Mittwoch 24. Juli 2013, 18:21
Es geht nicht um Ihre Filiale, sondern um die des Käufers.
Reichen Sie einen Scheck ein, erfahren Sie eventuell erst nach 2 Wochen durch ein Schreiben Ihrer Bank, daß der Scheck nicht gedeckt ist/war, und man reicht ihn Ihnen zurück.
Da "interdit bancaire" quasi abgeschafft ist (es werden in F. ca 25.000.000 ungedeckte Schecks jährlich ausgestellt), ist das dem Käufer egal. Er hat zwar dann Probleme - die er meist schon hat, wenn er sich an Sie wendet - hat aber vielleicht das Auto, das er mit legalem Vertrag erworben hat, schon weiterverkauft.
Die Préfecture oder Sous-préfecture, die sich um die Formalitäten der Umschreibung einschl. ordnungsgemässem contrôle technique kümmert (die Unfallzahlen sollen weiter zurückgehen), interessieren sich nicht für die privatrechtliche Abwicklung des Geschäfts (ordnungsgemässe Bezahlung), sondern nur um das Vorliegen eines gültigen Vertrages und der Papiere mit entprechenden Formularen und allem Erforderlichen. Machen Sie sich Kopien auch vom Ausweis des Käufers. Vergleichen Sie Anschrift auf Scheck mit der seiner Stromrechnung.
Vermerken Sie auf alle Fälle genau die Uhrzeit der Übergabe, das ist versicherungsrechtlich sehr, sehr wichtig (Unfall 10 Min. später und Sie haften bzw. verlieren Ihren Bonus).
Also nur zertifizierten Scheck oder bar gegen Quittung oder Einlösen in Käufers Filiale in dessen Gegenwart.
Ohne Ansehen der Person - sogar von Landsleuten.
Gruss
Piroschka