Französischen Führerschein in Deuthscland beantragen

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
Kinglolo
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Dienstag 18. November 2008, 21:58

Hi,
ich habe eine Weile in Toulouse gelebt und auch dort meinen Führerschein gemacht. Dieser wurde mir leider vor einer Weile geklaut. Außerdem bin ich auch mittlerweile wieder zurück anch Deutschland gezogen.
Jetzt möchte ich natürlich einen Neuen beantragen. Als ich letztens in Toulouse war bin ich auch zur Prefecture gegangen, aber die Frau am Schalter war wenig motiviert mir zu helfen und hat mir nur einen Zettel, auf dem die Sachen stehen um einen neuen Führerscheinzu beantragen, in die Hand gedrückt.
Jetzt wollte ich fragen ob jmd von euch vielleicht weiss was genau ich aus Frankreich brauche um hier in Deutschland einen neuen beantragen zu können.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ;)
Stefan Cilimba
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Dienstag 25. November 2008, 19:18

Hallo,
soweit ich mich erinnere brauchst Du den franz. FS oder den franz. ErtsatzFS oder aber zumindest alle Angaben aus dem franz. FS, evtl. kommst Du also mit einer Fotokopie Deines FS weiter, wird aber schwierig.
Viele Grüsse aus dem Grünen Perigord.
Wildsau
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Mittwoch 26. November 2008, 17:38

Habe auch nur selten in einer Präfektur hinter dem Schalter eine motivierte Person gesehen. Aber gib die Hoffnung nicht auf, es soll Ausnahmen geben.

Es gibt wahrscheinlich mehrere Lösungsmöglichkeiten oder besser gesagt Lösungs-Versuche:

1) Längeren Urlaub einplanen und nach Toulouse zurückfahren. Dort wird man Dich nach einer Fotokopie des Führerscheins fragen, nach dem Ausstellungsdatum und nach der Bestätigung der Gendarmerie, daß das Ding geklaut wurde. Und weil Du das alles nicht vorweisen kannst, solltest Du als Tramp nach Andorra weiterfahren und Dir ein paar schöne Tage machen.
2) Du nimmst noch einmal einige Fahrstunden und machst den Führerschein in Deutschland nach.
3) Du hast Vertrauen in die Rapidität und Reaktivität der frz. Botschaft in Berlin und fragst am besten mal dort nach. Vielleicht ist man dort gut gelaunt und hilft Dir weiter.
4) Frage mal die deutsche Führerscheinstelle (Landratsamt ??), was in solchen Fällen zu machen ist.

Ich bin sicher, einer der 4 Punkte haut hin.

Die Behörden in Toulouse scheinen ganz besonders virulent zu sein. Mein Filius, geboren in Bonn (war früher mal eine Bonndeshauptstadt), heute Student in Toulouse, beantragte dort einen Reisepass. Es wurde neben vielen Dokumenten eine Bescheinigung der französischen Nationalität gefordert. Es konnte ihm aber niemand sagen, wo es die gibt. Schließlch hatte der Verwaltungsapparat seiner Schule Mitleid mit ihm und der Direktor der Schule, die irgendwie vom hiesigen Verteidigungsministerium abhängt, schrieb einen Brief und dann ging alles wie von selbst. Bescheinigung der französischen Nationalität wird zum Beispiel in meinem Wohn-Département 35 nicht für die Ausstellung eines Passes gefordert, Vorlage der carte d'identité reicht hier. Und angeblich hat Napoleon I vor 200 Jahren eine Verwaltungsreform in diesem Land durchgedrückt. Wie muß das erst vorher gewesen sein ??

Grüße

Wildsau
Stefan Cilimba
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Mittwoch 26. November 2008, 18:52

Hallo,
die Idee mit der FSstelle kommt mir am besten vor. Ich würde dort einfach meinen franz. FS als verloren melden, nicht als geklaut.Die können dann die Daten aus Toulouse anfordern.
Viel Spass:-))
Stefan Cilimba
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Mittwoch 26. November 2008, 18:55

Noch ergänzend: Du kannst nicht mehr den franz. FS anfordern, Du musst nun einen deutschen FS haben, da Du hier wohnst.
Wildsau
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Mittwoch 26. November 2008, 21:04

Fällt mir gerade noch was ein. Du hast doch sicher eine Fahrschule besucht. Und wenn Du dort alle Rechnungen bezahlt hast, dann kannst Du Dich recht lieb telefonisch an die wenden. Beim 5. oder 7. Anruf klappt es, wenn der Chef dran ist und nicht seine mit Privattelefonaten überlastete Sekretärin. Vielleicht weiß die Fahrschule noch, wann Du Deinen Lappen bekommen hast und wie man einen Ersatz bekommt.

Grüße und bonne chance

Wildsau
wolle
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Mittwoch 26. November 2008, 22:58

Wildsau hat geschrieben:...Die Behörden in Toulouse scheinen ganz besonders virulent zu sein. Mein Filius, geboren in Bonn (war früher mal eine Bonndeshauptstadt), heute Student in Toulouse, beantragte dort einen Reisepass. Es wurde neben vielen Dokumenten eine Bescheinigung der französischen Nationalität gefordert. Es konnte ihm aber niemand sagen, wo es die gibt. Schließlch hatte der Verwaltungsapparat seiner Schule Mitleid mit ihm und der Direktor der Schule, die irgendwie vom hiesigen Verteidigungsministerium abhängt, schrieb einen Brief und dann ging alles wie von selbst. Bescheinigung der französischen Nationalität wird zum Beispiel in meinem Wohn-Département 35 nicht für die Ausstellung eines Passes gefordert, Vorlage der carte d'identité reicht hier.
interessant...
Wildsau hat geschrieben:Und angeblich hat Napoleon I vor 200 Jahren eine Verwaltungsreform in diesem Land durchgedrückt. Wie muß das erst vorher gewesen sein ??
tja das wuerd mich auch interessieren... sicher hast du da auch ne Antwort...

bin gespannt :shock:
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HeinBlöd
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Donnerstag 27. November 2008, 00:16

Wildsau hat geschrieben:Fällt mir gerade noch was ein. Du hast doch sicher eine Fahrschule besucht. Und wenn Du dort alle Rechnungen bezahlt hast, dann kannst Du Dich recht lieb telefonisch an die wenden. Beim 5. oder 7. Anruf klappt es, wenn der Chef dran ist und nicht seine mit Privattelefonaten überlastete Sekretärin. Vielleicht weiß die Fahrschule noch, wann Du Deinen Lappen bekommen hast und wie man einen Ersatz bekommt.

Grüße und bonne chance

Wildsau

Das ist gar nicht nötig, denn beim StrassenVA wo dieser Fahrlehrer damals die Papiere eingereicht hat, gibts es ¡umsonst! einen "Auszug aus dem Führerscheinregister",
also das gleiche Teil, was man zum erwerb eines frz rosa Lappens braucht.
Mit diesem selbigen, und der "declaration de perte" der Gendarmerie in Toulouse solltest Du eigentlich eine neue Karte mit Einfachadler bekommen
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salchow
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Donnerstag 27. November 2008, 08:23

Stefan Cilimba hat geschrieben:Noch ergänzend: Du kannst nicht mehr den franz. FS anfordern, Du musst nun einen deutschen FS haben, da Du hier wohnst.
Gott sei Dank (!) Ist das SO falsch:

man muss nur SEINEN Führerschein haben.
Sofern man in der EU seinen Wohnsitz hat muss dieser von allen Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt werden - selbst bei dauerhaftem Aufenthalt.

Das geht sogar soweit, dass ich als gebürtiger Deutscher mit einem portugiesischen Führerschein und aktuell französischer Staatsbürgerschaft (natürlich alles nur erfunden) und Wohnsitz in Griechenland nicht zu einem wie-auch-immer gearteten Umtausch gezwungen werden kann.
Ob die jeweiligen Behörden mitspielen, und sich auskennen oder nicht steht auf einem anderen Blatt Papier. Auf alle Fälle gibt es da genügend Gesetzestexte für !

Gruß an die Meute!
Christian
Wildsau
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Donnerstag 27. November 2008, 09:18

Is ja alles unwahrscheinlich interessant. Würde mich echt interessieren, wie das mal ausgeht. Ich kann mir jetzt vorstellen, warum in Frankreich angeblich 10 Prozent aller Fahrer ohne Führerschein durch die Straßen rasen.

Grüße von der

Wildsau
Wildsau
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Donnerstag 27. November 2008, 09:21

Wat issene StraßenVA??

Straßen-Vollzugs-Anstalt ??

Wildsau
Stefan Cilimba
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Donnerstag 27. November 2008, 09:40

Hallo,
StrassenVA oder SVA ist das Strassenverkehrsamt wo normalerweise die FSstelle angesiedelt ist.
@Christian: Leider gar nicht falsch. Die franz. Strassenverkehrszulassungsordnung ist eindeutig! Ich muss meinen FS umtauschen wenn ich einen Verstoss gegen die StVO begehe, der mit Punktabzug bestraft wird. Da die franz. Behörden mir auf meinen deutschen FS keine Punkte abziehen können muss man, wenn man in F wohnt, seinen FS umtauschen. Man bekommt eine Frist gesetzt innerhalb derer der Tausch vollzogen sein muss. Dabei kann man aber beantragen, dass die alte Regel mit 7,5 t aus dem alten Klasse 3 FS in den franz. übernommen wird.
Also Vorsicht bei STOP Schildern und roten Ampeln und beim Tempo :-)))))
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HeinBlöd
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Donnerstag 27. November 2008, 19:12

@Christian:
da hat er recht, der Stefan:
Diese "gegenseitige Anerkennung" gilt für Urlaub, Geschäftsreise, vor. Aufenthalt oder den Umtausch in einen Nationalen Fs anderswo (also d.h sie müssen ihn Umtauschen und können nicht verlangen, dass du den Fs neu machen musst, da die Fahrprüfung aus Land XY nicht anerkannt wird), aber das gilt nicht mehr, sobald Du einen "gewöhnlichen Wohnsitz " in einem anderen Mitgliedsstaat nimmst.
Dann musst Du Umtauschen, auch wenn du im Besitz eines z.B deutschen Plastikkarten EU Führerscheins bist, denn jedes Mitgliedsland hat die freie Wahl des nationalen "FS-Models" , also entweder Karte ODER rosa Lappen

@Stefan : die 7,5t haben sie mir auch so eingetragen, lustigerweise sind dabei daraus 12t geworden, da das die nächst höhere frz Klasse ist :mrgreen:
Chartreusette
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Donnerstag 18. Dezember 2008, 19:15

Nach mir vorliegenden Auskünften ist es in Europa so geregelt, dass ein Führerschein Duplikat dort beantragt werden muss wo man seinen Wohnsitz hat. Das ist aber reine Theorie die Du schnellstens vergessen kannst. Ob so rum oder anders rum also in Frankreich wohnst und den deutschen Lappen nicht mehr hast (verloren). Die Deutschen können mit dem französischen nichts anfangen und die franzosen nichts mit dem deutschen. Auch nicht mit den sogenannten Karteikartenabschriften die dazu von den Behörden ausgetauscht werden. Da sollte ich dann noch 3 seiten Übersetzung veranlassen und bezahlen. Mein Rat: Hol dir in Frankreich eine Kopie wegen Verlust und fahre damit beruhigt in Europa. Da machst Du Dich nicht strafbar.
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HeinBlöd
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Chartreusette hat geschrieben:Nach mir vorliegenden Auskünften ist es in Europa so geregelt, dass ein Führerschein Duplikat dort beantragt werden muss wo man seinen Wohnsitz hat. Das ist aber reine Theorie die Du schnellstens vergessen kannst. Ob so rum oder anders rum also in Frankreich wohnst und den deutschen Lappen nicht mehr hast (verloren). Die Deutschen können mit dem französischen nichts anfangen und die franzosen nichts mit dem deutschen. Auch nicht mit den sogenannten Karteikartenabschriften die dazu von den Behörden ausgetauscht werden. Da sollte ich dann noch 3 seiten Übersetzung veranlassen und bezahlen. Mein Rat: Hol dir in Frankreich eine Kopie wegen Verlust und fahre damit beruhigt in Europa. Da machst Du Dich nicht strafbar.
Sorry, aber ist leider völliger Blödsinn was du da schreibst - weder ist eine Karteikartenabschrift 3 Seiten lang (eine!), noch muss die Übersetzt werden. Und die Behörden tauschen se auch nicht aus, sondern die muss man schon selbst dahintragen.
Eine "Kopie" einens deutschen Führescheins kriegste in Frankreich schon mal gar nicht - (und schon gar nicht ohne die Karteiabschrift :P ).
dAS einzige was man im Verlustfalle bekommen kann ist die "declaration du perte" bei der Gendarmerie und die gilt 2! Monate und nur in Frankreich
Bellie
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Dienstag 22. September 2009, 12:53

@Stefan Climba
Du schreibst, man kann beantragen, dass in den neuen franz. Führerschein die alte -deutsche Regelung LKW bis 7 ,5t- eingetragen wird? Mir ist bekannt, dass ich , wenn ich fest in F lebe, meinen dt. Führerschein umschreiben lassen muss, will aber weiterhin LKW's bis 7,5t fahren dürfen.

Ist das tatsächlich so?? Das wäre super!
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HeinBlöd
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Dienstag 22. September 2009, 13:43

@Belli
Es wird mittlerweile hinaufgestuft.
Da es in den europäischen Klassen keine 7.5t mehr gibt,
kriegst du das nächst höhere Equivalent, denn herabstufen (auf 3.5t) wie es wohl mal war, dürfen sie nicht mehr.
Aus meinem alten Klasse3 (von 1986) ist geworden:

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Categorie                                        Restriction: 
A1, 
B1, 
B <= 3500kg,                                      70D
C ,                                                     70D, 74 
E(B),
E(C) ,                                                 70D, 76
Mit den Anmerkungen
70 D = Nummer des dt F
71 Duplicata
74 C < OU = 7500kg
76 E(C) < ou = A PTRA 12000kg
herbertp
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Dienstag 22. September 2009, 15:57

Im letzten Monat habe ich einer Nachbarin geholfen (engl, 46 Jahre, unwissend was Sicherheitsgurt und Stopschild betrifft :shock: ) ihren engl Fuehrerschein in einen frz. umzuschreiben. Nur der normale PKW sollte auf Anhieb anerkannt werden. Um die anderen Fahrerlaubnisse zu bewahren (Anhaenger, LKw, 15?Personen ...) musste sie erst einen Mediziner von der ausgehaendigten Liste aufsuchen.
salut
Herbert
Bellie
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Dienstag 22. September 2009, 19:28

herbertp hat geschrieben:Im letzten Monat habe ich einer Nachbarin geholfen (engl, 46 Jahre, unwissend was Sicherheitsgurt und Stopschild betrifft :shock: ) ihren engl Fuehrerschein in einen frz. umzuschreiben.
Na klar, eine Engländerin mit einem englischen Führerschein....... England hört doch nicht zu Europa, oder :mrgreen: :mrgreen:
Ist sicher ein Unterschied, einen deutschen Führerschein in einen französischen zu tauschen... innerhalb Europas :mrgreen:

Fährt die auch noch mit einem "Falschlenker" durch Frankreich :roll:
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salchow
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Mittwoch 23. September 2009, 19:47

@HeinBlöd schrieb im November 2008:
da hat er recht, der Stefan:
Diese "gegenseitige Anerkennung" gilt für Urlaub, Geschäftsreise, vor. Aufenthalt oder den Umtausch in einen Nationalen Fs anderswo (also d.h sie müssen ihn Umtauschen und können nicht verlangen, dass du den Fs neu machen musst, da die Fahrprüfung aus Land XY nicht anerkannt wird), aber das gilt nicht mehr, sobald Du einen "gewöhnlichen Wohnsitz " in einem anderen Mitgliedsstaat nimmst.
Hallo Hein… da muss ich wohl NOCHMAL widersprechen:
Er HAT recht - aber deine Auslegung schießt leider übers Ziel hinaus.
In der Direktive 91/439/EWG - seit Mitte der 90er umgesetzt in nationales Recht - wird ausdrücklich nur der bloße Sachverhalt der gegenseitigen Anerkennung vorgeschrieben.
Uneingeschränkt vom Status des Aufenthaltes.
Selbst die teilweise begriffsstutzige französische Verwaltung ist damit einer Meinung und lässt mich - wenn auch teilweise mit Murren - mit meinem D-Führerschein fahren.
Aber Stefan hat recht: WENN ich mir was zuschulden kommen lasse, DANN können sie mich zum Umtausch zwingen. So bestätigt von der Präfektur (Evry/91).

Allerdings DARF man auch freiwillig umtauschen…

Daher stimmt nun wiederum Stefans früherer Kommentar nicht, dass du mit Wohnsitz in D einen deutschen Führerschein "brauchst". Denn das ORIGINAL ist ja französisch; war ja kein nachträglicher Umtausch D>F.
Allerdings war nur die Argumentation falsch, denn in der Tat KANN es so ablaufen, da die Behörden des Wohnsitzlandes auf Basis der Daten aus dem Führerscheinursprungsland eigentlichen einen neuen Wisch ausstellen müssten… könnten… sollten - wie auch immer. Aber - und da schließ' ich mich euch an - ob die das denn auch tun bzw. wissen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich würd auch eher versuchen, das Original in Toulouse wiederzubekommen, und DANACH - wenn gewünscht - umtauschen. Oder einfach weiter mit fahren.

Aber das ist ja nun schon wieder eine Weile her. Gibts Fortschritte zu verzeichnen?
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