Ich weis das es in Frankreich eine ausweispflicht gibt.
Meine frage ist jetzt aber was theoretisch wäre wenn man keinen hat also weder ausweis noch reisepass?
Wie hoch sind die strafen?
Reicht vielleicht auch ein führerschein?
Wie sieht es auf den campingplätzen mit ausweispflicht aus ?
Hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Ausweispflicht?
- Aperdurus
- Beiträge: 1663
- Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
- Wohnort: südlich Lyon
- Kontaktdaten:
Hallo Jen,
über Ausweise aller Art in D und F wurde schon sehr viel und Grundsätzliches hier im Forum geschrieben.
Mache Dir mal die Mühe und gehe in die Suchfunktion ganz oben. Gib "Ausweis" ein.
Dann findest Du erschöpfende Auskunft.
Viel Erfolg
Aperdurus
über Ausweise aller Art in D und F wurde schon sehr viel und Grundsätzliches hier im Forum geschrieben.
Mache Dir mal die Mühe und gehe in die Suchfunktion ganz oben. Gib "Ausweis" ein.
Dann findest Du erschöpfende Auskunft.

Viel Erfolg
Aperdurus
Zuletzt geändert von Aperdurus am Dienstag 25. Juli 2006, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
- Aperdurus
- Beiträge: 1663
- Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
- Wohnort: südlich Lyon
- Kontaktdaten:
Hallo jen,
Bitte "ausweis" eingeben und weiter unten " Post" markieren. Dann kommen viele Beiträge zu allen Arten von Ausweisen.
Gruß Aperdurus
Bitte "ausweis" eingeben und weiter unten " Post" markieren. Dann kommen viele Beiträge zu allen Arten von Ausweisen.
Gruß Aperdurus
Zuletzt geändert von Aperdurus am Dienstag 25. Juli 2006, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
Mein Problem ist das eine von uns nicht aus deutschland kommt. Ihr ausweis ist abgelaufen. Sie hat als wir beschloßen haben in urlaub zu gehen einen neuen beantragt aber das dauert 3 monate und das sind 2 wochen zu lang.
Dumm gelaufen fakt ist sie hat nur nen abgelaufenen aus ihrem herkunftsland.
Dumm gelaufen fakt ist sie hat nur nen abgelaufenen aus ihrem herkunftsland.
Aus einem Nicht - EU - Land wird es kompliziert.Ansonsten würde eine Meldebescheinigung und der Führerschein sicher ausreichen.Für Bundesbürger gibt es auch die Möglichkeit eines provisorischen Ausweises.
Gruss Klaus
P.S. Den Fall hättest Du von Beginn an entsprechend darstellen sollen und nicht erst nach mehreren Antworten.
Gruss Klaus
P.S. Den Fall hättest Du von Beginn an entsprechend darstellen sollen und nicht erst nach mehreren Antworten.
Besser nen abgelaufenen als gar keinen, soviel ist sicher. Lasst euch bescheinigen, dass der neue beantragt wurde.Jen schrieb
Mein Problem ist das eine von uns nicht aus deutschland kommt. Ihr ausweis ist abgelaufen. Sie hat als wir beschloßen haben in urlaub zu gehen einen neuen beantragt aber das dauert 3 monate und das sind 2 wochen zu lang.
Dumm gelaufen fakt ist sie hat nur nen abgelaufenen aus ihrem herkunftsland.
Außerdem gilt für EU-Bürger, soweit ich weiß eine Karenzzeit von 6 Monaten, innerhalb derer auch abgelaufene Ausweise noch Gültigkeit besitzen.
Grüße
Gero