Wohnungs-Kündigung wegen Mietrückstand

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
Antworten
postisda
Beiträge: 3
Registriert: Montag 16. Mai 2011, 17:31

Montag 16. Mai 2011, 17:35

Hallo Zusammen

Ich habe vor einigen Monaten 2 Wohnungen im Elsass geerbt und diese durch einen Makler vermieten lassen. Die Mietverträge sind diese ganz normalen 3 Jahres Verträge. Nun kommt bei einem Mieter die Miete sehr unregelmässig. Bevor ich kommende Woche zum Anwalt gehe, wollte ich Euch mal fragen, ab wieviel Mieten Rückstand ich kündigen kann. Weiss das jemand?

Dank Euch

Petra
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 17. Mai 2011, 07:30

Hallo Petra,
google mal mit "Impayés de loyers d'habitation | Boursorama"
dort finfet sich u.a. diese Uebersicht
salut Herbert
Dateianhänge
attachement_news.phtml.gif
attachement_news.phtml.gif (90.98 KiB) 5550 mal betrachtet
postisda
Beiträge: 3
Registriert: Montag 16. Mai 2011, 17:31

Dienstag 17. Mai 2011, 08:04

@ herbertp

dank dir vielmals! da ich kein französisch speche und google das nur sehr schlecht übersetzt, wäre ich froh, wenn mir das jemand - ganz kurz - zusammenfassen könnte. zur info: ich will dem mieter kündigen, mehr nicht. er ist nun den 2. monat im rückstand.
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 17. Mai 2011, 08:10

postisda hat geschrieben: zur info: ich will dem mieter kündigen, mehr nicht. er ist nun den 2. monat im rückstand.
Hoffentlich hast du eine Hausversicherung, da ist normalerweise ein Rechtsschutz dabei. Von der Kündigung bis zur Zwangsräumung geht mindestens ein Jahr ins Land, und erstmal streckst du die Kosten vor. Ob du sie dann wieder ersetzt bekommst, hängt vom Einkommen des Mieters ab.
Viel Spaß
Fritz
postisda
Beiträge: 3
Registriert: Montag 16. Mai 2011, 17:31

Dienstag 17. Mai 2011, 08:35

dank dir!

mir geht es darum, KANN ich ihm schon kündigen oder nicht und muss warten bis er 3 oder mehr Mieten im Rückstand ist??
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 17. Mai 2011, 09:40

postisda hat geschrieben: KANN ich ihm schon kündigen oder nicht und muss warten bis er 3 oder mehr Mieten im Rückstand ist??
Dieses ist eine hypothetische Frage, denn du kannst sicher nicht rechtskonform kündigen, wenn dukein französisch kannst. Die Gerichte sind da sehr mieterfreundlich. Eine Frist nicht eingehalten, und dein Antrag wird verworfen. Im Gegenteil, mir ist passiert, daß die Mieterin nach der Klageeinreichung von einem französischen Mieterbund (o.ä.) Briefe erhalten hat, daß sie sich doch bitte bei ihnen melden möchte, um zu schauen, wie man der Klage entgegentreten kann. Mir ist klar, woher dieser Mieterbund die Information der Klageerhebung erhalten hat.
Dem Sozialstaat ist ein Mieter bei einem Vermieter immer lieber als wenn der ehemalige Mieter unter einer Brücke schlafen muß. Die Konsequenzen für den Vermieter sind dabei zweirangig.
Gruß Fritz
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 17. Mai 2011, 09:49

Hallo Petra, ich weiss ja nicht, ob Du den Mieter schon angemahnt hast und ...

ich versuche, das PDF etwas zu erklaeren
so schnell schiessen die Franzosen nicht auf ihre Mieter.
Deshalb lassen Vermieter oft lieber leerstehen,
als sich mit Zahlungsunwilligen anzulegen.
Mein Tipp. Wenn man seinen Seelenfrieden haben will,
sollte man besser sein Vermoegen in Bordeaux :P anlegen :mrgreen:

aber hier nun mein Erklaerungsversuch:

erste Mietzahlung ist ausgeblieben
nach zwei Wochen schreibt man einen freundlichen Brief oder ruft mal an
eine Woche warten
dann ein Einschreibebrief mit Rueckschein
( man sollte nicht laenger als einen Monat vergehen lassen, ohne auf die offen stehende Rechnung aufmerksam zu machen)

dann beauftragt man einen Huissier mit der Geldforderung
Zwei Monate ist die minimale rechtliche Frist
(waehrend dieser Zeit kann der Schuldner einen richterliche Zahlungsaufschub bis zu 2 Jahren beantragen)

dann kann man vor Gericht ziehen und Klage einreichen
2 Monate Wartezeit minimum

dann kommt es zur Verhandlung
die Zeit ist hier variable, einige Tage ... Wochen

dann kann die Raeumung gerichtlich angeordnet werden

( und der Mieter kann immer noch Aufschub und
... bis zu 3 Jahren beantragen und wenn Winter ist,
dann braucht er auch nicht ausziehen ....
Antworten