ich werde ab Januar 2010 in Frankreich wohnen und arbeiten und wollte anfragen ob man in Deutschland einen Zweitwohnsitz anmelden kann? Hat man dadurch besondere Rechte oder Pflichten in Deutschland? Ich möchte diesen Zweitwohnsitz (Wohnsitz meiner Eltern) beibehalten aus organisatorischen Gründen (Postverkehr / Bank), eventuell bleibe ich nicht lange in Frankreich und wenn ich zurückkomme habe ich dann gleich eine Wohn- und Postadresse.
Desweiteren habe ich eine Frage die daran anschließt. Ich nehme mein in Deutschland angemeldetes Auto mit nach Frankreich, ich mache im Dezember extra Tüv der erst im März 2010 fällig wäre, jedoch will ich diesen nicht in Frankreich machen da ich mein Auto erstmal nicht ummelden möchte, eventuell bleibe ich nur ein halbes Jahr in Frankreich und dann lohnt sich die Ummeldung nicht. Wenn ich mich dann entscheide doch länger zu bleiben melde ich das Auto um. Gibt es eine Frist ab wann man das Auto ummelden MUSS wenn man in FR arbeitet? Hat man einen Vorteil oder muss man das Auto gar nicht ummelden wenn man einen Zweitwohnsitz in der BRD hat?
So, das sind mal wieder ein ganzer Schwall fragen - es wäre toll wenn jemand eine Antwort weiß, Danke schonmal im voraus

Ich widme mich derweil weiter der Lektüre "Vom Glück, ein Franzose zu sein (Ulrich Wickert)"
Micha
