Hallo Zusammen
Ich habe vor einigen Monaten 2 Wohnungen im Elsass geerbt und diese durch einen Makler vermieten lassen. Die Mietverträge sind diese ganz normalen 3 Jahres Verträge. Nun kommt bei einem Mieter die Miete sehr unregelmässig. Bevor ich kommende Woche zum Anwalt gehe, wollte ich Euch mal fragen, ab wieviel Mieten Rückstand ich kündigen kann. Weiss das jemand?
Dank Euch
Petra
Wohnungs-Kündigung wegen Mietrückstand
@ herbertp
dank dir vielmals! da ich kein französisch speche und google das nur sehr schlecht übersetzt, wäre ich froh, wenn mir das jemand - ganz kurz - zusammenfassen könnte. zur info: ich will dem mieter kündigen, mehr nicht. er ist nun den 2. monat im rückstand.
dank dir vielmals! da ich kein französisch speche und google das nur sehr schlecht übersetzt, wäre ich froh, wenn mir das jemand - ganz kurz - zusammenfassen könnte. zur info: ich will dem mieter kündigen, mehr nicht. er ist nun den 2. monat im rückstand.
- Chanteclair
- Beiträge: 238
- Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
- Wohnort: Elsass
Hoffentlich hast du eine Hausversicherung, da ist normalerweise ein Rechtsschutz dabei. Von der Kündigung bis zur Zwangsräumung geht mindestens ein Jahr ins Land, und erstmal streckst du die Kosten vor. Ob du sie dann wieder ersetzt bekommst, hängt vom Einkommen des Mieters ab.postisda hat geschrieben: zur info: ich will dem mieter kündigen, mehr nicht. er ist nun den 2. monat im rückstand.
Viel Spaß
Fritz
- Chanteclair
- Beiträge: 238
- Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
- Wohnort: Elsass
Dieses ist eine hypothetische Frage, denn du kannst sicher nicht rechtskonform kündigen, wenn dukein französisch kannst. Die Gerichte sind da sehr mieterfreundlich. Eine Frist nicht eingehalten, und dein Antrag wird verworfen. Im Gegenteil, mir ist passiert, daß die Mieterin nach der Klageeinreichung von einem französischen Mieterbund (o.ä.) Briefe erhalten hat, daß sie sich doch bitte bei ihnen melden möchte, um zu schauen, wie man der Klage entgegentreten kann. Mir ist klar, woher dieser Mieterbund die Information der Klageerhebung erhalten hat.postisda hat geschrieben: KANN ich ihm schon kündigen oder nicht und muss warten bis er 3 oder mehr Mieten im Rückstand ist??
Dem Sozialstaat ist ein Mieter bei einem Vermieter immer lieber als wenn der ehemalige Mieter unter einer Brücke schlafen muß. Die Konsequenzen für den Vermieter sind dabei zweirangig.
Gruß Fritz
Hallo Petra, ich weiss ja nicht, ob Du den Mieter schon angemahnt hast und ...
ich versuche, das PDF etwas zu erklaeren
so schnell schiessen die Franzosen nicht auf ihre Mieter.
Deshalb lassen Vermieter oft lieber leerstehen,
als sich mit Zahlungsunwilligen anzulegen.
Mein Tipp. Wenn man seinen Seelenfrieden haben will,
sollte man besser sein Vermoegen in Bordeaux anlegen
aber hier nun mein Erklaerungsversuch:
erste Mietzahlung ist ausgeblieben
nach zwei Wochen schreibt man einen freundlichen Brief oder ruft mal an
eine Woche warten
dann ein Einschreibebrief mit Rueckschein
( man sollte nicht laenger als einen Monat vergehen lassen, ohne auf die offen stehende Rechnung aufmerksam zu machen)
dann beauftragt man einen Huissier mit der Geldforderung
Zwei Monate ist die minimale rechtliche Frist
(waehrend dieser Zeit kann der Schuldner einen richterliche Zahlungsaufschub bis zu 2 Jahren beantragen)
dann kann man vor Gericht ziehen und Klage einreichen
2 Monate Wartezeit minimum
dann kommt es zur Verhandlung
die Zeit ist hier variable, einige Tage ... Wochen
dann kann die Raeumung gerichtlich angeordnet werden
( und der Mieter kann immer noch Aufschub und
... bis zu 3 Jahren beantragen und wenn Winter ist,
dann braucht er auch nicht ausziehen ....
ich versuche, das PDF etwas zu erklaeren
so schnell schiessen die Franzosen nicht auf ihre Mieter.
Deshalb lassen Vermieter oft lieber leerstehen,
als sich mit Zahlungsunwilligen anzulegen.
Mein Tipp. Wenn man seinen Seelenfrieden haben will,
sollte man besser sein Vermoegen in Bordeaux anlegen
aber hier nun mein Erklaerungsversuch:
erste Mietzahlung ist ausgeblieben
nach zwei Wochen schreibt man einen freundlichen Brief oder ruft mal an
eine Woche warten
dann ein Einschreibebrief mit Rueckschein
( man sollte nicht laenger als einen Monat vergehen lassen, ohne auf die offen stehende Rechnung aufmerksam zu machen)
dann beauftragt man einen Huissier mit der Geldforderung
Zwei Monate ist die minimale rechtliche Frist
(waehrend dieser Zeit kann der Schuldner einen richterliche Zahlungsaufschub bis zu 2 Jahren beantragen)
dann kann man vor Gericht ziehen und Klage einreichen
2 Monate Wartezeit minimum
dann kommt es zur Verhandlung
die Zeit ist hier variable, einige Tage ... Wochen
dann kann die Raeumung gerichtlich angeordnet werden
( und der Mieter kann immer noch Aufschub und
... bis zu 3 Jahren beantragen und wenn Winter ist,
dann braucht er auch nicht ausziehen ....