Hallo zusammen,
nach insgesammt vier Jahren ziehen wir zurück nach Deutschland, wir waren/sind Grenzgänger, arbeiten also in Deutschland.
Jetzt hätte ich zwei Fragen:
1. Stimmt es, daß man eine bestimmte Zeit als Grenzgänger in Fr leben muss, d.h. wen man z.B. nach nur einem Jahr wieder nach D zieht, müsste man Steuern in D nachzahlen?
2.
Wenn ich mein Auto wieder nach D mitnehmen will, wie geht das vor sich? Abmelden auf Prefecteur oder reicht Abmeldebestätigung der Versicherung?
Vielen Dank
Dirk
Zurück nach Deutschland
- salchow
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- Registriert: Donnerstag 1. März 2007, 11:58
- Wohnort: DE30559 Hannover; 52.3728°N,9.86134°E
Für das Auto gibt es meines Wissens einen Abschnitt
"Stillegung" auf der Carte Grise.
Den einfach an die Prefecture schicken.
Könnte aber auch sein, dass das nur bei Verkauf oder Verschrottung in Frage kommt. Einfach mal näher unter die Lupe nehmen.
Ansonsten bindet dich ja nichts, es gibt ja keine Kfz-Steuer, oder Rücknahme des Kennzeichens. Und die Nummern werden auch nie neu vergeben - vor allem nicht mehr ab 1.1.08
Auch wird die Karte Grise in D wohl eingezogen, wenn du neue Deutsche Papiere kriegst.
Meiner Ansicht nach: Einfach ignorieren, kann nix passieren - hoff ich…
Sorry, dass ich sonst nicht viel weiterhelfen kann.
"Stillegung" auf der Carte Grise.
Den einfach an die Prefecture schicken.
Könnte aber auch sein, dass das nur bei Verkauf oder Verschrottung in Frage kommt. Einfach mal näher unter die Lupe nehmen.
Ansonsten bindet dich ja nichts, es gibt ja keine Kfz-Steuer, oder Rücknahme des Kennzeichens. Und die Nummern werden auch nie neu vergeben - vor allem nicht mehr ab 1.1.08
Auch wird die Karte Grise in D wohl eingezogen, wenn du neue Deutsche Papiere kriegst.
Meiner Ansicht nach: Einfach ignorieren, kann nix passieren - hoff ich…
Sorry, dass ich sonst nicht viel weiterhelfen kann.