Hallo,
darf ein 17-jähriger deutscher Führerscheininhaber, der in Deutschland "begleitet" Auto fahren darf, auch in Frankreich fahren? Frankreich hat doch auch so etwas, diese Autos haben dann einen Aufkleber am Fahrzeug.
Danke, die Suchfunktion hat mir leider nicht geholfen.
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren in Frankreich ???
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Interessante Frage.
Wie funktioniert denn dieses begleitete Fahren in D?
Müssen die einzelnen Fahrten aufgezeichnet werden? ..
Also meine Schwestern in F mussten jede einzelne Fahrt in so ein Fahrschulheft eintragen, das als offizieller Nachweis galt.
Andererseits: einfach die Fahrschule fragen - oder?
Wie funktioniert denn dieses begleitete Fahren in D?
Müssen die einzelnen Fahrten aufgezeichnet werden? ..
Also meine Schwestern in F mussten jede einzelne Fahrt in so ein Fahrschulheft eintragen, das als offizieller Nachweis galt.
Andererseits: einfach die Fahrschule fragen - oder?
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Hallo Gero,
na ja, die Fahrschule sagt "nein", aber ich bezweifel mal, ob eine Provinz- Fahrschule das französische Recht kennt.
In Deutschland müssen die Begleitpersonen vorher genannt werden, ein Mindestalter haben (30 Jahre, aber da bin ich unsicher) und mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Die einzelnen Fahrten sind dann beliebig durchführbar und müssen nicht erfasst werden.
Wie hast Du denn das Moped auf das Dach bekommen 
na ja, die Fahrschule sagt "nein", aber ich bezweifel mal, ob eine Provinz- Fahrschule das französische Recht kennt.
In Deutschland müssen die Begleitpersonen vorher genannt werden, ein Mindestalter haben (30 Jahre, aber da bin ich unsicher) und mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Die einzelnen Fahrten sind dann beliebig durchführbar und müssen nicht erfasst werden.


Hallo Napoleon
Ich hatte mich vor einigen Jahren dafûr interessiert. Als man das in D noch nicht eingeführt hatte. Damals dachte ich, mein Sohn könnte die Sommerferien nutzen und in F einen Führerschein machen. Aber die Bestimmungen sind zu strikt. Er hätte in F in einer bestimmten festgelegten Zeit einige tausend Kilometer begleitet zurûcklegen müssen, und dann eine Prüfung machen müssen. Er hätte nur das Recht gehabt, in F !! begleitet zu fahren.
salut herbert
Ich hatte mich vor einigen Jahren dafûr interessiert. Als man das in D noch nicht eingeführt hatte. Damals dachte ich, mein Sohn könnte die Sommerferien nutzen und in F einen Führerschein machen. Aber die Bestimmungen sind zu strikt. Er hätte in F in einer bestimmten festgelegten Zeit einige tausend Kilometer begleitet zurûcklegen müssen, und dann eine Prüfung machen müssen. Er hätte nur das Recht gehabt, in F !! begleitet zu fahren.
salut herbert
Die Begleiter müssen also nicht unbedingt nur die eigenen Eltern sein. Festgelegt ist allerdings, dass sie mindestens 30 Jahre alt sind. Die Beifahrer müssen mindestens fünf Jahre einen Pkw-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (der „Sünderkartei“ des Kraftfahrtbundesamts) in Flensburg haben. Mit dieser vorläufigen Fahrberechtigung können die 17-Jährigen zwar nicht im Ausland, aber in ganz Deutschland fahren. Sie gilt also auch in Bundesländern, die sich noch nicht dem Modellversuch angeschlossen haben.
http://www.hr-online.de/website/special ... brik=16858
http://www.hr-online.de/website/special ... brik=16858
hallo
also, das Foto ist nicht von mir; hab ich im Netz gefunden und finds lustig, weil ich auch ne Enduro habe ...und diese interessante Konstruktion ...nun ja ...etwas gewagt finde
Den Besitzer kann ich leider nicht fragen, da das Bild anonym auf einem Bildserver eingestellt wurde...
Grüße
Gero
also, das Foto ist nicht von mir; hab ich im Netz gefunden und finds lustig, weil ich auch ne Enduro habe ...und diese interessante Konstruktion ...nun ja ...etwas gewagt finde

Den Besitzer kann ich leider nicht fragen, da das Bild anonym auf einem Bildserver eingestellt wurde...
Grüße
Gero