Steuer bei Einkünften aus Deutschland

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
Antworten
Lannilis
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 25. Juli 2006, 14:54

Dienstag 25. September 2007, 21:31

Hallo,

wir verlegen demnächst unseren Wohnsitz nach Frankreich. Aus Kapitalerträgen/Vermietungen habe ich Einkünfte aus Deutschland. In Frankreich keine Einkünfte.

Nach dem, was ich so gelesen habe, bin ich mit diesen Einkünften beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Man kann allerdings auch beantragen, in D unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben, wenn die Verhältnisse so sind wie beschrieben.

Weiss jemand, was günstiger ist? Muss ich in F auch eine Steuererklärung abgeben? Hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit ähnlichen Verhältnissen?

Angenommen, wir bleiben unbeschränkt steuerpflichtig in D, was muss ich dann dem frz. Finanzamt mitteilen?

Würde mich über Tipps sehr freuen. Danke!
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Mittwoch 26. September 2007, 08:29

Hallo Lannillis
Zwischen Frankreich und D gibt ein Steuerabkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung. Wenn Ihr Euch in F niederlasst, muesst! Ihr zum Finanzamt gehen und Euch ... anmelden. Dabei legt Ihr dann die letzte dt Steuerabrechnung vom dt Finanzamt vor, gebt zu Protokoll, dass Ihr nur diese in D zu versteuernden Einnahmen habt, und das wars.
aber
ich finde den link noch nicht zu meinem dazu gehoerigen posting (obwohl ich schon bei dem schoenen roten Wort Suche alles versucht habe und wenn mir dann auch noch gesagt wird, weniger als drei Buchstaben darf ich nicht eingeben und dabei habe ich ja STEUER eingegeben ...)

also
wenn Du damit eine frz Steuererklaerung !! gemacht hast, koenntest Du frz Steuerverguenstigung, (aktuell erneuerbare Energien) bekommen.
Wenn nicht als Steuerschuldverrechnung, dann sogar als scheck-gutschrift:D
salut
Herbert
cassis
Beiträge: 222
Registriert: Freitag 10. März 2006, 11:43
Wohnort: alixan

Sonntag 30. September 2007, 07:39

Salut Herbert,

Hattest Du diesen Link gesucht?
http://www2.finances.gouv.fr/calcul_imp ... /index.htm

Ansonsten gibt es hier noch zwei weitere zum Thema Doppelbesteuerung:

http://www.botschaft-frankreich.de/arti ... rticle=346

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJU ... uer/de.htm

Gruss Klaus
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Sonntag 30. September 2007, 08:01

Salut Cassis
Danke fûr die Links zur Doppelbesteuerung.
Aber was ich nicht finde, ist mein posting in ...
dort erklaere ich, wie mein in Deutschland steuerpflichtige Freund es geschafft hat, den frz Staat an seiner Solaranlage mit 50% zu beteiligen und da er ja keine frz Steuerschuld hat, bekam er halt einen Verrechnungsscheck:D
Bonne dimanche
Herbert
cassis
Beiträge: 222
Registriert: Freitag 10. März 2006, 11:43
Wohnort: alixan

Sonntag 30. September 2007, 08:25

Salut Herbert,

Dann meintest Du wohl diesen Beitrag von Dir:

Suche: solar

Gruss Klaus
Zuletzt geändert von Webmaster am Freitag 27. Juni 2014, 09:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link funktioniert leider nicht mehr - entfernt
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Sonntag 30. September 2007, 20:09

Danke Klaus
genau das meinte ich. So allmaehlich ueberlege ich mir auch, ob der frz Staat nicht meine Holzheizung und ... foerdern soll.
Grüsse aus der Dordogne
Herbert
Emile
Beiträge: 56
Registriert: Montag 29. Januar 2007, 14:31

Mittwoch 3. Oktober 2007, 10:10

Die Subvention von thermischen Solaranlagen ist von der gezahlten Steuer unabhängig, sondern hängt nur von der Fläche ab.
Ausgezahlt wird er Betrag von der Finanzkasse (Tresorie) und kann aus techn. Gründen nicht mit einer Steuerschuld verrechnet werden.

@Lannilis
sobald dein Wohnsitz nach Frankreich verlegt ist, bist du auch in Frankreich steuerpflichtig. Das hat mit der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland nichts zu tun.
Sicher kann man unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland die Einkommensteuer als unbeschränkt Steuerpflichtiger zahlen. Notwendig ist dazu, dass die Einkünfte aus Deutschland mindestens 90% der Gesamteinkünfte betragen und Einkünfte aus Frankreich nicht mehr als 6'136 Euro/Jahr betragen.
Das ist mit einem EU-Formular ausgefüllt vom französischen Fiskus den deutschen Steuerbehörden nachzuweisen. Nach meinen Erfahrungen stellen sich da die Franzosen als ausgesprochen schwerhörig und verschnupft an und vermuten, man wolle sie betrügen.

Ich meine, mit dem Antrag auf die unbeschränkte Steuerpflicht und damit zur Zahlung in Deutschland hast du nur Nachteile. Das zu verstehen, musst du einmal genau die DBA Deutschland/Frankreich lesen, @cassis hat die Links gepostet.

Deine Kapitaleinkünfte werden dir entsprechend dem EStG mit den deutschen Sätzen veranlagt.
Diese Kapitaleinkünfte musst du aber ebenfalls in der französischen Déclaration angeben. Hier wird dir die Steuer nach französischem Recht berechnet. Wegen der höheren Steuersätze in Deutschland wird die deutsche Steuer höher liegen und da bekommst du nichts erstattet.

Sinnvoll wird es dann, wenn ein Ehepartner in Deutschland unbegrenzt Steuerpflicht auch nach einem Wohnsitzwechsel bleibt. Das ist bei freiberuflichen Einkommen oder Einkommen aus der öffentlichen Hand der Fall. Dann setzt man den Ehegattensplitting in Deutschland an.

Es sollte sich also für dich lohnen, einmal den Rat eines Steuerberater für französisch/deutsches Steuerecht einzuholen.
Niamor
Beiträge: 7
Registriert: Dienstag 15. August 2006, 19:26

Sonntag 7. Oktober 2007, 22:18

Hallo ich habe den ähnlichen Fall,
ich zahle meine Steuern aus Vermietung/Verpachtung in Deutschland und gebe diese Steuererklärung in Frankreich ab. Ganz vereinfacht: Da man Steuern nur 1x zahlt, zahle ich in Frankreich steuern = 0 Euro.
Eine Steuererklärung musst du in Frankreich auf jeden Fall machen, auch wenn sie = 0 Euro beträgt.
Gruss
Niamor
Antworten