
Ein Grundstück von mir wurde durch die neue Planung nun zur Hälfte als unbebaubar reduziert, obwohl sich in der herausgenommenen Fläche noch eine Ruine und ein alter Steinbrunnen (lose geschichtete Steine noch voll intakt) befinden.


Mit dem Restgrundstück kann ich nichts vernünftiges mehr anfangen, da sich nach alter bretonischer Tradition an einer Ecke noch 2 Mini Erbgrundstücke anderer Besitzer befinden. Ein Nachbargrundstück (mit renoviertem Haus) ist gleich lang, aber in der ganzen Länge bebaubar.
Zufällig habe ich erfahren, dass im Moment so eine Art Bürgerbeteiligung läuft, die allerdings am 30. Januar endet.
http://www.mairie-crozon.fr/Arborescenc ... e-publique
Macht es Sinn, eine Eingabe zu machen? Wird das berücksichtigt?
In Deutsch bekäme ich das ja noch hin, aber ich fürchte, dass meine Französischkenntnisse nicht exakt genug sind, auch wenn es sich nur um ein paar Sätze handelt. Hat ja auch immer rechtliche Auswirkungen.
Was soll ich nun machen?
