Antrag auf Kindergeld in Deutschland ???

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Jessie
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 3. Oktober 2007, 10:24
Wohnort: Aschaffenburg

Montag 23. Februar 2009, 17:58

Brauch mal wieder Hilfe... :?

Bin momentan am Informationen suchen und zwar geht es um Kindergeld...
Hier in Frankreich bekommt man ja erst ab dem 2. Kind überhaupt etwas!

Weis jemand, ob es möglich ist, trotz vorübergehend festem Wohnsitz das Kinder- und auch Elterngeld in Deutschland zu beantragen und auch zu bekommen ???

Situation: Mein Lebensgefährte zahlt Einkommenssteuer in Frankreich, aber Sozialabgaben in Deutschland, da er noch bei einer deutschen Firma angestellt ist. Keiner von uns hat einen Wohnsitz in D angegeben.

Vielleicht kann mir jemand helfen...
Biz Jessie
Carola
Beiträge: 214
Registriert: Dienstag 9. Juli 2002, 19:00

Montag 23. Februar 2009, 19:28

Wer behauptet denn, dass es erst ab dem 2. Kind "etwas gibt"? Die so genannte "allocation de base" gilt bereits ab dem 1. Kind und beträgt ca. 150 Euro! Dass diese einkommensabhängig ist, halte ich für nur mehr als gerecht. Ein Anruf bei der CAF dürfte hinreichend informativ sein!!
Gruß,
Carola
totosh
Beiträge: 11
Registriert: Montag 21. März 2005, 15:13
Wohnort: Guéret

Samstag 4. April 2009, 10:58

Hallo,
die "allocation de base" ist nicht einkommensabhängig und beträgt zur Zeit 172,77 Euros. Und das für alle Kinder, auch für die Erstgeborenen. Danach geht es darum, ob man während des Elternurlaubs Anspruch auf die PAJE (Complement de libre choix d'activité) hat. Um für das erste Kind einen Anspruch auf ein halbes Jahr finanzielle Hilfe von der CAF zu bekommen, muss man mindestens 8 Trimester Sozialversicherung in Frankreich angezahlt haben. Danach kann man auch noch eine Hilfe für die Bezahlung der Tagesmutter erhalten, und diese ist einkommensabhängig.
Aber was das nun für das Recht auf deutsches Kindergeld bedeutet, keine Ahnung, müssen andere beantworten :-)

LG Totosh
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