Steuerausgleich nach Praktikum?
Verfasst: Dienstag 9. Februar 2010, 09:41
Hallo an Alle
ich hoffe doch sehr, dass ich hier richtig bin. Nach einer erfolglosen Suche im Forenbereuch "Leben und Arbeiten in Frankreich" mach ich nun doch ein neues Thema zu meiner Frage auf. Sollte das Thema schonmal besprochen worden sein, freu ich mich auf den Link : ), ich hab ihn ja nicht gefunden.
Nun zu meiner Frage:
Ich bin nun seid Oktober 2009 (bis vorraussichtlich Ende diesen Monats ) als Praktikantin bei einem franzoesischen Unternehmen in Bordeaux angestellt. Das Praktikum ist verguetet und so zahl ich monatlich ungefaehr 100€ diverse Renten-, Caf-, etc. Beitraege. Da kommt auf die 5 Monate auch einiges zusammen.
Das Praktikum leist ich im Rahmen meines Studiums ab, es ist nicht verpflichtet dafuer ins Ausland zu gehen.
Kann man diese Beitraege mit einer Erklaerung zurueckfordern? Habe ich darauf ueberhaupt ein Anrecht? Macht es Sinn, den Papierkrieg aufzunehmen, wenn man keinen Steuerberater zu Rate ziehen moechte?
Ich weiss von anderen Praktikanten die auch ins Ausland sind (Holland), dass sie die gezahlten Beitraege zurueckbekommen, da sie noch Studenten sind ( ist bei mir auch der Fall, nach dem Frankreichaufenthalt geht das Studium in Deutschland weiter).
So ich hoffe ihr konntet meiner wirren Beschreibung einigermassen folgen und koennt mir helfen. Ich waer euch fuer jeden Hinweis dankbar.
Viele Gruesse und einen guten Start in den Tag,
Christine
ich hoffe doch sehr, dass ich hier richtig bin. Nach einer erfolglosen Suche im Forenbereuch "Leben und Arbeiten in Frankreich" mach ich nun doch ein neues Thema zu meiner Frage auf. Sollte das Thema schonmal besprochen worden sein, freu ich mich auf den Link : ), ich hab ihn ja nicht gefunden.
Nun zu meiner Frage:
Ich bin nun seid Oktober 2009 (bis vorraussichtlich Ende diesen Monats ) als Praktikantin bei einem franzoesischen Unternehmen in Bordeaux angestellt. Das Praktikum ist verguetet und so zahl ich monatlich ungefaehr 100€ diverse Renten-, Caf-, etc. Beitraege. Da kommt auf die 5 Monate auch einiges zusammen.
Das Praktikum leist ich im Rahmen meines Studiums ab, es ist nicht verpflichtet dafuer ins Ausland zu gehen.
Kann man diese Beitraege mit einer Erklaerung zurueckfordern? Habe ich darauf ueberhaupt ein Anrecht? Macht es Sinn, den Papierkrieg aufzunehmen, wenn man keinen Steuerberater zu Rate ziehen moechte?
Ich weiss von anderen Praktikanten die auch ins Ausland sind (Holland), dass sie die gezahlten Beitraege zurueckbekommen, da sie noch Studenten sind ( ist bei mir auch der Fall, nach dem Frankreichaufenthalt geht das Studium in Deutschland weiter).
So ich hoffe ihr konntet meiner wirren Beschreibung einigermassen folgen und koennt mir helfen. Ich waer euch fuer jeden Hinweis dankbar.
Viele Gruesse und einen guten Start in den Tag,
Christine