Guten Tag,
es besteht wie bereits gesagt Doppelsteuerabkommen.
1. Einnahmen sind in Frankreich zu versteuern:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/pu ... rticuliers
Formular 2042, Ausfüllen ist einfacher als es im ersten Moment aussieht!
Bei Gesamteinkünften unter 15.000€ vereinfachtes Verfahren möglich, d.h. Pauschbetrag wird von Gesamteinnahme abgezogen, Rest besteuert.
Seit 1. August 2012 müssen Ausländer, die in Frankreich Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) haben, zusätzlich Sozialabgaben für diese Einnahmen zahlen. Dazu sind auf die steuerpflichtigen Einnahmen 15,5% zu entrichten.
2. In Deutschland Angabe der Einkünfte in Steuererklärung: steuerfrei jedoch Progressionsvorbehalt. "Negative" Einkünfte wie Kredit, Versicherung, etc. sind, vereinfacht gesagt, nicht absetzbar.
Bei Vermietung sind noch viele andere Dinge zu beachten. Ich wollte anfänglich auch vermieten, da ich das Haus momentan nur ca. sieben Wochen im Jahr nutzen kann. Ich sehe zwischenzeitlich aufgrund des Aufwands davon ab, bin aber auch in der komfortablen Lage, dass Freunde vor Ort und der nette Nachbar ein Auge auf das Haus haben.
Viele Grüße
Klara