


Dann ist es ja wirtschaftlich sinnvoll, wenn meine Tochter als Fahranfängerin meine beiden Porsche Speedster und die drei Ferraris in Frankreich zulässt. Jetzt brauche ich ihr ja nur noch einen Job suchen



Das ist ei wichtiger Punkt. Imho kann es seit der Vignettenberfreiung keine Frage mehr geben, dass F wesentlich billiger ist. Ausnahmen könnten im Einzelfall allenfalls durch ungünstigere Vers Beiträge entstehen, da ich den Eindruck habe, die Versicherung ist in F i.a. teuerer, v.a. bei Zweirädern. Wichtig ist auch die o. angesprochene Möglichkeit der Verteilung des Rbatts auf alle Fz, was in D auch nicht möglich ist.ist in diesem Zusammenhang eigentlich hier die Frage erlaubt, wo er "billiger" ist, sein Auto zuzulassen? Ich meine, wenn man sich schon das Land der Zulassung aussuchen kann, sollte man das doch auch mal finanziell erörtern.
Hast Du noch den Link?Der Punkt ist in §3 absatz 13 des Kfz-Steuer-Gesetzes geregelt.
Grundlage ist das Genfer Abkommen über gegenseitige Steuerbefreiung für Kfz von 1956 in der heutigen Version.
Ich habe hier imForum schon mal darüber berichtet vor einiger Zeit, da Intercoop das gleich Problem hatte.
Na, merkt ihr was ? «Vers / i.A. / v.a. / o. / Fz. / D / F»Gypaete schrieb
Ausnahmen könnten im Einzelfall allenfalls durch ungünstigere Vers Beiträge entstehen, (…) ist in F i.a. teuerer, v.a. bei Zweirädern. Wichtig ist auch die o. angesprochene Möglichkeit der Verteilung des Rbatts auf alle Fz, was in D auch nicht möglich ist.
Das ist wirklich schade. Wenn Du den Text doch finden solltest, zögere bitte nicht, - auch in zeitlichem Abstand - das einzustellen oder mir via PN zuzusenden.Ich habe damals von der Oberfinanzdirektion in Nûrnberg den Kommentar zum KfwSt Gesetz bekommen per fax in dem die wichtigen passagen markiert waren;.
Die Benachteiligung von "Inländern" ist durch EU Recht nicht berührt. Das ganze richtet sich nur gegen die Benachteiligung von EU Ausländern. Eklatante Beispiele gibt es in vielen Bereichen (ein Beispiel von vielen: Zulassung für bestimmte Berufe, Deutscher braucht Meisterbrief, Ausländer braucht gar nichts, u. vieles mehr.)Gute Link, dort ist ja auch das Genfer Abkommen beschrieben. Das ist ja im Zweifel vorrangig vor Nationalem Recht.
Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen. Meiner Meinung nach, verstösst diese ganze deutsche KfzSteuer Regelung eh gegen EU-Recht, da ja nur "Inländer" benachteiligt werden.
Sorry aber keine Chance, die Datei ist beim Festplattencrash definitiv verlorengegangen.Gypaete schrieb
Das ist wirklich schade. Wenn Du den Text doch finden solltest, zögere bitte nicht, - auch in zeitlichem Abstand - das einzustellen oder mir via PN zuzusenden.
Das sollte sich doch ergoogeln lassen... Schon versucht?Mir geht es darum, klarzumachern, wo evtll. Fußangeln sitzen und wie man sich im Zweifelsfall am besten verhält . Vielleicht bekommen wir ja doch noch einen link zum Genfer Abkommen von 1956 in das Forum.
Ich finde ihn leider auch nicht wieder, ich glaube mich erinnern zu koennen, dass es in dem Thread auch eigentlich um ein anderes Thema ging. (Fuehrerschein,Kfz Import/Homologation oder so)wo kann man denn den oben erwähnten Thread im Forum finden?
wie Ameo formulierte : "Premium-Klasse-PKW"s
Das ist nicht so schwierig.Ameo hat geschrieben: Weil mein jetziges Auto auf FZ-Kennzeichen läuft, wäre es ein Aufwand für mich, den Altwagen in France zu verkaufen (Wüßte gar nicht, wie das geht, ohne dass ich übers Ohr gehauen werde),
Ich bekam diese Anzeige, als mir in Deutschland jemand die Vorfahrt nahm und in meiner Seite landete.Ameo hat geschrieben: Er hält eine "Gefahr" einer Verfolgung wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer für eher hypothetisch, zumal ihm aus seiner eigenen Praxis kein einziger Fall bekannt ist.
Die wird es natürlich nicht interessieren, denn der frz. Staat bekommt Dein GeldAmeo hat geschrieben: Werde ich in Frankreich angehalten, kann ich mir kein Interesse der Flics an meiner Lebenssituation vorstellen.
Ich habe einen Wohnsitz (residence secondaire) in Frankreich, zahle Steuern (Wenn auch nur Haussteuern), habe eine carte grise mit franz. Anschrift und eine franz. Versicherung.
Die wiedeherum tun das gerne, denn der deutsche Staat meint er hätte einen Anspruch auf dein Geld und die Polizei hat in aller Regel keine Ahnung oder sehr bizarre Vorstellungen von der Rechtslage;Ameo hat geschrieben: Da könnten die deutschen Ordnungshüter schon mal eher auf mein franz. Kennzeichen
abfahren. Ob da aber Aufwand und Ertrag einer Kontrolle in einem vernünftigen Verhältnis stehen, bezweifle ich.
Mir nachzuweisen, wieviel Zeit ich in Frankreich verbringe, ist sicherlich eine umfangreiches Aufgabe.