Arbeitgeber in Deutschland - Wohnen & arbeiten in Frankreich

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Guido68
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 15. Mai 2005, 13:31

Sonntag 15. Mai 2005, 13:53

Hallo an alle Forennutzer ...

Ich bin nun schon seit längerer Zeit auf der Suche nach den "richtigen" Antworten zu meinen diversen Fragen.
Leider habe ich bisher diverse Antworten von den verschiedenen Behörden und/oder Bekannten erhalten.

Meine Situation ist wie folgt:

- Mein Arbeitgeber ist in Deutschland (Köln) ansässig und ich habe einen Angestelltenvertrag.

- Ich bin beruflich NUR in Frankreich tätig

- Ich wohne zur Zeit noch in Deutschland, möchte aber in den nächsten Wochen mit meinem ständigen Erstwohnsitz nach Frankreich (Metz) wechseln

- In meinem Fall kommen weder "Grenzgänger-Gesetz", "Entsendung der Arbeitgebers" und "Grenz-Pendler-Gesetz" in Frage

Nun konnte ich bereits in Erfahrung bringen, dass ich all meine Sozialabgaben und Versicherungen zu entrichten habe.

Meine Fragen:

- Muss mein deutscher Arbeitgeber den "Arbeitgeberanteil" an den deutschen oder französischen Staat entrichten oder fällt dieser für meinen Arbeitgeber völlig weg?

- Wie hoch (wieviel %) ist ggf. der Arbeitgeberanteil in Frankreich?

- Kann mein Arbeitgeber seinen "Arbeitgeberanteil" auf mein Bruttogehalt draufsetzen und mir die Entrichtung überlassen?

- Wo kann ich meine steuerlichen Abzüge in Frankreich selber ausrechnen (Online-Kalkulator)?

- Welche Tipps oder Ratschläge könnten mir helfen?

Ich bin für jede Information sehr dankbar.

Viele Grüße
Guido
Guido68
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 15. Mai 2005, 13:31

Sonntag 15. Mai 2005, 19:18

Hallo nochmal ...

ich hatte nachfolgende Frage leider vergessen:

- Muss ich für meinen gehobenen Firmen-PKW inklusive Privatnutzung weiterhin die 1%-Regelung an den deutschen Staat zahlen oder gibt es Frankreich ein ähnliches System ?

Vielen Dank für jegliche Informationen

Viele Grüße
Guido
Gellner
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 6. April 2004, 14:09

Mittwoch 18. Mai 2005, 13:17

Hallo Guido,

zu Frage 1:
Wenn Du kein Grenzgänger bist, muss der Arbeitgeberanteil (und Arbeitnehmenanteil) in Frankreich abgeführt werden. Da die Berechnung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmenanteile im Vergleich zu Deutschland recht kompliziert ist, empfehle ich Dir bzw. Deinem Arbeitgeber einen französischen Steuerberater zu nehmen. In Frankreich gibt es sogenannte CADRE, die einige Vorteile in Bezug auf Rente und Krankenversicherung haben. Die Basisrente wird z.B. in Frankreich durch eine Zusatzversicherung "aufgebessert", das gleiche gilt für die Krankenversicherung. Die staatliche Krankenversicherung deckt nur z.B. 70-80% der Arztbesuche ab (Medikamente und andere Leistungen werden auch nur zu einem gewissen Anteil erstattet), daher gibt es sogenannte Mutuell, die die fehlenden Prozente zu einem grossen Teil abdecken. Desweiteren muss dich Dein Arbeitgeber in Frankreich Sozialversicherungstechnisch anmelden. Dies kann ein französischer Steuerberater übernehmen (Kosten Grundanmeldung ca. 200 EUR, monatliche Gehaltsabrechnung ca. 20 EUR).
Du siehst, dies ist alles ziemlich kompliziert.

Der Arbeitgeberanteil liegt bei ca. 40% (gegenüber ca. 20% in Deutschland). Damit wird wahrscheinlich Dein Arbeitgeber nicht einverstanden sein.

Wenn er dies auf Dein Bruttogehalt setzt, muss er auch mehr Abgaben bezahlen, da die Arbeitgeberanteile auf der Basis des Bruttogehalts berechnet werden. Die Zahlung der Arbeitgeberanteile kann entweder über Dich laufen (denke an ein separates Konto für die Überweisungen) oder über den Steuerberater, der die Abrechnung macht. Jede Verspätung bei der Zahlung an die URSSAF (Sozialversicherung) wird mit einem Strafaufschlag von 10% geahndet.

Deine Steuern kannst Du unter folgendem Link simulieren:

http://www2.finances.gouv.fr/calcul_imp ... /index.htm

Da Du ja wahrscheinlich der französischen Sprache mächtig bist, wirst Du damit klarkommen.

Wenn Du in Frankreich angemeldet bist, musst Du die 1% natürlich nicht zahlen, da Du ja dann steuerlich zu Frankreich gehörst. Es gibt eine ähnliche Regelung auch in Frankreich, da Dein Auto aber in Deutschland angemeldet ist, musst Du diese Abgabe in Frankreich auch nicht bezahlen, da dieses Fahrzeug bei den französischen Behörden unbekannt ist.

Ich kann Dir die Adresse eines französischen Steuerberaters in Paris zukommen lassen. Ich habe vor einigen Jahren unter derselben Voraussetzung für ein deutsches Unternehmen in Frankreich gearbeitet und dieser Steuerberater hat die Abrechnung für das deutsche Unternehmen übernommen.

Mittlerweile habe ich mich selbstständig gemacht. Vieleicht ist Dein Arbeitgeber an meinen Dienstleistungen interessiert. Hier meine Homepage:

http://perso.wanadoo.fr/mgrconseil/

Ich hoffe Dir geholfen zu haben.

Matthias
Guido68
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 15. Mai 2005, 13:31

Mittwoch 18. Mai 2005, 18:35

Hallo Matthias ...

vielen Dank.

Ja, Deine Informationen sind wirklich sehr hilfreich.

Einen Termin bei einem französischen Steuerberater habe ich bereits vor 3 Tagen organisiert.

Ich überlege nun auch ob ich mich als "Agent commercial" anmelden sollte ... dies ist aber zur Zeit nur eine Überlegung.

Viele Grüße
Guido
KPL66
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 7. Oktober 2005, 14:50

Dienstag 11. Oktober 2005, 15:45

Hallo Guido,

da ich ab 01.01 vermutlich in der gleichen Situation sein werde, würde mich interessieren, wie Dein Umzug bisher gelaufen ist und auf welche besonderen Probleme (siehe oben) Du hier gestoßen bist.

Gruss / Peter
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