Erstwohnsitz Frankreich / Zweitwohn. BRD - Autoummeldung

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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MichaPicardie
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Registriert: Dienstag 25. August 2009, 16:15
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Dienstag 20. Oktober 2009, 15:23

Hallo Zusammen,

ich werde ab Januar 2010 in Frankreich wohnen und arbeiten und wollte anfragen ob man in Deutschland einen Zweitwohnsitz anmelden kann? Hat man dadurch besondere Rechte oder Pflichten in Deutschland? Ich möchte diesen Zweitwohnsitz (Wohnsitz meiner Eltern) beibehalten aus organisatorischen Gründen (Postverkehr / Bank), eventuell bleibe ich nicht lange in Frankreich und wenn ich zurückkomme habe ich dann gleich eine Wohn- und Postadresse.

Desweiteren habe ich eine Frage die daran anschließt. Ich nehme mein in Deutschland angemeldetes Auto mit nach Frankreich, ich mache im Dezember extra Tüv der erst im März 2010 fällig wäre, jedoch will ich diesen nicht in Frankreich machen da ich mein Auto erstmal nicht ummelden möchte, eventuell bleibe ich nur ein halbes Jahr in Frankreich und dann lohnt sich die Ummeldung nicht. Wenn ich mich dann entscheide doch länger zu bleiben melde ich das Auto um. Gibt es eine Frist ab wann man das Auto ummelden MUSS wenn man in FR arbeitet? Hat man einen Vorteil oder muss man das Auto gar nicht ummelden wenn man einen Zweitwohnsitz in der BRD hat?

So, das sind mal wieder ein ganzer Schwall fragen - es wäre toll wenn jemand eine Antwort weiß, Danke schonmal im voraus ;)

Ich widme mich derweil weiter der Lektüre "Vom Glück, ein Franzose zu sein (Ulrich Wickert)"

Micha :)
MichaPicardie
Beiträge: 53
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Dienstag 20. Oktober 2009, 17:14

Habe hier einen link gefunden der alles zusammenfasst. Interessant ist der Punkt einer "Ausnahmeregelung" für das Behalten des deutschen Kennzeichens...hat damit jemand Erfahrung? Hat eventuell auch mit einem dt. Zweitwohnsitz zu tun?!

http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschei ... 5892/5561/

Micha
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Gero
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Dienstag 20. Oktober 2009, 20:57

Erfahrung? Also aus der Praxis würde ich behaupten..es interessiert keine S... :D

Aber ich rede vom Süden..und solange man im Fall des Falles nachweisen kann, dass man sich nur ein halbes jahr dort aufhält (also vorübergehend) und Ausländer ist ( und das Fahrzeug in Ordnung, also unauffällig ist.)

(der im Link angegebene Grund mit den Steuern ist sowieso längst hinfällig, weil es seit 2001 keine Vignetten mehr gibt (also keine Kfz-Steuer für privat genutzte Fahrzeuge)

Meinen Recherchen nach sind 6 Monate erlaubt, solange der Hauptwohnsitz in D bleibt, ansonsten höchstens 4 Monate. Die 6 Monate gelten aber nach jedem Grenzübertritt wieder von vorne...also eigentlich müßig sich den Kopf zu zerbrechen.
wolle
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Dienstag 20. Oktober 2009, 23:24

Ja Micha, das mit dem TUEV vorab in D machste richtig, denn darauf wird mittlerweile gekuckt!

Und wenn du dann noch die letzte Rechnung deiner deutschen Versicherung im Handschuhfach liegen hast... gibt es keine Probleme bei einer Kontrolle und auch keine Fragen wie lange und warum du hier bist :D

Ach, da faellt mir nochwas ein... betrifft dich vielleicht nicht :D
In Frankreich werden Fahrzeuge die auf einer oeffentlichen Strasse laengere Zeit abgestellt werden... abgeschleppt :shock:
Mit den gleichen Folgen, als wenn du in D im Halteverbot parkst oder eine Einfahrt blockierst...

salut wolle
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