 km/h , z.B. in Grenoble. Dies ist dann meist bei der Einfahrt an der Zahlstelle und auch sehr sporadisch an den Schilderbrücken über der Autobahn angezeigt.
Man sollte sich geschwindigkeitsmäßig keinesfalls an die Begrenzung mißachtenden Franzosen, Luxemburgern oder Schweizern orientieren. 
  
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
			
									
									
						Man sollte sich geschwindigkeitsmäßig keinesfalls an die Begrenzung mißachtenden Franzosen, Luxemburgern oder Schweizern orientieren.
 
  
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Schon wieder einer, der den Staatshaushalt retten soll  
 
wenn Du genau hinschaust, dann stimmt es. Es waren nur 50km/h erlaubt.
also 135€ und wenn Du schnell zahlst, dann bekommst Du Rabatt.
als kleiner Tipp.
Gehe zu Deinem Centre d'Impôt und zahle dort und Du erhaelst einen Beleg. Dann bist Du sicher, dass nicht nachher gesagt wird, Deine Internet Ueberweisung sei nicht angekommen 
 
Gruesse aus der Dordogne
Herbert
			
									
									
						 
 wenn Du genau hinschaust, dann stimmt es. Es waren nur 50km/h erlaubt.
also 135€ und wenn Du schnell zahlst, dann bekommst Du Rabatt.
http://www.securite-routiere.gouv.fr/co ... ns/vitesseExcès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation inférieure ou égale à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
als kleiner Tipp.
Gehe zu Deinem Centre d'Impôt und zahle dort und Du erhaelst einen Beleg. Dann bist Du sicher, dass nicht nachher gesagt wird, Deine Internet Ueberweisung sei nicht angekommen
 
 Gruesse aus der Dordogne
Herbert
Ich warte auch auf 3 ...und bin besonders gespannt, weil es sich um sog. "radars discriminatoires" handeln müsste, also Blitzer, die zwischen LKW und PKW unterscheiden ...und mich (bzw. den Bulli) als LKW eingestuft haben...
Vive la France ..
Gero
			
									
									
						Vive la France ..
Gero
Gut, dass Ihr das gepostet habt.... sonst wäre ich diesen Sommer bestimmt böse reingerasselt... ich gehöre leider zu den Menschen, die immer 10 km/h schneller fahren   
 
Meine Freundin hat nun den Auftrag mich als Beifahrer zu kontrollieren und mich immer brav zu massregeln 
 
Danke Danke Danke!
			
									
									
						 
 Meine Freundin hat nun den Auftrag mich als Beifahrer zu kontrollieren und mich immer brav zu massregeln
 
 Danke Danke Danke!

also 10 km lohnt gar nicht.ich gehöre leider zu den Menschen, die immer 10 km/h schneller fahren
Wenn dann zwanzig, und vielleicht sogar die fuenf Prozent Toleranz auch noch mitnehmen
 . So fuer den richtigen Kick
. So fuer den richtigen Kick  : schliesslich ist der Einsatz dergleiche. Egal ob 1 km zu viel oder 19 km
 : schliesslich ist der Einsatz dergleiche. Egal ob 1 km zu viel oder 19 km  
   
   
 Bonne route
Herbert
PS
man kann aber auch den franzoesischen Staat ganz legal unterstuetzen. Ohne, dass man Auto faehrt. Ueber die Alkoholsteuer, abends, gemuetlich bei einem Glas …
- 
				Andreas Lettow
- Beiträge: 5
- Registriert: Donnerstag 24. April 2008, 10:55
herbertp hat geschrieben:...
PS
man kann aber auch den franzoesischen Staat ganz legal unterstuetzen. Ohne, dass man Auto faehrt. Ueber die Alkoholsteuer, abends, gemuetlich bei einem Glas …

Ich benutze auf Autobahnen, Umgehungsstraßen etc. für 90 kmh, 110 kmh und 130 kmh immer den Tempomat. Da hat man nicht den Stress, dass man dauernd auf den Tacho starren muss. Die korrekte Geschwindigkeit zeigt mir das Navi an, da der Tacho unseres Autos immer zu niedrig anzeigt. Zum Glück kann man fast überall auf den französischen Schnellstraßen mit Tempomat fahren - in Deutschland geht das nur ausnahmsweise.
Schlimm sind die Leute vor einem, die einen oft gerade überholt haben und bei Radarwarnschildern dann schlagartig von 100 auf 70 runterbremsen, wenn 90 erlaubt sind.
			
									
									
						Schlimm sind die Leute vor einem, die einen oft gerade überholt haben und bei Radarwarnschildern dann schlagartig von 100 auf 70 runterbremsen, wenn 90 erlaubt sind.

Dann habe ich das ja dieses Jahr richtig gemacht: Einen Tempomat nachgerüstet. Aber ich fahre schon seit etwa 12 oder 13 Jahren immer in den Süden von Frankreich (Camargue / Narbonne). Bisher, egal ob stationär ( ich glaube auf der Strecke bis nach Narbonne stehen bestimmt 10 stationäre), Fotoservice aus dem Auto oder mit Laserpistolen, brauchte ich (toi, toi, toi, klopf auf Holz) noch nichts zu bezahlen. Dieses Jahr wird es leichter fallen.
Grüße aus Hattingen
			
									
									
						Grüße aus Hattingen
Heute habe ich etwas gespenstisches gesehen - zum ersten Mal, aber die Strecke um Bayonne ist ja auch neu ausgebaut. 
Wir fahren ganz gemütlich (mit Tempomat ) und ich kucke zufällig oben auf die Schalttafel, die ab und an quer über die Autobahn vor Staus oder ähnlichem warnen.
 ) und ich kucke zufällig oben auf die Schalttafel, die ab und an quer über die Autobahn vor Staus oder ähnlichem warnen. 
Und da steht ganz groß
CZ etc (ein fremdes Autokennzeichen)
TROP VITE
10 Sekunden danach hat uns ein Auto, dessen Kennzeichen mit CZ begann, überholt! 
 
Wow, Big Brother passt aber ganz genau auf.
			
									
									
						Wir fahren ganz gemütlich (mit Tempomat
 ) und ich kucke zufällig oben auf die Schalttafel, die ab und an quer über die Autobahn vor Staus oder ähnlichem warnen.
 ) und ich kucke zufällig oben auf die Schalttafel, die ab und an quer über die Autobahn vor Staus oder ähnlichem warnen. Und da steht ganz groß
CZ etc (ein fremdes Autokennzeichen)
TROP VITE
10 Sekunden danach hat uns ein Auto, dessen Kennzeichen mit CZ begann, überholt!
 
 Wow, Big Brother passt aber ganz genau auf.
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				Napoleon51
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Mein Kennzeichen stand auch schon mal quer über der A7 bei Montélimar, passiert ist nichts, ich war aber auch nur 2 KM zu schnell. Ein Jahr später habe ich das an der gleichen Stelle wieder gemacht und es hat auch mit 131 km/h geklappt.
			
									
									
						- 
				Napoleon51
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Jetzt mal aktuell auf 2014 bezogen: wie hoch ist denn die Toleranz? Konkret waren 80km/h erlaubt, GPS- Anzeige 86km/h, stationärer Blitzer (Anmerkung: A31 Nancy, Richtung LUX Höhe Buffalo- Grill).
			
									
									
						So, wie es hier steht und wenn Dein GPS richtig misst, bist Du genau 1 km über der Toleranzgrenze gefahren. Unter 100 km/h sind es 5 km Toleranz, über 100 km/h sind es 5 %. Siehe auch hier.
Hier erklären sie auch, wie man die wahre Geschwindigkeit seines Fahrzeugs misst, das erscheint mir aber als Methode sehr fehleranfällig.
			
									
									
						Hier erklären sie auch, wie man die wahre Geschwindigkeit seines Fahrzeugs misst, das erscheint mir aber als Methode sehr fehleranfällig.
- Aperdurus
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- Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
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- Kontaktdaten:
Wenn auch die auf der genannten Seite vorgeschlagene "Eichung" des Tachos extrem fehleranfällig ist, findet man doch eine Menge interessanter Sachen dort. Merci für den Hinweis auf diese Seite, Yoyo.
Interessant die Abschnittsgeschwindigkeitsmessung (Radars tronçons). So eine Messstrecke durchfahre ich relativ oft und ich habe mich gefragt, was das wohl ist. Jetzt weiß ich es. 
 
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
			
									
									
						Interessant die Abschnittsgeschwindigkeitsmessung (Radars tronçons). So eine Messstrecke durchfahre ich relativ oft und ich habe mich gefragt, was das wohl ist. Jetzt weiß ich es.
 
 Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Danke Aperdurus für den Hinweis auf den Abschnitt des genannten Links... ich wusste es nämlich bisher auch noch nicht und ohne Deinen Kommentar wäre ich weiter dumm gebliebenAperdurus hat geschrieben:Wenn auch die auf der genannten Seite vorgeschlagene "Eichung" des Tachos extrem fehleranfällig ist, findet man doch eine Menge interessanter Sachen dort. Merci für den Hinweis auf diese Seite, Yoyo.
Interessant die Abschnittsgeschwindigkeitsmessung (Radars tronçons). So eine Messstrecke durchfahre ich relativ oft und ich habe mich gefragt, was das wohl ist. Jetzt weiß ich es.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus

Wenn schon, dann macht man das nicht mit 130 km/h sondern mit 120, weil dann 2 km einer Minute entsprechen. Damit kann man auch ohne große Kopfrechnerei feststellen, ob zu viel oder zu wenig angezeigt wird. Meine Methode halte ich allerdings für präziser. Ich fahre auf einer auf 110 km begrenzten Strecke so lange mit Tachoanzeige 130 an einem fest installierten Radar vorbei, bis ich geblitzt werde. Ich bekomme dann meine tatsächliche Geschwindigkeit mit einem amtlichen Schreiben mitgeteilt. Das kostet mich zwar 45 Euro, aber das ist weit weniger als wenn ich meinen Tacho von einem Sachverständigen überprüfen lassen würdeYoyo hat geschrieben: Hier erklären sie auch, wie man die wahre Geschwindigkeit seines Fahrzeugs misst, das erscheint mir aber als Methode sehr fehleranfällig.
 
 Grüße
Axurit
Wie funktioniert das eigentlich? Ich habe ein in Frankreich auf mich zugelassenes Auto und einen deutschen Führerschein und damit schon einige punkteabzugswürdige Bußgelder bezahlt. Wird da ein Punktekonto auf meinen deutschen Führerschein geführt? Und was passiert wenn die Punkte weg sind? Wird dann mein deutscher FS eingezogen?Yoyo hat geschrieben:
So lange Du nicht zu viele weitere Punkte verlierst...
Klingt gemein:Axurit hat geschrieben:Wird da ein Punktekonto auf meinen deutschen Führerschein geführt? Und was passiert wenn die Punkte weg sind? Wird dann mein deutscher FS eingezogen?
aus: http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/vivre- ... e-etrangerCas où l’échange est obligatoire
L’échange de votre permis de conduire étranger est obligatoire dans les cas suivants :
Vous avez commis en France une infraction entrainant la suspension, la restriction, le retrait, l’annulation du droit de conduire ou un retrait de points ;
http://www.teissedre-avocats.com/blog-d ... angers-282
aus: http://www.legavox.fr/blog/maitre-vanes ... 5MsI3axmSoAttention, les permis de l’Union Européenne ne sont plus valables en France dès lors que vous avez commis sur le territoire national une infraction au Code de la route, susceptible d’entraîner une suspension du permis de conduire, une annulation du permis de conduire et même une simple perte de points.
Autrement dit, toutes les infractions commises en France lorsque l’on conduit avec un permis européen et qui entraîne une perte de points rendent l’échange du permis obligatoire.
Ainsi, la rumeur selon laquelle il suffit d’avoir un permis étranger pour échapper au permis à points est parfaitement erronée dès lors que la perte de points encourue du fait d’une infraction rend le permis Union Européenne invalide.
So lange keiner meckert, kannst Du ja weiter Punktabzüge sammeln - aber irgendwann ist streng genommen Dein Führerschein aus dem EU-Ausland nicht mehr gültig und wenn dann mal ein Unfall sein sollte und die Versicherung keinen Bock hat zu zahlen....

Und hier behaupten Anwälte:
Aber alle anderen widersprechen dem:
Na ja, suchs Dir aus. Kaum jemand tauscht wohl den Führerschein aus wegen Verlust von Punkten.
			
									
									
						aus: http://www.gaunet-avocats.fr/fr-permis- ... ranger.phpUn permis CEE n'a donc pas besoin d'être validé par les autorités françaises.
Le droit français impose cette validation lors de la commission d'une infraction entraînant retrait de points.
Cette disposition est toutefois en contradiction avec le Droit européen qui n'impose pas cette obligation.
Aber alle anderen widersprechen dem:
aus: http://www.fitoussi-avocat.com/droit-pe ... ational-2/Quand l’échange devient-il obligatoire ?
Attention, les permis de l’Union Européenne ne sont plus valables en France dès lors que vous avez commis sur le territoire national une infraction au Code de la route, susceptible d’entraîner une suspension du permis de conduire, une annulation du permis de conduire et même une simple perte de points.
Autrement dit, toutes les infractions commises en France lorsque l’on conduit avec un permis européen et qui entraîne une perte de points rendent l’échange du permis obligatoire.
Ainsi, la rumeur selon laquelle il suffit d’avoir un permis étranger pour échapper au permis à points est parfaitement erronée dès lors que la perte de points encourue du fait d’une infraction rend le permis Union Européenne invalide.....
Quel permis obtient-on à l’issue des échanges de permis ?
L’échange de permis à la suite d’une infraction commise en France, rendant le permis européen invalide ou le permis étranger hors Union Européenne échangé à l’issue du délai de 6 mois, doit entraîner l’acquisition d’un permis à 12 points.
En réalité, le principe est le suivant : le permis étranger est retiré, renvoyé aux autorités d’origine, et le permis français est le même que le permis étranger. C'est-à-dire que si le permis étranger a moins de 3 ans, vous obtiendrez en échange un permis probatoire, en France, à 6 points. Si le permis étranger a plus de 3 ans, vous obtiendrez en échange un permis à 12 points.
Na ja, suchs Dir aus. Kaum jemand tauscht wohl den Führerschein aus wegen Verlust von Punkten.
Die Briefchen werden seit November verschickt (habe die Jahre vorher schon 200 Fotos gemacht und es kam keine Post) : http://www.lexpress.fr/actualite/societ ... 97562.html
Meine 3 Briefe heuer hab ich trotzdem nicht bezahlt, da D die Kohle behalten dürfte bei einer Eintreibung ist deren Interesse daran wohl nicht so hoch.
Wer sicher gehen will kann ja Widerspruch einlegen dass er nicht gefahren ist, wird ja eh fast nur noch von hinten geblitzt.
			
									
									
						Meine 3 Briefe heuer hab ich trotzdem nicht bezahlt, da D die Kohle behalten dürfte bei einer Eintreibung ist deren Interesse daran wohl nicht so hoch.
Wer sicher gehen will kann ja Widerspruch einlegen dass er nicht gefahren ist, wird ja eh fast nur noch von hinten geblitzt.
Hallo an Alle, zurück von einer langen Womo Reise nach Portugal, also zweimal durch France, fand ich daheim ein Blitzerrechnung über vorerst 90 Eus.
Das Womo ist auf die Frau zugelassen, gefahren bin ganz sicher nur ich.
Was tun: Genügt der deutschen Fahrerhaftung, die Aussage "War ich nicht, und wers war, muss ich nicht sagen, wg. belasten Nahestehender", oder muss ich, bzw eigentlich meine Frau beweisen, warum sies nicht war. Wenns ein Foto von vorn gibt (?), isses offensichtlich. Sonst schwer zu beweisen...
Was tun?
PS, ich war 3 kmh zu schnell, solche Pingeligkeit wirft man uns gern vor...
Gruß vom Sultan, so heißt das Womo
			
									
									
						Das Womo ist auf die Frau zugelassen, gefahren bin ganz sicher nur ich.
Was tun: Genügt der deutschen Fahrerhaftung, die Aussage "War ich nicht, und wers war, muss ich nicht sagen, wg. belasten Nahestehender", oder muss ich, bzw eigentlich meine Frau beweisen, warum sies nicht war. Wenns ein Foto von vorn gibt (?), isses offensichtlich. Sonst schwer zu beweisen...
Was tun?
PS, ich war 3 kmh zu schnell, solche Pingeligkeit wirft man uns gern vor...
Gruß vom Sultan, so heißt das Womo

Wie schon weiter oben steht, gilt in Frankreich das Halterprinzip und nicht das Fahrerprinzip. Also bringt es nichts, zu behaupten, jemand anderer wäre gefahren.
Entweder zahlst Du die Strafe oder Du gehst das Risiko ein, nicht zu zahlen.
Und du bist nicht 3 km/h zu schnell gefahren, sondern 3 km/h über der Toleranzgrenze: http://www.radars-auto.com/info-radars/ ... radars.php
			
									
									
						Entweder zahlst Du die Strafe oder Du gehst das Risiko ein, nicht zu zahlen.
Und du bist nicht 3 km/h zu schnell gefahren, sondern 3 km/h über der Toleranzgrenze: http://www.radars-auto.com/info-radars/ ... radars.php

- Bernd und Heide
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Yoyo, danke für die Information.
Aber wurde hier im Forum nicht irgendwann mal diskuttiert, daß die Toleranzen aufgehoben seien?
Salut, Bernd.
			
									
									
						Aber wurde hier im Forum nicht irgendwann mal diskuttiert, daß die Toleranzen aufgehoben seien?
Salut, Bernd.
Nein, da hat sich nichts geändert:
http://www.securite-routiere.gouv.fr/co ... tesse-fixe
Auf der linken Seite stehen da auch Infos zu den anderen Arten von "Radars".
			
									
									
						http://www.securite-routiere.gouv.fr/co ... tesse-fixe
Auf der linken Seite stehen da auch Infos zu den anderen Arten von "Radars".





