ich habe eine Frage an die Spürnasen: meine Freunde haben ein Grundstück gekauft an der Vienne, also Süßwasserfluss, Departementübergreifend, nicht schiffbar. In der Mairie hat eine nette Dame sich für uns erkundigt, und der ancien président de l'association de la peche hat uns gesagt, das alte Recht, dass man das Flussufer zugängig machen muss, gibt es nicht mehr. Da das hier aber anscheinend noch niemand weiß (und unzählige kleine Müllberge zeugen davon

Vielen vielen Dank,
Virginie