Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen?
Guten Abend,
meine Frau und ich, wir tragen wir uns mit dem Gedanken, unseren Hauptwohnsitz nach Frankreich zu verlegen und fragen nach dem Ablauf, da es ja in Frankreich (aus deutscher Sicht gesehen) kein Melderecht gibt. In der Regel sind wir länger als 6 Monate im Jahr in Frankreich.
Hat jemand von euch Kenntnis über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte etc. Und wie läuft das mit der Abmeldung in Deutschland und der Anmeldung in France?
Ich als Ehemann bin verrentet, meine Frau wird voraussichtlich erst in einigen Jahren eine Rente beziehen. Ich selbst habe eine Minimalrente, meine Frau hat ab 01.04.2011 kein weiteres Einkommen mehr.
Aktuell ist meine Frau bei der TKK selbst krankenversichert und soll ab dem 01.04.2011 bei mir (ebenfalls derzeit TKK) in die Familienversicherung aufgenommen werden. Frage: Ist dies überhaupt möglich, wenn wir Beide unseren Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen?
Danke für eure Antworten. Sollte jemand noch weitere ergänzende Hinweise uns geben können über Fragestellungen/Probleme, die wir evtl. (noch) nicht sehen, so fänden wir das sicherlich als sehr hilfreich.
A bientôt, Loutarral
meine Frau und ich, wir tragen wir uns mit dem Gedanken, unseren Hauptwohnsitz nach Frankreich zu verlegen und fragen nach dem Ablauf, da es ja in Frankreich (aus deutscher Sicht gesehen) kein Melderecht gibt. In der Regel sind wir länger als 6 Monate im Jahr in Frankreich.
Hat jemand von euch Kenntnis über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte etc. Und wie läuft das mit der Abmeldung in Deutschland und der Anmeldung in France?
Ich als Ehemann bin verrentet, meine Frau wird voraussichtlich erst in einigen Jahren eine Rente beziehen. Ich selbst habe eine Minimalrente, meine Frau hat ab 01.04.2011 kein weiteres Einkommen mehr.
Aktuell ist meine Frau bei der TKK selbst krankenversichert und soll ab dem 01.04.2011 bei mir (ebenfalls derzeit TKK) in die Familienversicherung aufgenommen werden. Frage: Ist dies überhaupt möglich, wenn wir Beide unseren Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen?
Danke für eure Antworten. Sollte jemand noch weitere ergänzende Hinweise uns geben können über Fragestellungen/Probleme, die wir evtl. (noch) nicht sehen, so fänden wir das sicherlich als sehr hilfreich.
A bientôt, Loutarral
- Chanteclair
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Auch wenn die Frage pietotlos klingt:
Wieviel Rücklagen habt ihr? Vorher kann wohl keiner eine Antwort geben und zur Auswanderung empfehlen.
Wieviel Rücklagen habt ihr? Vorher kann wohl keiner eine Antwort geben und zur Auswanderung empfehlen.
Mensch Chanteclair, das ist turboschnell....Chanteclair hat geschrieben:Auch wenn die Frage pietotlos klingt:
Wieviel Rücklagen habt ihr? Vorher kann wohl keiner eine Antwort geben und zur Auswanderung empfehlen.
Also, unser Banker meint, daß es bis ans Lebensende reicht. Unser Häuschen in Frankreich ist bezahlt und hier haben wir noch was im Eigentum, das wir u. U. verkaufen können, wenn es sein muss. Hinzu kommt, wenn ich richtig informiert bin, daß die Taxe d'habitation deutlich sinkt, wenn man dort eben nicht nur eine Residence Secondaire hat. Kann sein, daß ich mich da irre.
Gruß Loutarral
- Chanteclair
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Natürlich muß man sich nicht ab- oder anmelden, wenn man sein Häuschen verläßt.loutarral hat geschrieben:Guten Abend,
meine Frau und ich, wir tragen wir uns mit dem Gedanken, unseren Hauptwohnsitz nach Frankreich zu verlegen und fragen nach dem Ablauf, da es ja in Frankreich (aus deutscher Sicht gesehen) kein Melderecht gibt. In der Regel sind wir länger als 6 Monate im Jahr in Frankreich.
Wie Gina diesbezüglich immer sagt:
Erkundige dich bei infobest in Kehl.
Man meldet sich beim Einwohnermeldeamt in Deutschland ab und mit der Abmeldung bei der Mairie an. Steuerrecht ist sehr kompliziert. Da vers[z]agen selbst Steuerberater.loutarral hat geschrieben: Hat jemand von euch Kenntnis über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte etc. Und wie läuft das mit der Abmeldung in Deutschland und der Anmeldung in France?
Hier ist die TKK der erste Ansprechpartner.loutarral hat geschrieben: Aktuell ist meine Frau bei der TKK selbst krankenversichert und soll ab dem 01.04.2011 bei mir (ebenfalls derzeit TKK) in die Familienversicherung aufgenommen werden. Frage: Ist dies überhaupt möglich, wenn wir Beide unseren Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen?
- Chanteclair
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Es gibt nicht nur die Taxe d'habitation zu zahlen, sondern auch die Taxe foncière, wenn man Wohneigentum hat. Falls die Taxe d'habitation "deutlich sinkt", was ich nicht bestätigen kann, weil mein Hauptsitz in F ist, würden in diesem Fall die Versicherungen für das Haus (Vandalismus, Brand etc.) sowie für das Inventar (Diebstahl, Wasserschaden etc.) den Vorteil wieder auffressen.loutarral hat geschrieben:Hinzu kommt, wenn ich richtig informiert bin, daß die Taxe d'habitation deutlich sinkt, wenn man dort eben nicht nur eine Residence Secondaire hat. Kann sein, daß ich mich da irre.
Nachtrag:
Unabhängig vom Wohnort gilt für Vermögen oder Grundeigentum in F französisches Recht. Hieran sollte man schon zu Lebzeiten denken, nachher ist es zu spät.
- Chanteclair
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Hier noch eine steuerliche Berücksichtigung:
http://www.dsa-ev.de/?/177-0-wohnsitz-u ... rrecht.htm
http://www.dsa-ev.de/?/177-0-wohnsitz-u ... rrecht.htm
Hallo Chanteclair,
zunächst mal: Vielen herzlichen Dank für die Mühe, die Du Dir machtest.
Wir sehen nunmehr klar, was Ab- und Anmeldung anbelangt. Versicherungsrechtlich werden wir das Weitere mit der TKK abklären.
Ich habe im Süden gesagt bekommen, daß die Taxe d'habitation sich nach dem Einkommen richtet. Es sei denn, man hätte eine Residence secondaire - dann sei der Steuersatz erheblich höher. Somit würde die dann sinken, wenn meine Info stimmt. Und die Taxe foncière bezahle ich ebenfalls sowieso. Wir haben mit einem Franzosen die Taxe d'habitation verglichen, der für ein größeres Haus und größeres Grundstück bei gleicher Personenzahl einen Bruchteil von dem bezahlt, was wir aktuell bezahlen. Er sagte, daß sich das einerseits nach dem deklarierten Einkommen und andererseits nach dem Mietwert richten würde. Ich werde mich da nochmal schlau machen müssen, wenn Du keine andere Info hast.
...würden in diesem Fall die Versicherungen für das Haus (Vandalismus, Brand etc.) sowie für das Inventar (Diebstahl, Wasserschaden etc.) den Vorteil wieder auffressen - verstehe ich nicht so ganz, weil alle diese Versicherungen ja z. Zt. schon bestehen. Wenn ich mich richtig erinnere, sind diese auch bei einer 2.-Wohnung höher, da diese ja (vielleicht größtenteils) öfters unbewohnt ist. Hinzukommt, daß diese Versicherungen ja alle derzeit schon bestehen. Meinst Du, daß diese dann doch noch hinsichtlich der Prämie steigen würden? Kann ich mir eigentlich nicht so richtig vorstellen.
Meine Mini-Rente würde ja von Deutschland aus gezahlt werden. Weißt Du, ob die dann in F nochmal steuerpflichtig würde? Das wäre natürlich fatal.
Viele Grüße, Loutarral
zunächst mal: Vielen herzlichen Dank für die Mühe, die Du Dir machtest.
Wir sehen nunmehr klar, was Ab- und Anmeldung anbelangt. Versicherungsrechtlich werden wir das Weitere mit der TKK abklären.
Ich habe im Süden gesagt bekommen, daß die Taxe d'habitation sich nach dem Einkommen richtet. Es sei denn, man hätte eine Residence secondaire - dann sei der Steuersatz erheblich höher. Somit würde die dann sinken, wenn meine Info stimmt. Und die Taxe foncière bezahle ich ebenfalls sowieso. Wir haben mit einem Franzosen die Taxe d'habitation verglichen, der für ein größeres Haus und größeres Grundstück bei gleicher Personenzahl einen Bruchteil von dem bezahlt, was wir aktuell bezahlen. Er sagte, daß sich das einerseits nach dem deklarierten Einkommen und andererseits nach dem Mietwert richten würde. Ich werde mich da nochmal schlau machen müssen, wenn Du keine andere Info hast.
...würden in diesem Fall die Versicherungen für das Haus (Vandalismus, Brand etc.) sowie für das Inventar (Diebstahl, Wasserschaden etc.) den Vorteil wieder auffressen - verstehe ich nicht so ganz, weil alle diese Versicherungen ja z. Zt. schon bestehen. Wenn ich mich richtig erinnere, sind diese auch bei einer 2.-Wohnung höher, da diese ja (vielleicht größtenteils) öfters unbewohnt ist. Hinzukommt, daß diese Versicherungen ja alle derzeit schon bestehen. Meinst Du, daß diese dann doch noch hinsichtlich der Prämie steigen würden? Kann ich mir eigentlich nicht so richtig vorstellen.
Meine Mini-Rente würde ja von Deutschland aus gezahlt werden. Weißt Du, ob die dann in F nochmal steuerpflichtig würde? Das wäre natürlich fatal.
Viele Grüße, Loutarral
Hallo, Loutarral,
Schau mal in den Link hier unten, da gibt es eine ganze Menge Infos sowohl zur taxe d'habitation als auch zur Versteuerung von Renten - vielleicht auch noch anderes, was dir nützlich sein könnte:
http://www.pratique.fr/calcul-impot.html
Gruß, Lennie
Schau mal in den Link hier unten, da gibt es eine ganze Menge Infos sowohl zur taxe d'habitation als auch zur Versteuerung von Renten - vielleicht auch noch anderes, was dir nützlich sein könnte:
http://www.pratique.fr/calcul-impot.html
Gruß, Lennie
- Chanteclair
- Beiträge: 238
- Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
- Wohnort: Elsass
Ist mir neu, lasse mich aber gerne belehren. Wohne aber auch nicht im sonnigen Süden.loutarral hat geschrieben:Hallo Chanteclair,
Ich habe im Süden gesagt bekommen, daß die Taxe d'habitation sich nach dem Einkommen richtet.... Ich werde mich da nochmal schlau machen müssen, wenn Du keine andere Info hast.
Am besten zum Centre d'Impot gehen, die sagen dir schon alles Nötige. Wenn du unklare Angaben machst, kann auch jemand kommen und deine Hütte vermessen und katalogisieren.
Wenn du weißt, ob es der 1. oder 2. Wohnsitz sein soll, würde ich noch einmal zur Versicherung gehen. Versicherungsprämie bezahlen und Leistung erhalten sind zwei verschiedene Stiefel. Wenn ich z.B. mein Auto versichere und sage, daß ich im Jahr nicht mehr als 10.000 km fahre, wird die Prämie gesenkt. Im ersten Jahr passiert nichts, wenn ich die km-Zahl überschreite. Wenn ich im zweiten Jahr mit 10.001 km einen Unfall mache, ist es aus mit Versicherungsschutz.loutarral hat geschrieben:... weil alle diese Versicherungen ja z. Zt. schon bestehen. .. Hinzukommt, daß diese Versicherungen ja alle derzeit schon bestehen.
Zweimal wird man nicht zur Steuer gebeten.loutarral hat geschrieben: Meine Mini-Rente würde ja von Deutschland aus gezahlt werden. Weißt Du, ob die dann in F nochmal steuerpflichtig würde? Das wäre natürlich fatal.
Viele Grüße, Loutarral
Hatte in einen anderen Forum mal meine Erfahrungen reingesetzt. Sie gelten für die gesetzliche Rente von Berlin:
GrußDieses ist keine Frage, sondern eine Zusammenfassung meiner Erfahrung mit dem deutschen Finanzamt.
Ab 2008 erhalte ich deutsche Rente (Deutsche Rentenversicherung Bund) und wohne im Elsass.
Für 2008 füllte ich die normalen Formulare für die Einkommensteuer in D aus.
Im Bescheid für 2008 wurde mir dann mitgeteilt:
Die Steuer wurde statt nach § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG zu Ihren Gunsten nach dem Grundtarif (§32a Abs. 1 EStG) ermittelt.
Auf deutsch: Ich war nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig, sondern wurde beschränkt steuerpflichtig (hatte plötzlich keine Freiberäge mehr und mußte den steuerpflichtigen Teil der Rente sofort versteuern).
Vom Finanzamt erfolgte keine Belehrung darüber, daß man auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig veranlagt wird, wenn
a) die Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90% der Gesamteinkünfte betragen (trifft bei mir nicht zu)
oder:
Die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen.
(in 2008: 7664 Euro bzw. 15328 Euro für Verheiratete,
in 2009: 7834 Euro bzw. 15668 Euro).
Dieses traf auf mich zu.
D.h., die von Amts wegen erfolgte Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger hätte gar nicht erfolgen dürfen.
Das ist bares Geld wert!
Für 2010 hatte ich Vorauszahlungen zu leisten.
Nachdem ich von diesen Höchstbeträgen (siehe oben) erfahren habe, habe ich beim Finanzamt Einspruch erhoben.
Kurz vor Weihnachten erhielt ich einen neuen Vorauszahlungsbescheid. Summe: 0 Euro.
Heute fand ich auf meinem deutschen Konto die bisher gezahlten Vorauszahlungen zurück.
Eine Erklärung des Finanzamtes fehlt noch.
Ich reiche sie nach, wenn sie eintrifft.
Was für 2009 wird, weiß ich noch nicht, allerdings war auch für 2009 von Amts wegen die
Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß §165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AG vorläufig ....
usw. auch gemäß der Höhe des Grundfreibetrags etc.
Was lehrt mich das?
Traue niemandem, erst recht nicht einem Amt.
P.S. 2x hatte ich bei den Vorauszahlungen einen kleinen Verspätungszuschlag zu zahlen. Der ist nicht rückerstattet worden. Können die den einfach behalten für eine Sache, die ich gar nicht zu zahlen hatte?
Bonjour loutarralChanteclair hat geschrieben:Ist mir neu, lasse mich aber gerne belehren.loutarral hat geschrieben:Hallo Chanteclair,
Ich habe im Süden gesagt bekommen, daß die Taxe d'habitation sich nach dem Einkommen richtet.... Ich werde mich da nochmal schlau machen müssen, wenn Du keine andere Info hast.
Bonjour Chanteclair
hierzu schaut mal bei
Legifrance.gouv.fr
ARRETE
Arrêté du 3 mars 2010 fixant pour l'année 2010 les limites d'application des abattements, exonérations et dégrèvements de taxe foncière sur les propriétés bâties et de taxe d'habitation
salut
Herbert
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTex ... 0021979708
und auch dies gibt eine Information
http://www.net-iris.fr/veille-juridique ... tation.php
aber es ist natuelich immer besser, wenn man die taxe aus der Portokasse zahlen kann , als
wenn man ueber so wenig Geld verfuegt , dass der frz Staat auf seine taxe verzichtet.
salut
Herbert
Ergaenzung
und auch dies gibt eine Information
http://www.net-iris.fr/veille-juridique ... tation.php
aber es ist natuelich immer besser, wenn man die taxe aus der Portokasse zahlen kann , als
wenn man ueber so wenig Geld verfuegt , dass der frz Staat auf seine taxe verzichtet.
salut
Herbert
Ergaenzung
dazu musst Du dann in F eine Steuererklaerung gemacht haben, und Deine Taxe wird dann evtl angepasst.Wir haben mit einem Franzosen die Taxe d'habitation verglichen, der für ein größeres Haus und größeres Grundstück bei gleicher Personenzahl einen Bruchteil von dem bezahlt, was wir aktuell bezahlen. Er sagte, daß sich das einerseits nach dem deklarierten Einkommen und andererseits nach dem Mietwert richten würde. Ich werde mich da nochmal schlau machen müssen, wenn Du keine andere Info hast.
Normalerweise ist die Versicherung fuer den ersten Wohnsitz geringer. Aber da gibt es Bedingungen. Das Haus darf nicht laenger als ???? unbewohnt sein. usw;Wenn du weißt, ob es der 1. oder 2. Wohnsitz sein soll, würde ich noch einmal zur Versicherung gehen. Versicherungsprämie bezahlen und Leistung erhalten sind zwei verschiedene Stiefel
Das muss dann mit dem Versicherungsmensch besprochen werden.
salut
Herbert
- Chanteclair
- Beiträge: 238
- Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
- Wohnort: Elsass
Wenn ich die Grenzen für Ermäßigungen für die Taxe foncière sehe, gelten die nur für Leute, die sich sowieso kein eigenes Haus leisten können.
http://www.pratique.fr/quelles-exonerat ... ation.html
Dort geht es wohl auch weiter zur Taxe foncière.
Gruß
Fritz
http://www.pratique.fr/quelles-exonerat ... ation.html
Dort geht es wohl auch weiter zur Taxe foncière.
Gruß
Fritz
Also sobald du deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest kannst du auch in keiner deutschen Krankenversicherung mehr sein ! Du müsstest dann dich in Frankreich krankenversichern die haben auch net 200 Krankenkassen wie wir hier in Deutschland soweit ich weiß gibt es da nur eine und die ist staatlich.
VLG
Thorsten
VLG
Thorsten
Na, also ganz so einfach ist es ja nun doch nicht....thorsten hat geschrieben: die haben auch net 200 Krankenkassen wie wir hier in Deutschland soweit ich weiß gibt es da nur eine und die ist staatlich.
Kommt auch noch darauf an, wie, wo und in welcher Branche man arbeitet. Da gilt es mindestens zu unterscheiden zwischen der CPAM (Angestellte aus Industrie und Handel), MSA (landwirtschaftlicher Bereich) und RSI (Selbständige).
Die Rückerstattungsbeträge sind überall gleich (bescheiden), sodass es sich empfiehlt, auf jeden Fall noch eine zusätzliche private Krankenversicherung ("mutuelle") abzuschließen....