Wie Auto in Deutschland abmelden?

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
herbertp
Moderator
Beiträge: 1176
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Samstag 8. Februar 2014, 13:58

Bellie hat geschrieben:Danke dir :)

Wie geht es denn bei 50% weiter?
Sprich, wenn man einen Schaden melden muss? Wie ( wieviel %) wird man dann hochgestuft??? Ich hatte das schon in dem Beitrag zur Versicherung mal gefragt.
Hallo Bellie,
bei einem selbstverschuldeten Unfall wird man von seinem gegenwärtigen Wert um 25% heraufgestuft. Wenn man auf 50% Prozent seit drei Jahren ist, hat man einen! Freistoss.
Siehe mein frz Beispiel.

Gruesse aus der Dordogne
Herbert
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 9. Februar 2014, 16:28

Nochmal OT:
Gibt es in F auch -wie in D- eine Trennung zwischen Haftpflichtschaden und VK Schaden? Wenn man in D einen Haftpflichtschaden hatte, wird man in der Haftpflichtvers. hochgestuft, bzw. beim VK Schaden dort.
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 391
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Sonntag 9. Februar 2014, 18:21

Hab ich noch nie gehoert, dass es sowas gäbe. In Fr wirst du ja immer von deiner eigenen Versicherung entschädigt, auch bei Fremdverschulden.
Und meine Versicherung holt es sich dann vom Unfallgegner zurück, wenn vorhanden.
Ausserdem hast du ja bei allem selbstverschuldeten die Wahl es der Versicherung zu melden oder selbst zu bezahlen
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 9. Februar 2014, 23:46

Als mir 2010 (auf mein in D zugelassenes Auto) in Frankr. eine Französin aufgefahren ist, hat mir ihre Vers. den Schaden bezahlt (wenn auch nicht so umfangreich, wie es in D passiert wäre, es gab keine neue Stoßstange) Also nicht meine deutsche Vers....
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 391
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Dienstag 11. Februar 2014, 09:36

Ich redete ja auch von 2 inländischen Versicherungen untereinander.
Wie das mit nicht frz Versicherungen geregelt wird, weiss ich nicht
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Dienstag 11. Februar 2014, 19:48

ja klar, das hast du Recht. DANKE!!
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 15. Februar 2014, 13:26

Carte grise / Versicherungsbestätigung

Ich habe im Handel schon öfters diese Mappen für Autopapiere gesehen.
Mit Platz für den Führerschein , carte grise, aber auch eine Vers.bestätigung..

Bekommt man eine Versicherungsbescheinigung, die man dann immer bei sich führen muss? Die Carte grise entspricht dem deutschen Kfz-Schein.... aber auch dem Brief - Muss man mit der carte grise "genauso vorsichtig" sein, wie mit dem Brief in D? Wer diese in den Händen hat, ist automatisch Eigentümer... kann einen Wagen verkaufen / abmelden??

In D "darf" man mittlerweile den Kfz-Schein im Auto aufbewahren (wird bei Diebstahl nicht (mehr) als fahrlässig angesehen) - wie ist das in F?
Ich hab so eine carte grise noch nicht in echt gesehen ;) - scheint mir aber groß - passt sicher nicht in ein normales Portemonnaie... oder wird zerknittert....
herbertp
Moderator
Beiträge: 1176
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Samstag 15. Februar 2014, 16:15

Ich hab so eine carte grise noch nicht in echt gesehen ;) - scheint mir aber groß - passt sicher nicht in ein normales Portemonnaie... oder wird zerknittert....
Hallo Bellie,
Das Ding ist 12,5 cm mal 25,5 cm
normalerweise auf ein Drittel gefaltet
also 8,5 cm mal 12,5 und duenner Karton

Gruesse an alle
Herbert
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 15. Februar 2014, 18:36

Wie der Zufall so spielt.... hab heute eine franz. Bekannte gesehen und mir die carte grise zeigen lassen :mrgreen:

Wenn ich sie richtig verstanden habe, sollte man diese Bescheinigung tunlichst NICHT im Auto aufbewahren.... obwohl es wohl viele machen......

Auf jeden Fall passt das "Ding" nicht in ein normales Portemonnaie --- Mist auch!!
Myo
Beiträge: 3
Registriert: Freitag 11. Mai 2012, 08:37

Samstag 15. Februar 2014, 21:40

Jetzt muss ich auch nochmal nachhaken...

Mir hat man gesagt ich muss das Auto in Deutschland nicht mehr abmelden sondern man geht mit allen notwendigen Papieren zur Präfektur und gut ist??!!

Also weder überfuhrungskennzeichen oder vergleichbares ist nötig???
Axurit
Beiträge: 90
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
Wohnort: P.O.

Sonntag 16. Februar 2014, 09:46

Myo hat geschrieben: Mir hat man gesagt ich muss das Auto in Deutschland nicht mehr abmelden sondern man geht mit allen notwendigen Papieren zur Präfektur und gut ist??!!

Also weder überfuhrungskennzeichen oder vergleichbares ist nötig???
Wenn "man" dir das gesagt hat, dann mach das so, "man" wird dann wohl auch für dich die deutsche KfZ-Steuer und -Haftpflicht weiter bezahlen.

Ein Überführungskennzeichen braucht man nicht, ist hier sicher schon mehrmals geschrieben worden. bzw. steht auf den mehrfach verlinkten Seiten. Man fährt mit deutschen Kennzeichen nach Frankreich, meldet das Fahrzeug dort an, und legt die deutschen Kennzeichen zusammen mit der französischen Anmeldebescheinigung bei der deutschen Kfz-Zulassungsstelle vor. Da muss man noch nicht mal selbst hinfahren, das kann auch jemand anderes erledigen.
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 16. Februar 2014, 13:32

Wenn man dann an der Kfz-Stelle die deutschen Schilder vorlegt, den Stadtsiegel (und TÜV) entwertet, kann man doch sicher die so entwerteten Schilder als Erinnerung mitnehmen, oder?
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 16. Februar 2014, 19:14

CT nach 4 Jahren

Darf man in Frankreich den CT Termin überziehen (wie in Deutschl) ?
Wenn ja, um wieviele Tage, Monate??

Wenn nein...
Muss man also in F eine CT machen lassen und wenn der Wagen nach 4 Jahren und ein paar Tagen nach D zurückgeht, in Deutschl. zum TÜV ?

Dann wäre es ja besser, vor Ablauf der 4 Jahre, den Wagen nach Deutschl. zurückzugeben.....
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 391
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Montag 17. Februar 2014, 09:58

Grundsätzlich hat CT nix mit dem TüV zu tun -> deutsche Nummer = TÜV und Frz Nummer = CT, deshalb versteh ich nicht, was dir diese 4 Jahresfrist nützen soll ????

EDIT : Scheint sich zu ändern, hab da gerade was interessesantes gefunden:
L'arrêté du 19 décembre 2013 prévoit que le contrôle technique effectué dans un autre pays de l'Union européenne sera accepté pour immatriculer un véhicule en France à compter du 1er mai 2014.
http://vosdroits.service-public.fr/part ... 2878.xhtml

überziehen darf man zu den zZ gültigen Tarifen : :mrgreen:
Sanctions
Si le contrôle technique n'est pas effectué dans les délais réglementaires, vous vous exposez à une amende pouvant aller jusqu'à 750 € (en règle générale, il s'agit d'une amende forfaitaire de 135 €).
Votre certificat d'immatriculation peut être retenu pendant une durée de 7 jours. Dans ce cas, les autorités de police ou de gendarmerie vous délivrent une fiche de circulation provisoire permettant de faire le contrôle technique.
Une fois le contrôle effectué, vous pouvez récupérer votre certificat d'immatriculation en vous adressant au commissariat ou à la gendarmerie et en présentant le procès-verbal du contrôle comportant la lettre A ou soumis à contre-visite avec la lettre S.
In Franreich gilt das genaue Datum zur CT in der CG angegeben.
Du muss also vor diesem Tag die Prüfung machen.

Es war auch mal so, dass die evtl Verspätung von den 2 Jahren abgezogzn wurde, also wenn du 1 Monat zu spät bist , bekommst du nur noch 23 Monate CT.
Allerdings hat mein Prüfer mir beim letzten Mal die 6 Monate verspätung nicht angerechnet :shock:
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Montag 24. März 2014, 13:07

Noch eine Frage:
Quittus Fiscal: Fahr ich zu dem Finanzamt, bei dem ich auch meine Papiersteuererklärung abgegeben habe? Das wäre dann in einer anderen Stadt, als die Préfecture......

Müssen Franzosen, die ihren alten, gebrauchten PKW innerhalb Frankreichs ummelden wollen, auch einen Quittus Fiscale haben?
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Montag 24. März 2014, 18:32

Bestätigung der deutschen KFZ Versicherung der "erarbeiteten" Schadensfreiheitsjahre

Wie habt ihr das mit dieser Bestätigung gemacht? Hat eure franz. Versicherung eine Bestätigung auf deutsch akzeptiert? (meine deutsche Versicherung scheint sich schwer damit zu tun, die Bestätigung deutsch/franz. auszustellen - selbst deutsch/engl. bekommen sie wohl nicht hin.... Und auf meiner letzten Rechnung stehen ja nur die Versicherungskürzel (SF... = xx % ) damit kommt doch kein Franzose mit klar...
Axurit
Beiträge: 90
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
Wohnort: P.O.

Freitag 28. März 2014, 19:46

Bellie hat geschrieben:Noch eine Frage:
Quittus Fiscal: Fahr ich zu dem Finanzamt, bei dem ich auch meine Papiersteuererklärung abgegeben habe? Das wäre dann in einer anderen Stadt, als die Préfecture......
Das macht man bei einer Abteilung, die nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat. Ich denke daher, dass man das auf jedem Centre des Impôts machen kann.
Bellie hat geschrieben:Müssen Franzosen, die ihren alten, gebrauchten PKW innerhalb Frankreichs ummelden wollen, auch einen Quittus Fiscale haben?
Nein. Mit dem Quittus weist man der Zulassungstelle gegenüber nach, dass man das eingeführte Fahrzeug beim Zoll deklariert und ggf. verzollt hat. Das ist natürlich bei einem Umzug innerhalb Frankreichs nicht nötig.
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 29. März 2014, 00:33

Beim Zoll deklariert hat - bei einem Neuwagen die Steuerdifferenz in Frankr gezahlt hat ?
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Montag 31. März 2014, 17:44

Gibt es eine Wartezeit zwischen Beantragung der carte grise bis das das Kennzeichen "gültig" ist ??? Irgenwie -was hat mir der Nachbar erzählt....
Hab ich nicht so ganz verstanden..... (er sagte was von nem Monat??)

Wie komme ich günstig an Schilder? feu vert will doch tatsächlich pro Schild 21 Euro..... Ich möchte ein festeres, was man auch für4x4 verwendet....
Axurit
Beiträge: 90
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
Wohnort: P.O.

Montag 31. März 2014, 21:54

Bellie hat geschrieben:Gibt es eine Wartezeit zwischen Beantragung der carte grise bis das das Kennzeichen "gültig" ist ??? Irgenwie -was hat mir der Nachbar erzählt....
Hab ich nicht so ganz verstanden..... (er sagte was von nem Monat??)
Ich hab hier sicher schon mal auf meinen Erfahrungsbericht verwiesen : http://blog.velocarte66.fr/de/node/219, dort findest du Antwort auf viele deiner Fragen, so auch auf diese. Bei der Anmeldung auf der Präfektur bekommt man ein Certificat Provisoire d'Immatriculation, auf dem das Kennzeichen steht. Damit kann man sich die Schilder machen lassen.
Bellie hat geschrieben:
Wie komme ich günstig an Schilder? feu vert will doch tatsächlich pro Schild 21 Euro..... Ich möchte ein festeres, was man auch für4x4 verwendet....
Finde ich jetzt nicht exzessiv, bei Noraurto hat das auch in der Größenordnung gekostet, einschließlich Montage.

Grüße
Rainer
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Montag 31. März 2014, 22:47

Lt. Preisaushang sollte die Montage für 2 Schilder dann noch 12 Euro kosten.
Der Nachbar sagte, dass man bei jeder Werkstatt (unabhängig vom eigenen Fahrzeug) Schilder prägen lassen kann. Er meinte, er hätte 11 Euro bezahlt (für 2)

(22 Euro für ein Schild find ich schon ganz schön teuer....... ok, man sollte nicht -immer- mit Deutschl. vergleichen, aber da kosten ZWEi ca. 15 Euro!)

Mit dem provisorischen Schein bekommt man die Kennzeichen für die Nummernschilder. Was meinte er denn mit , die sind erst nach einem Monat "gültig" ? seine carte grise hatte er innerhalb von 48h (Wagen war vorher in einem anderen dép in Frankr. angemeldet gewesen)
Benutzeravatar
Aperdurus
Beiträge: 1525
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Dienstag 1. April 2014, 12:18

Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Dienstag 1. April 2014, 15:39

Danke Aperdurus.

Wie ist das, wenn ich die Schilder online bestelle, das dauert ja sicher so 2 Tage, bis sie geliefert werden. ... fahr ich dann mit den alten deutschen Kennzeichen......?

Kann man Schilder direkt mit dem dép. und der dép. Nr bekommen (also ohne Region) oder geht das immer nur mit Aufkleber?

Und: ich möchte ein Wunschkennzeichen von der préfecture haben :mrgreen:
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Freitag 4. April 2014, 16:20

Wie sich mal wieder herausstellte..... "Alles wird gut" :D

Nachdem ich mir am Dienstag den quitus fiscal vom centre d'impôt geholt hatte (die arme Dame brauchte Hilfe, da sie kein Deutsch versteht...
die cv habe ich vom Versicherungsagenten angegeben,hat sie in quitus fiscal eingetragen, sie war total happy, dass sie schon von allem Kopien von mir bekam)
war ich heute bei der Sous-Préfecture (hatte man mir geraten, da es dort immer relativ leer sei):
Alles in Kopien dabei, so hab ich erst mal nur Kopien des Briefes und COC abgegeben....
da war sie nicht so glücklich und bat um Originale :)
Ok, also Fahrzeugbrief, COC im Original rausgerückt
Telefonrechnung, als Kopie
Quitus natürlich im Original
bereits (online) ausgefüllten Anmeldebogen
Perso zur Vorlage und zum Kopieren
Da sie nicht nach dem Fahrzeugschein fragte, hab ich den auch nicht vorgelegt.
Die cv hat sie vom quitus übernommen. Kosten , passten mit den ausgerechneten, 0 Malus, 0 Bonus, CO2 Ausstoß also vom COC übernommen

Leider war sie -trotz meinem intensiven Nachfragen und "Jammern" nicht bereit, mir die Original COC wieder zugeben......
(im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich keine Farbkopie gemacht habe, und ihr die gegeben habe) Meinte ich hätte jetzt eine franz. carte grise und beim Verkauf (in Frankreich) bräuchte ich nur die carte grise!

Habe dann die provisorische Carte grise bekommen

Habe jetzt noch die deutschen Schilder und den deutschen KFZ Schein...

Bin dann zur Versicherung - hab jetzt erst mal eine vorläufige Versicherung, sie brauchen eine Bestätigung der SF der deutschen Versicherung und die bekomme ich erst, wenn der Wagen in F angemeldet ist (und in D abgemeldet ist....)
Habe dann den einfacheren Weg gewählt, um an Nummernschilder zu kommen..... (da ich sowieso kein Wunschkennzeichen habe :( )
und bin zu einer Bekannten gefahren, die in einer Vertragswerkstatt arbeitet und habe dort Metallschilder bekommen, die man mir auch sofort eingesetzt hat.
Jetzt warte ich auf die carte grise, die ich dann kopieren und an die dt. Versicherung schicken muss, eine Kopie an meinen deutschen Händler, damit ich die Umwelplakette mit frz. Kennzeichen bekomme.

Wenn dann die Versicherungsbestätigung aus D hier ist, kommt der endgültige Vertrag.

Habe ich noch irgendwie die Chance, die COC Bescheinigung zurückzubekommen????
(Kopien habe ich von allen Unterlagen noch reichlich.....)

Geschafft!! Ab heute fährt man Autochen unter französischer Flagge :D :D

Danke an alle hier für die super super Infos! Bin echt froh, dass es dieses Forum und EUCH gibt!!!!

@ Aperdurus: ich werde deinen Tipp befolgen und eine Brief für das deutsche Straßenverkehrsamt aufsetzen und erklären, dass mein Wagen seit heute unter franz. Flagge fährt. Mal sehen, was die schreiben, ob sie sich überhaupt melden!
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Mittwoch 7. Mai 2014, 10:23

Am 9.4. hab ich ein entsprechendes Schreiben an das letzte dt. Straßenverkehrsamt mit Kopie der carte grise geschickt....

Keine Antwort bis heute. Also deutsche Versicherung angerufen, denen liegt keine Abmeldung vor.... Also Straßenverkehrsamt angerufen und mit einer jungen dynamisch - resuluten, Dame gesprochen:
Angeblich ist das Schreiben nicht angekommen - bzw. es liegt keine Aktennotiz vor - ich soll von den französischen Behörden eine deutsche Bestätigung beibringen, dass sie die Schilder und den Brief einbehalten haben. Wenn die kein deutsches Schreiben hinbekämen, müsste ich in Deutschland eine Übersetzung vornehmen lassen..
Da ich das so nicht akzeptierte,gab sie mir den Namen des Sachgebietsleiters. Dem hab ich jetzt alles gefaxt und eine Abmeldebestätigung erbeten......
Da ich jetzt ein Sendeprotokoll habe, kann man nicht sagen "haben wir nicht bekommen" Mal sehen, wie es weitergeht.....

Achso sie meinte noch: Sie hätten Ausfuhrkennzeichen beantragen sollen....
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Freitag 9. Mai 2014, 23:05

So.... jetzt habe ich meine Antwort...
Der Gebietsleiter lässt mir ausrichten, dass....
...das zentarle Fahrzeugregister in Flensburg noch nicht von der franz. Behörde benachrichtigt wurde
...ein Nachweis über den Verbleib der amtlichen KFZ-Kennzeichen und
der Zulassungsbescheinigungen I und II zu erbringen ist

Danach kann mein Fahrzeug erst abgemeldet werden.

Hat jemand eine Idee, wie ich jetzt reagieren sollte, bzw. was ich jetzt machen kann? Schicken denn die französischen Behörden eine Benachrichtigung nach Flensburg ??
Könnte ich von der sous-préfecture eine Bestätigung bekommen, dass die den Brief einbehalten haben???
Schade, hat dann doch nicht so "einfach" funktioniert.....
Aber dann weiß ich das für Fahrzeug No.2 :mrgreen:

Nur, was könnte ich jetzt machen, damit mein Wagen endlich in D abgemeldet wird ?? Die deutsche Kfz-Versicherung hat die Kopie der carte grise als Aufhebungsgrund der KFZ Vers. akzeptiert.
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 11. Mai 2014, 13:07

Hallo,
ich wollte meinen Beitrag noch mal hochschupsen...

Nur, was könnte ich jetzt machen, damit mein Wagen endlich in D abgemeldet wird ?? Die deutsche Kfz-Versicherung hat die Kopie der carte grise als Aufhebungsgrund der KFZ Vers. akzeptiert.

Hatte echt gehofft, dass das Schreiben mit Erklärung, das die franz. Behörde die Sachen einbehalten hat, ausreichen würde....
So ein Mist aber auch :roll:
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Mittwoch 14. Mai 2014, 22:51

Hier eine sehr informative Seite zum Thema
"Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. "

http://www.kba.de/nn_125430/DE/Zentrale ... nhalt.html
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Mittwoch 14. Mai 2014, 23:04

Bellie hat geschrieben:
...das zentarle Fahrzeugregister in Flensburg noch nicht von der franz. Behörde benachrichtigt wurde
Ich habe mich mal selber zitiert.

Ich möchte gerne anderen, die auch ihren PKW in F anmelden wollen, ohne ihn vorher in D abgemeldet zu haben, diesen nützlichen Kontakt weitergeben, auf den mich der Gebietsleiter des Straßenverkehrsamtes durch sein Schreiben aufmerksam gemacht hat.

Nämlich dort anzurufen und denen dann (so wie ich es jetzt gemacht habe) Kopien der carte grise, deutsche Zulassung Teil II (damit man die Fahrgestellnummer vergleichen kann) zu faxen, oder zu mailen. Dann kann sich die Behörde mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen und die offizielle franz. Anmeldung bestätigen und dafür zu sorgen, dass der PKW als in D abgemeldet gilt. Man sagte mir (mit einem Grinsen durchs Telefon), dass sich die Straßenverkehrsbüros damit schwer tun würden, diese Art von Abmeldung zu akzeptieren. Das dies aber die richtige Vorgehensweise gewesen sei. Allerdings hätte ich auch ein Ausfuhrkennzeichen beantragen können, auch für einen längeren Zeitraum, aber das wäre natürlich teuer geworden ......

Also ist das formlose Schreiben ans Amt (wie hier beschrieben wurde) plus Info nach Flensburg zur Zeit wohl noch die Lösung.
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 1. Juni 2014, 17:17

Also ist das formlose Schreiben ans Amt (wie hier beschrieben wurde) plus Info nach Flensburg zur Zeit wohl noch die Lösung.

Nachtrag: wenn.... ja wenn, man nicht auf einen Sachbearbeiter/Gebietsleiter trifft, der noch nichts von dieser "europäischen" Lösung gehört hat, und einen mit einer Ordnungsverfügung "bestrafen" will....,weil er die Schilder und den Brief nicht zurück bekommen hat und obwohl man sich mit der o.g. Vorgehensweise an den Ratschlag des zentrales Fahrzeugregisters in Flensburg gehalten hat.......

Mal sehen, wie das bei mir ausgehen wird......

Das KBA in Flensburg hat die notwendigen Unterlagen an das (letzte) deutsche Straßenverkehrsamt geschickt, also müsste man dort eigentlich den Vorgang beenden können....... sofern man dann flexibel wäre...
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Mittwoch 18. Juni 2014, 15:02

OK- Ende der Odyssee!
74 Tage - in Worten vierundsiebzig Tage hat der Abteilungsleiter des letzten :mrgreen: (ein Tor, der Böses dabei denkt) Straßenverkehrsamts in Deutschland gebraucht, bis er die Abmeldung durchgeführt hat!

Also ich schließe daraus:
ich würde zukünftig:
den Wagen in Frankreich anmelden, sehen, dass ich COC wiederbekomme, Schilder behalten, KFZ Schein behalten
Ein FAX nach Flensburg schicken.

Kopie des Briefes, Kopie der carte grise, Anschreiben mit entsprechenden Erklärungen und darum bitten, dass man von dort aus, das letzte Straßenverkehrsamt über die Anmeldung in F informiert und um Abmeldung bittet.

Evtl. telefonische Rücksprache mit Flensburg halten - die brauchen so ca. 14 Tage, 3 Wochen, für den Behördengang - dann evtl. das eigene Straßenverkehrsamt anschreiben - (oder auch nicht ...)
Die deutsche Versicherung informieren.

Informiert man die Versicherung zu früh, meldet die die Vertragsaufhebung ans Straßenverkehrsamt, und die drohen uU mit ner Ordnungsstrafe, wenn der Wagen weiter bewegt wird.... Schilder und Brief müssen innerhalb ner kurzen Zeit vorgelegt werden -- halt ein Vorgehen INNERHALB Deutschlands.

Durch die Unterstützung von Flensburg, hat es jetzt bei mir endlich geklappt, sonst hätte der Gebietsleiter sich immernoch nicht bewegt.....
Bis lang hab ich keine Bestätigung von ihm - und auch keine Entschuldigung für sein Vorgehen.......... Kann ja noch kommen.... Und ich hoffe, er hat was dazu gelernt...... :D
Benutzeravatar
Mirella
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 11. November 2014, 09:54
Wohnort: Hannover

Dienstag 18. November 2014, 10:52

hey, da hast du ja eine wahre Odyssee hinter dir :D
Schön, dass es doch noch geklappt hat.

Hoffentlich hast du nun in Frankreich eine gute Fahrt- vor drei Jahren war ich dort auch mit meinem Auto unterwegs, aber ohne Alkoholtester. Zwar ist die Gesetzeslage hier unklar, aber ich musste bezahlen. Deswegen informier dich unbedingt mal darüber. Hier gibts einen Absatz dazu: ->bussgeldkataloge.eu/bussgeldkatalog-frankreich.html
Und ich sehe gerade dass auch eine Warnwestenpflicht besteht in Frankreich, das war mir zwar eigentlich klar, gibt es ja in Deutschland seit diesem Sommer auch, aber 90 Euro? krass, ist das teuer.

Na, darauf wollte ich kurz hinweisen, und dir eine gute Fahrt in Frankreich wünschen :wink:
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 6. Dezember 2014, 13:43

Hallo :)
Muss man eigentlich eine "résidence principale" in Frankreich haben, um einen (seinen) PKW in Frankreich anmelden zu dürfen? Oder ist das auch mit einer "résidence secondaire" möglich?

Zieht die Anmeldung des PKW's automatisch nach sich, dass man für die Behörden "fest" in Frankreich wohnt (mehr als 183Tage) und in Frankreich seine Steuererklärung abgeben muss?
Axurit
Beiträge: 90
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
Wohnort: P.O.

Samstag 6. Dezember 2014, 14:22

Bellie hat geschrieben:Muss man eigentlich eine "résidence principale" in Frankreich haben, um einen (seinen) PKW in Frankreich anmelden zu dürfen? Oder ist das auch mit einer "résidence secondaire" möglich?
Bezüglch der Steuerpflicht geht es nicht um "résidence principale" oder "résidence secondaire" sondern darum, ob man sein "domicile fiscal" in Frankreich hat oder nicht. Das "domicile fiscal" ist dort, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die 183 Tage, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden, sind kein absolutes Kriterium sondern ein Indiz unter anderen. Eine Rolle spielt auch, wo der Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit liegt. Wenn man in F seinen Arbeitsplatz oder Betrieb hat, sich aber weniger als 183 Tage dort aufhält, dann wird man in der Regel trotzdem als "résident fiscal" eingestuft.

Ähnlich ist es mit dem Fahrzeug. Das muss dort angemeldet werden, wo sein überwiegender Standort ist. Wer einmal im Jahr für vier Wochen in sein Ferienhaus in F kommt und dort ganzjährig ein Auto stehen hat, der muss es in F anmelden, "résident fiscal" ist er deswegen nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwierig wird, wenn man 182 Tage in Frankreich ist und dort ein Auto angemeldet hat.

Kann man alles auf impots.gouv.fr und fr.wikipedia.org nachlesen, wahrscheinlich auch bei infobest.eu.
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 7. Dezember 2014, 16:42

Danke :)
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Donnerstag 15. Januar 2015, 23:53

Hallo :)
Ich muss noch mal auf das Thema zurückkommen.

Nachdem auch unser 2. Wagen ein "Franzose" geworden ist
(Vorgehensweise wie ich sie beschrieben habe... mit der Info an das Kraftfahrtbundesamt mit der Bitte, das letzte Straßenverkehrsamt zu informieren, dass die franz. Behörden die deutschen Papiere einbehalten haben)
kommt jetzt die Frage auf, was mit den Schildern machen..........
bzw. das Straßenverkehrsamt schrieb:
"ich bestätige den Erhalt der Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes, aus denen jedoch nur der Verbleib der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II hervorgeht. Um die von Ihnen gewünschte Außerbetriebsetzung durchführen zu können, bitte ich um Vorlage der Kennzeichenschilder .
Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies nach § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der Zulassungsbehörde anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen."

So weit ........... so eben nicht gut........

Ich habe noch nicht auf diese Mail geantwortet.

Das Kraftfahrtbundesamt (das ich danach angeschrieben hatte) schlug vor:
"Herr X. bittet, basierend auf dem § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung, um Vorlage der Kennzeichen, damit er das Fahrzeug abmelden kann.
Ich empfehle Ihnen daher die Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde vorzulegen bzw. Herrn X. mitzuteilen wo diese verblieben sind.
Ggf. kann Herr X die Kennzeichen, wenn Sie nicht vorgelegt werden können, vorsorglich sperren, um eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen.
Allerdings liegt die Zuständigkeit darüber zu entscheiden bei der Zulassungsbehörde und nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt."


Was würdet ihr an das Straßenverkehrsamt schreiben (mit dem Hintergrund, dass die Kennzeichen noch in meinem Besitz sind)
"Bitte Kennzeichen sperren" --- oder... zu erklären wo sie verblieben sind..... ?
Danke euch.
petilui
Beiträge: 177
Registriert: Montag 3. Januar 2005, 07:34

Freitag 16. Januar 2015, 06:09

Es geht nach meiner Auffassung lediglich um die Entstempelung. Wenn Du die Schilder als Souvenir behalten möchtest

würde ich so vorgehen.

Schilder fotografieren
Stempel abkratzen
Schilder nochmals fotografieren.

Dann Schreiben (da hilft meiner Meinung nach nur Originalbrief) an die zuständige Zulassungsstelle formlos mit Erklärung "an Eides statt" u. a. mit:

"Ich versichere hiermit an Eides statt, dass ich die Kennzeichen selbst entstempelt habe."

Dann Brief mit einer Kopie des Perso an die Zulassungsbehörde und es müsste gut sein.
Gegebenenfalls vorher per E-mail anfragen, ob die damit einverstanden wären.

Behörden wollen und müssen sich rückversichern, da war diese Methode nach meiner Erfahrung immer so eine Art Allheilmittel.

Am Einfachsten natürlich die Schilder hin senden zum entstempeln, mit der Erlaubnis, dass die Behörde diese anschließend vernichten kann.
Tonton
Beiträge: 459
Registriert: Mittwoch 15. April 2009, 07:59
Wohnort: 21°Süd 55°Ost

Freitag 16. Januar 2015, 11:27

Wäre verschrotten im Nachhinein nicht günstiger gekommen ??
(nur so ein Gedankengang, ich kenne ja auch die Behörden-Grabenkämpfe im Frankenländle....)
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Freitag 16. Januar 2015, 16:58

Tonton --------- Ich liebe deinen Humor :mrgreen:

Der PKW ist von 2013.............
Tonton
Beiträge: 459
Registriert: Mittwoch 15. April 2009, 07:59
Wohnort: 21°Süd 55°Ost

Sonntag 25. Januar 2015, 16:36

Bellie hat geschrieben:Tonton --------- Ich liebe deinen Humor :mrgreen:

Der PKW ist von 2013.............
hehe, irgend jemand muss ja diese Ur-Alten Kisten auffahren :) :mrgreen:
Nein, verschrotten war wahrscheinlich £uberzogen (ich weiss ja, wie knapp die Kasse bei unseren Frankenländle-Auswanderern ist aus eigener Erfahrung).

Aber ist sowas nicht einfacher:
a) Kiste verkaufen
b) sich ein Neues Auto kaufen (hehe, Kredit macht Spass, die nächste Abwertung kommt bestimmt !)
?

Dann muss man nicht gross rumlaufen, auf ämter'n sich die Zunge aus dem Leib faseln, denen noch zig-Sachen wie "PS" und "Kw" umrechnen erkjlären, und so.
Nur als Gedankentipp.... so ganz geheim, und im Stillen.
Antworten