carte de sejour ade
bei mir höchstpersönlich.ich war auf der prefektur um meine carte de sejour zu verlängern,da wurde mir dies mitgeteilt,das es dies nicht mehr für eu bürger gibt und man jetzt mit gleichen rechten wie franzosen behandelt wird.dein personalausweis aus deinem heimatland genügt jetzt vollkommen
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Tja, aber wenn Du hier wohnst, gilt Dein Perso nicht mehr, denn da steht ja die deutsche Adresse drauf und er wird hier auch nicht mehr verlängert vom Konsulat. Dann bleibt Dir nur noch der Pass.
Stefan
Stefan
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Hallo,
unser carte sejour ist auch abegelaufen. Muß ich jetzt zur deutschen Botschaft in Frankreich um mir einen Paß machen zu lassen. Bisher hatte ich die Carte sejour und einen deutschen Personalausweis.
unser carte sejour ist auch abegelaufen. Muß ich jetzt zur deutschen Botschaft in Frankreich um mir einen Paß machen zu lassen. Bisher hatte ich die Carte sejour und einen deutschen Personalausweis.
einen gültigen pass brauchst du auf jeden fall.Habe den aber durch das schweizerkonsulat bestellt und auch gekriegt.im weiteren habe ich auch noch die schweizer identitätskarte,(weiss nicht wie der in d heisst ,ev personalausweis?)Aber sonst stimmts schon keine carte de sejour mehr nötig.,frgt sonst bei eurer präfektur nach es ist so wirklich.Zumal ich ja in der provinz lebe (auvergne)sollten es alle departements schon im besitz der neuen regelung sein und diese auch so handhaben.Ich war ja selbst überrascht zumal dies vor nicht allzu langer zeit erst durch die nationalversammlung verabschiedet wurde.Also ein lob der sonst so trägen französischen bürokratie.andreas
Hier ein offizielles Statement zum Thema, zu finden unter "EURES - das europäische Portal zur beruflichen Mobilität", http://europa.eu.int/eures/main.jsp?cat ... untryId=FR
Zitat:
Aufenthaltserlaubnis
Seit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 2003-1119 vom 26. November 2003 (veröffentlicht im französischen Amtsblatt Nr. 274 vom 27. November 2003) zur Regulierung der Einwanderung, über den Aufenthalt von Ausländern in Frankreich und Fragen der Staatsangehörigkeit ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Gemeinschaftsangehörige (Europäischer Wirtschaftsraum) nicht mehr zwingend erforderlich. WEITERE INFORMATIONSQUELLEN: Die Rechtsakte, auf die sich die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gründet, sind für Arbeitnehmer Artikel 39 ff. EG-Vertrag und für Selbstständige Artikel 43 ff. in Bezug auf das Niederlassungsrecht sowie Artikel 50 ff. für den freien Dienstleistungsverkehr.Der Umsetzungsbeschluss für Frankreich ist der Beschluss 94-211 vom 11. März 1994, geändert durch den Beschluss 98-864 vom 23. September 1998.Gesetz Nr. 2003-1119 vom 26. November 2003 (sog. «Sarkozy»-Gesetz)
Zitatende
Zitat:
Aufenthaltserlaubnis
Seit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 2003-1119 vom 26. November 2003 (veröffentlicht im französischen Amtsblatt Nr. 274 vom 27. November 2003) zur Regulierung der Einwanderung, über den Aufenthalt von Ausländern in Frankreich und Fragen der Staatsangehörigkeit ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Gemeinschaftsangehörige (Europäischer Wirtschaftsraum) nicht mehr zwingend erforderlich. WEITERE INFORMATIONSQUELLEN: Die Rechtsakte, auf die sich die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gründet, sind für Arbeitnehmer Artikel 39 ff. EG-Vertrag und für Selbstständige Artikel 43 ff. in Bezug auf das Niederlassungsrecht sowie Artikel 50 ff. für den freien Dienstleistungsverkehr.Der Umsetzungsbeschluss für Frankreich ist der Beschluss 94-211 vom 11. März 1994, geändert durch den Beschluss 98-864 vom 23. September 1998.Gesetz Nr. 2003-1119 vom 26. November 2003 (sog. «Sarkozy»-Gesetz)
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Bonjour,Pfiffikus1668482 schrieb
unser carte sejour ist auch abegelaufen. Muß ich jetzt zur deutschen Botschaft in Frankreich um mir einen Paß machen zu lassen. Bisher hatte ich die Carte sejour und einen deutschen Personalausweis.
Nach meiner Ansicht hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Die frz. Carte de Sejour entfällt - dafür gibt es für EU-Bürger auch KEIN Ersatzdokument.
Der dt. Reisepass wiederum ist das einzige international gültige Reisedokument für deutsche Staatsbürger, wenngleich bei innereuropäischen (EU) Flügen auch der Personalausweis (nicht aber die Carte de Sejour) anerkannt wurde.
Wer also nie aus der EU raus kommt braucht auch nicht unbedingt einen gültigen dt. Reisepass - wohl aber den Personalausweis.
Grüße aus la capitale!
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Hallo, wenn ich richtig informiert bin, hat Regina nicht auf die Ausnahmen hingewiesen!
Stefan
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Hallo, hier der newsletter von Michael Kuss. Das gesamte Material kann man auf den Webseiten einsehen.
Sonderausgabe, 26. November 2003
Copyright: Michael Kuss
Letzte Meldung:
FUER FRANKREICH KEINE CARTE DE SEJOUR MEHR NOETIG !
Mit der gestrigen Veröffentlichung im franzoesischen Gesetzblatt tritt das neue franzoesische Auslaenderrecht in Kraft. Es beinhaltet bemerkenswerte Aenderungen. Fuer Personen aus den Nicht-EU-Laendern werden das franzoesiche Auslaenderrecht, die Einreise und die Aufenthalte erschwert, für EU-Mitglieder und Schweizer Staatsbuerger(innen) erleichtert und vereinfacht. Ab sofort ist - bei einigen Ausnahmen - für Buerger(innen) der EU-Mitgliedslaender und der schweizerischen Eidgenossenschaft fuer die Niederlassung in Frankreich keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung (CARTE DE SEJOUR) mehr notwendig. Bestehende Karten muessen nicht mehr verlaengert werden. (Dies betrifft noch nicht die ab 2004 neu hinzukommenden Beitrittslaender). Ausnahmen gelten weiterhin fuer in Frankreich studierende auslaendische Studenten oder (Sprach)schueler, die Nachweise ueber Krankenversicherungen und die finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes benoetigen. Ausnahmen gibt es auch bei Personen, die eine geschaeftliche Taetigkeit in Frankreich ausueben moechten. Obwohl die Pflicht zur Erlangung einer Carte de Sejour aufgehoben ist, kann die CdS jedoch weiterhin von jenen Personen beantragt werden, die dies wuenschen. Frankreich darf die Ausstellung der Carte bzw. den Aufenthalt in Frankreich verweigern, wenn die Antragsteller gegen franzoesische Gesetze verstossen (haben) oder die Oeffentliche Sicherheit nicht gewaehrleistet ist. Soweit die erste grobe Zusammenfassung des Artikels 14 aus dem neuen franzoesichen Auslaenderrecht. Im Anschluss finden Sie Links zu den Webseiten, die den integralen Text (19 Seiten) in Franzoesisch veroeffentlichen; anschliessend den Artikel 14 in seiner franzoesischen Zusammenfassung, und zum Schluss einen Kommentar von Michael Kuss mit dem Titel: "Erleichterung? Oder fangen jetzt die Probleme erst an?"
Stefan
Sonderausgabe, 26. November 2003
Copyright: Michael Kuss
Letzte Meldung:
FUER FRANKREICH KEINE CARTE DE SEJOUR MEHR NOETIG !
Mit der gestrigen Veröffentlichung im franzoesischen Gesetzblatt tritt das neue franzoesische Auslaenderrecht in Kraft. Es beinhaltet bemerkenswerte Aenderungen. Fuer Personen aus den Nicht-EU-Laendern werden das franzoesiche Auslaenderrecht, die Einreise und die Aufenthalte erschwert, für EU-Mitglieder und Schweizer Staatsbuerger(innen) erleichtert und vereinfacht. Ab sofort ist - bei einigen Ausnahmen - für Buerger(innen) der EU-Mitgliedslaender und der schweizerischen Eidgenossenschaft fuer die Niederlassung in Frankreich keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung (CARTE DE SEJOUR) mehr notwendig. Bestehende Karten muessen nicht mehr verlaengert werden. (Dies betrifft noch nicht die ab 2004 neu hinzukommenden Beitrittslaender). Ausnahmen gelten weiterhin fuer in Frankreich studierende auslaendische Studenten oder (Sprach)schueler, die Nachweise ueber Krankenversicherungen und die finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes benoetigen. Ausnahmen gibt es auch bei Personen, die eine geschaeftliche Taetigkeit in Frankreich ausueben moechten. Obwohl die Pflicht zur Erlangung einer Carte de Sejour aufgehoben ist, kann die CdS jedoch weiterhin von jenen Personen beantragt werden, die dies wuenschen. Frankreich darf die Ausstellung der Carte bzw. den Aufenthalt in Frankreich verweigern, wenn die Antragsteller gegen franzoesische Gesetze verstossen (haben) oder die Oeffentliche Sicherheit nicht gewaehrleistet ist. Soweit die erste grobe Zusammenfassung des Artikels 14 aus dem neuen franzoesichen Auslaenderrecht. Im Anschluss finden Sie Links zu den Webseiten, die den integralen Text (19 Seiten) in Franzoesisch veroeffentlichen; anschliessend den Artikel 14 in seiner franzoesischen Zusammenfassung, und zum Schluss einen Kommentar von Michael Kuss mit dem Titel: "Erleichterung? Oder fangen jetzt die Probleme erst an?"
Stefan
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Hallo Stefan,
Wie heisst es so schön in einem bekannten amerikanischem Spielfilm: "Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiss nie was man bekommt".
Bonne journee wünscht
Pariser
Wie heisst es so schön in einem bekannten amerikanischem Spielfilm: "Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiss nie was man bekommt".

Bonne journee wünscht
Pariser
Zuletzt geändert von Pariser am Donnerstag 19. Februar 2004, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
Nun ja ich persönlich fand die CdS keine schlechte Sache, vor allem dann, wenn man Schecks austellt oder sonst ein offizielles Dokument gefordert wird.
Mit dem dt. Personalausweis kann keine Kassiererin richtig was anfangen und ein offizielles Dokument mit der gültigen Adresse hat man dann auch nicht mehr...außer der Carte d'Electeur vielleicht, falls man zufällig an EU-Wahlen teilgenommen hat...
Gruß
Gero
Mit dem dt. Personalausweis kann keine Kassiererin richtig was anfangen und ein offizielles Dokument mit der gültigen Adresse hat man dann auch nicht mehr...außer der Carte d'Electeur vielleicht, falls man zufällig an EU-Wahlen teilgenommen hat...
Gruß
Gero
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Hallo Gero, dass sehe ich ganz genauso. Es ist so praktisch, wenn man in D die Cds vorzeigt und den Ausländer macht der den Polizisten nicht versteht, während man in F mit dem deutschen Perso den Ausländer machen kann, der den Gendarmen nur schwer versteht
)) .
Stefan

Stefan
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Na, da fällt mir so auf die Schnelle der Werbeslogan eines skandinavischen Einrichtungshauses ein:Stefan Cilimba schrieb
Hallo Gero, dass sehe ich ganz genauso. Es ist so praktisch, wenn man in D die Cds vorzeigt und den Ausländer macht der den Polizisten nicht versteht, während man in F mit dem deutschen Perso den Ausländer machen kann, der den Gendarmen nur schwer versteht)) .
Stefan
"Nutze die Möglichkeiten..."

Na, da fällt mir so auf die Schnelle der Werbeslogan eines skandinavischen Einrichtungshauses ein:Pariser schrieb
Stefan
"Nutze die Möglichkeiten..."

Ob Absicht oder nicht - ich hab dennoch gut gelacht *lol*
Danke..
...Aber das die CARTE DE SEJOUR nicht mehr gebraucht wird, ist nirgendwo zu finden im Internet oder bin ich blond?
Ich meine auch im TV,Radio,das ist doch eine wichtige Sache,müßte da nicht mal irgendwo was geschrieben sein????
Ich meine auch im TV,Radio,das ist doch eine wichtige Sache,müßte da nicht mal irgendwo was geschrieben sein????
Zuletzt geändert von Roch am Dienstag 24. Februar 2004, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich zitiere: "Les ressortissants des Etats membres de l'Union européenne, d'un autre Etat partie à l'accord sur l'Espace économique européen ou de la Confédération helvétique qui souhaitent établir en France leur résidence habituelle ne sont pas tenus de détenir un titre de séjour."
Quelle:
Ordonnance n° 45-2658 du 2 novembre 1945
Ordonnance relative aux conditions d'entrée et de séjour des étrangers en France
Article 9-1:
www.legifrance.gouv.fr
Gruß
Wolfram
Quelle:
Ordonnance n° 45-2658 du 2 novembre 1945
Ordonnance relative aux conditions d'entrée et de séjour des étrangers en France
Article 9-1:
www.legifrance.gouv.fr
Gruß
Wolfram
...Aber das die CARTE DE SEJOUR nicht mehr gebraucht wird, ist nirgendwo zu finden
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Stimmt - und es hat sich wohl auch noch nicht überall 'rumgesprochen.
Habe mein Auto hier angemeldet...was fehlte, war die Carte de Sejour. Es genügte dann zur Anmeldung auch der blaue Antrag auf die Karte von der Mairie - da es einige Monate dauert, bis die Karte kommt.
Meine ist also unterwegs...denke so bis Juni werde ich sie haben:-)
Meine Erfahrungen mit der Bürokratie: Man braucht viele Papiere, aber alle Behörden sind überaus hilfreich...und wenn irgendein Papier gar nicht aufzutreiben ist, geht's plötzlich auch ohne das:-)) So leicht wäre das in D nicht - und die Leute sind schlechter gelaunt und weniger hilfsbereit. FINDE ICH.
Edeltraud und die Bullies
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Stimmt - und es hat sich wohl auch noch nicht überall 'rumgesprochen.
Habe mein Auto hier angemeldet...was fehlte, war die Carte de Sejour. Es genügte dann zur Anmeldung auch der blaue Antrag auf die Karte von der Mairie - da es einige Monate dauert, bis die Karte kommt.
Meine ist also unterwegs...denke so bis Juni werde ich sie haben:-)
Meine Erfahrungen mit der Bürokratie: Man braucht viele Papiere, aber alle Behörden sind überaus hilfreich...und wenn irgendein Papier gar nicht aufzutreiben ist, geht's plötzlich auch ohne das:-)) So leicht wäre das in D nicht - und die Leute sind schlechter gelaunt und weniger hilfsbereit. FINDE ICH.
Edeltraud und die Bullies
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Nach unseren Erfahrungen ist es a) vielen Franzosen allgemein unbekannt, daß EU-Bürger immer noch eine Carte de Séjour brauch(t)en, b) vielen Dienststellen unbekannt, daß EU-Bürger nun keine CdS mehr brauchen und wie man das nun in den "amtlichen Griff" kriegt...
)
Für die Anmeldung eines Kfz in France braucht man nach meinem Wissen keine CdS (allenfalls eine Strom- oder Telefonrechnung als "offiziellen Adressenbeweis"). Denn sein Kfz kann und muß man auch dann in Frankreich anmelden, wenn es überwiegend hier in F steht und nicht regelmäßig wieder nach D zurückkehrt (also z.B. beim Zweitfahrzeug für Sommerresidenten).
Wichtig in dem Zusammenhang: Wenn der deutsche "TÜV" abläuft, erlischt auch der deutsche Versicherungsschutz. Hat man dann einen Unfall, steht man nicht nur für alle Schäden persönlich gerade, sondern auch noch vor Gericht wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Das ist in Frankreich ebenso strafbar wie in Deutschland.
Gruß,
TextSpecht
Motorjournalist VdM

Für die Anmeldung eines Kfz in France braucht man nach meinem Wissen keine CdS (allenfalls eine Strom- oder Telefonrechnung als "offiziellen Adressenbeweis"). Denn sein Kfz kann und muß man auch dann in Frankreich anmelden, wenn es überwiegend hier in F steht und nicht regelmäßig wieder nach D zurückkehrt (also z.B. beim Zweitfahrzeug für Sommerresidenten).
Wichtig in dem Zusammenhang: Wenn der deutsche "TÜV" abläuft, erlischt auch der deutsche Versicherungsschutz. Hat man dann einen Unfall, steht man nicht nur für alle Schäden persönlich gerade, sondern auch noch vor Gericht wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Das ist in Frankreich ebenso strafbar wie in Deutschland.
Gruß,
TextSpecht
Motorjournalist VdM