Hallo,
wie lange kann man nach dem Umzug und Anmeldung in Frankreich noch mit
dem in Deutschland angemeldeten PKW fahren,
wenn ich richtig informiert bin noch ein Jahr?? Oder??
PKW Ummelden
- Aperdurus
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Salut Hansi,
wenn Leute von D nach F umziehen und ein in D gekauftes Auto mitbringen, müssen sie es innerhalb von 1 Monat ummelden.
Das steht hier:
http://www.infobest.eu/medias/publicati ... 3-2010.pdf
wo übrigens alles Wissenwerte für die Ummeldung und auch den Umzug steht.
In der Praxis sieht es für die Ummeldung anders aus, wenn Du für behördliche Akte (Strafzettel, Steuerforderungen, TÜV- Prüfungen etc.) bezüglich Deines Autos erreichbar bist in D und Du in F mit dem Auto nicht auffällig wirst. Das nur nebenbei.
Schönen Gruß
Aperdurus
wenn Leute von D nach F umziehen und ein in D gekauftes Auto mitbringen, müssen sie es innerhalb von 1 Monat ummelden.
Das steht hier:
http://www.infobest.eu/medias/publicati ... 3-2010.pdf
wo übrigens alles Wissenwerte für die Ummeldung und auch den Umzug steht.
In der Praxis sieht es für die Ummeldung anders aus, wenn Du für behördliche Akte (Strafzettel, Steuerforderungen, TÜV- Prüfungen etc.) bezüglich Deines Autos erreichbar bist in D und Du in F mit dem Auto nicht auffällig wirst. Das nur nebenbei.

Schönen Gruß
Aperdurus
...und vielleicht noch eine Anmerkung:
Wenn Du Dein Auto anmeldest - sprich Du hast dann Deinen ständigen Wohnsitz in F - dann bist Du natürlich auch hier steuerpflichtig.
Ich wollte mein Auto Anfang Dezember 2011 nach F importieren - und bei der Bescheinigung über die MWSt Befreiung (Quitus fiscale) sagte man mir auf dem Finanzamt dass ich dann natürlich auch für den Moant Dez. 2011 eine Steuererklärung erstellen müsste. Die Dame vom Finanzamt und ich - wir haben uns dann 5 Minuten in die Augen geschaut - und darufhin beschlossen, dass ich das Auto erst Anfang Januar ummelden solle und somit auch die Steuererklärung ab Jan 2012 fällig wird.....
Wenn Du Dein Auto anmeldest - sprich Du hast dann Deinen ständigen Wohnsitz in F - dann bist Du natürlich auch hier steuerpflichtig.
Ich wollte mein Auto Anfang Dezember 2011 nach F importieren - und bei der Bescheinigung über die MWSt Befreiung (Quitus fiscale) sagte man mir auf dem Finanzamt dass ich dann natürlich auch für den Moant Dez. 2011 eine Steuererklärung erstellen müsste. Die Dame vom Finanzamt und ich - wir haben uns dann 5 Minuten in die Augen geschaut - und darufhin beschlossen, dass ich das Auto erst Anfang Januar ummelden solle und somit auch die Steuererklärung ab Jan 2012 fällig wird.....
In der Praxis sieht es für die Ummeldung anders aus, wenn Du für behördliche Akte (Strafzettel, Steuerforderungen, TÜV- Prüfungen etc.) bezüglich Deines Autos erreichbar bist in D und Du in F mit dem Auto nicht auffällig wirst. Das nur nebenbei.
Weiß einer, wie das läuft, wenn da was schief gegangen ist? Hatte ein fettes Knöllchen und habe eine Adresse zu nachsenden hinterlassen. Das Amt hat aber blöderweise per Einschreiben geschickt, voll blöde, das die Freundin dann nciht annehmen durfte... Ich weiß nicht genau, ob ich das laufen lassen soll, oder ob ich da nachhaken sollte. Weiß das wer, wie das in solchen Fällen läuft?
mille fois merci
virginie

Weiß einer, wie das läuft, wenn da was schief gegangen ist? Hatte ein fettes Knöllchen und habe eine Adresse zu nachsenden hinterlassen. Das Amt hat aber blöderweise per Einschreiben geschickt, voll blöde, das die Freundin dann nciht annehmen durfte... Ich weiß nicht genau, ob ich das laufen lassen soll, oder ob ich da nachhaken sollte. Weiß das wer, wie das in solchen Fällen läuft?
mille fois merci
virginie
Nein, das war voll gut, Virginie !Virginie hat geschrieben:In der Praxis sieht es für die Ummeldung anders aus,
....
, voll blöde, das die Freundin dann nciht annehmen durfte... Ich weiß nicht genau, ob ich das laufen lassen soll, oder ob ich da nachhaken sollte. Weiß das wer, wie das in solchen Fällen läuft?
mille fois merci
virginie
Knöllchen sind zum Knöllen da !
Gab in F schon mehrere Sendungen, weil gerade Besitzer von PS starken Boliden gerne mit deutscher (oder luxemburger) Anmeldung rumfahren !
"Offiziell" ist der Wagen dort dann "geleast" - also, der Besitzer ist die Leasingfirma mit Sitz in D oder LUX, aber der Fahrer zahlt halt seine Straftickets nicht !
Gibt wohl Fälle, wo derartige Fahrer bereits ein paar hundert "Blitzerfotos" hinterlassen haben.
Na gut, das sind jetzt die Profi-Raser, aber wenn der Staat nicht an die rankommt - dann wird er bei Deinem einem Knöllchen auch nicht gleich Deutschland's Botschafter
entlassen !
Das sollte irgendwann mal geändert werden, man "sprach" wohl mit einigen Ländern über ein "kassieren von Straftickets im Ausland"...; Ob und wann das nochmal was wird, vor allem wann, kann ich Dir nicht sagen.
Aber aus diesem Grund musst Du damit rechnen, dass Du bei Deinem nächsten Verkehrsvergehen, bei dem Dich Polizisten anhalten, diese um BARZAHLUNG bitten werden, weil sie halt keine Möglichkeiten haben, diese im Ausland zu kassieren.
Das ist in Frankreich bei KfZ mit ausländischen Kennzeichen aber eigentlich schon immer die Regel gewesen.
Aber da automatische Blitzer ja immer mehr in Mode kommen, warum nicht ?
Meine Schwägerin fuhr ihren franz. Wagen auch so lange in D'land mit franz. Kennzeichen, bis er auseinanderfiel !
Brauchte sie halt nicht zum Tüv, keine Kfz-Steuer, ....