Uferrechte
Verfasst: Montag 20. August 2012, 22:37
Hallo Leute,
ich habe eine Frage an die Spürnasen: meine Freunde haben ein Grundstück gekauft an der Vienne, also Süßwasserfluss, Departementübergreifend, nicht schiffbar. In der Mairie hat eine nette Dame sich für uns erkundigt, und der ancien président de l'association de la peche hat uns gesagt, das alte Recht, dass man das Flussufer zugängig machen muss, gibt es nicht mehr. Da das hier aber anscheinend noch niemand weiß (und unzählige kleine Müllberge zeugen davon
), wollen meine Freunde nun das Grundstück einzäunen und ein Schild mit dem Hinweis auf die Gesetzesänderung an den Zaun hängen. Ich such mir jetzt schon einen Wolf, aber ich finde das nicht. Hat jemand ne Ahnung? Ich will nicht schon wieder die Dame vom Amt bemühen...
Vielen vielen Dank,
Virginie
ich habe eine Frage an die Spürnasen: meine Freunde haben ein Grundstück gekauft an der Vienne, also Süßwasserfluss, Departementübergreifend, nicht schiffbar. In der Mairie hat eine nette Dame sich für uns erkundigt, und der ancien président de l'association de la peche hat uns gesagt, das alte Recht, dass man das Flussufer zugängig machen muss, gibt es nicht mehr. Da das hier aber anscheinend noch niemand weiß (und unzählige kleine Müllberge zeugen davon

Vielen vielen Dank,
Virginie