@HeinBlöd schrieb im November 2008:
da hat er recht, der Stefan:
Diese "gegenseitige Anerkennung" gilt für Urlaub, Geschäftsreise, vor. Aufenthalt oder den Umtausch in einen Nationalen Fs anderswo (also d.h sie müssen ihn Umtauschen und können nicht verlangen, dass du den Fs neu machen musst, da die Fahrprüfung aus Land XY nicht anerkannt wird), aber das gilt nicht mehr, sobald Du einen "gewöhnlichen Wohnsitz " in einem anderen Mitgliedsstaat nimmst.
Hallo Hein… da muss ich wohl NOCHMAL widersprechen:
Er HAT recht - aber deine Auslegung schießt leider übers Ziel hinaus.
In der Direktive 91/439/EWG - seit Mitte der 90er umgesetzt in nationales Recht - wird ausdrücklich nur der bloße Sachverhalt der gegenseitigen Anerkennung vorgeschrieben.
Uneingeschränkt vom Status des Aufenthaltes.
Selbst die teilweise begriffsstutzige französische Verwaltung ist damit einer Meinung und lässt mich - wenn auch teilweise mit Murren - mit meinem D-Führerschein fahren.
Aber Stefan hat recht: WENN ich mir was zuschulden kommen lasse, DANN können sie mich zum Umtausch zwingen. So bestätigt von der Präfektur (Evry/91).
Allerdings DARF man auch freiwillig umtauschen…
Daher stimmt nun wiederum Stefans früherer Kommentar nicht, dass du mit Wohnsitz in D einen deutschen Führerschein "brauchst". Denn das ORIGINAL ist ja französisch; war ja kein nachträglicher Umtausch D>F.
Allerdings war nur die Argumentation falsch, denn in der Tat KANN es so ablaufen, da die Behörden des Wohnsitzlandes auf Basis der Daten aus dem Führerscheinursprungsland eigentlichen einen neuen Wisch ausstellen müssten… könnten… sollten - wie auch immer. Aber - und da schließ' ich mich euch an - ob die das denn auch tun bzw. wissen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich würd auch eher versuchen, das Original in Toulouse wiederzubekommen, und DANACH - wenn gewünscht - umtauschen. Oder einfach weiter mit fahren.
Aber das ist ja nun schon wieder eine Weile her. Gibts Fortschritte zu verzeichnen?