möchte gerne in Frankreich leben

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Huny
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 7. November 2006, 15:37
Wohnort: Frankfurt

Dienstag 7. November 2006, 16:25

Hallo zusammen,
zu meiner Person, bin seit 1994 in Deutschland, habe 2003 die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
ich möchte meinen Verlobten (er lebt momentan in Marokko) im Dez. heiraten und möchte dass er hier zu mir kommt. Allerdings haben wir vor nach einem Jahr nach Frankreich zu ziehen. Ist es uns erlaubt ohne weiteres dahin zu ziehen, oder müssen wir irgendetwas beachten??
gabrielle
Beiträge: 44
Registriert: Sonntag 26. November 2006, 23:56

Freitag 8. Dezember 2006, 15:50

Hallo Huny,

ich wüßte nicht, was dagegen spricht nach F zu ziehen. Ich habe es in diesem Jahr mit meinem Mann endlich getan.
In Deutschland mußt du dich bei deinem zuständigen Einwohner-Meldeamt abmelden. In F brauchst du dich nicht anzumelden !!! Seit Ende 2003 entfällt die Anmeldepflicht, du bist frei wie ein Vogel.
Sollte von irgendjemanden ein Nachweis des Wohnsitzes verlangt werden, genügt die Vorlage einer Wasser-,Gas- oder Telefonrechnung.

gruß
gabrielle
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Freitag 8. Dezember 2006, 16:40

Hallo Huny
In Deiner Anfrage wird nicht deutlich, ob Dein Verlobter eine deutsche (oder EU )Staatsbügerschaft hat. Da liegt vielleicht ein Problem.
Bonne chance
Herbert
Huny
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 7. November 2006, 15:37
Wohnort: Frankfurt

Donnerstag 21. Juni 2007, 15:53

Hallo herbertp,
sorry das ich jetzt erst schreibe.
Ich hatte rein geschrieben das Mein Verlobter jetzt mein Mann noch in Marokko lebt. Er hat jetzt eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland allerdings für ein Jahr befristet. Können wir ohne weiteres nach Frankreich. Oder müssen wir da was beachten.

Danke dir.

Huny
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Donnerstag 21. Juni 2007, 16:17

Hallo Huny
Das sind Fragen ...
die eher ein Mensch vom ... Einwanderungsamt ?? Auslaenderbehörde -Sozialamt??? beantworten kann. Ein EU-Buerger hat keine Probleme, aber mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für D ... nach F
Vielleicht finde ich noch was mit google
Bonne chance Euch beiden
Herbert

PS
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#23
das ist schon mal für Deutschland wichtig und Dir hoffentlich bekannt
insbesondere der § 23
Zuletzt geändert von herbertp am Donnerstag 21. Juni 2007, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
cassis
Beiträge: 222
Registriert: Freitag 10. März 2006, 11:43
Wohnort: alixan

Donnerstag 21. Juni 2007, 18:48

Salut,

Für EU - Bürger besteht freie Wohnortwahl innerhalb Europas. In Deinem Fall kein Problem. In Frankreich ist für Deinen Mann das "Bureau Étrangère" zuständig. Findest Du in der Préfecture Deines künftigen Wohnortes.
Wenn Du nachweisen kannst, daß ihr verheiratet seid und Du den Lebensunterhalt bestreitest, der für euch beide ausreichend ist, dann ist es nur noch eine Menge geduldiges Papier, was für die Carte de séjour für Deinen Mann, zu erledigen ist.
Dauer, laut Erfahrungsberichten anderer, 2 - 4 Monate.

Ich muß noch mal nachschauen. Hatte zu diesem Thema eine interessante französische Seite gefunden.
Zum Thema Wohnortwahl gibt es auch ein EU - Gesetz, was auch den Ehepartner miteinbezieht.

Gruss Klaus
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