Nun haben wir gehört, daß man dies ggf. bei der Gemeindeverwaltung anmelden muss - auch wg. der Taxe de Séjour. Andererseits erhielten wir von einem Bekannten die Info, dass es bzgl. der Einkünfte dafür eine Obergrenze gäbe und dass, wenn diese nicht erreicht wird, dies nicht nötig ist. Ebenfalls sei dies von der Einwohnerzahl des Ortes (bei uns ca. 900) abhängig.
Hat jemand darüber eine genauere Info?
Danke
