
Bin momentan am Informationen suchen und zwar geht es um Kindergeld...
Hier in Frankreich bekommt man ja erst ab dem 2. Kind überhaupt etwas!
Weis jemand, ob es möglich ist, trotz vorübergehend festem Wohnsitz das Kinder- und auch Elterngeld in Deutschland zu beantragen und auch zu bekommen ???
Situation: Mein Lebensgefährte zahlt Einkommenssteuer in Frankreich, aber Sozialabgaben in Deutschland, da er noch bei einer deutschen Firma angestellt ist. Keiner von uns hat einen Wohnsitz in D angegeben.
Vielleicht kann mir jemand helfen...
Biz Jessie