Hallo zusammen,
zu meiner Person, bin seit 1994 in Deutschland, habe 2003 die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
ich möchte meinen Verlobten (er lebt momentan in Marokko) im Dez. heiraten und möchte dass er hier zu mir kommt. Allerdings haben wir vor nach einem Jahr nach Frankreich zu ziehen. Ist es uns erlaubt ohne weiteres dahin zu ziehen, oder müssen wir irgendetwas beachten??
möchte gerne in Frankreich leben
Hallo Huny,
ich wüßte nicht, was dagegen spricht nach F zu ziehen. Ich habe es in diesem Jahr mit meinem Mann endlich getan.
In Deutschland mußt du dich bei deinem zuständigen Einwohner-Meldeamt abmelden. In F brauchst du dich nicht anzumelden !!! Seit Ende 2003 entfällt die Anmeldepflicht, du bist frei wie ein Vogel.
Sollte von irgendjemanden ein Nachweis des Wohnsitzes verlangt werden, genügt die Vorlage einer Wasser-,Gas- oder Telefonrechnung.
gruß
gabrielle
ich wüßte nicht, was dagegen spricht nach F zu ziehen. Ich habe es in diesem Jahr mit meinem Mann endlich getan.
In Deutschland mußt du dich bei deinem zuständigen Einwohner-Meldeamt abmelden. In F brauchst du dich nicht anzumelden !!! Seit Ende 2003 entfällt die Anmeldepflicht, du bist frei wie ein Vogel.
Sollte von irgendjemanden ein Nachweis des Wohnsitzes verlangt werden, genügt die Vorlage einer Wasser-,Gas- oder Telefonrechnung.
gruß
gabrielle
Hallo herbertp,
sorry das ich jetzt erst schreibe.
Ich hatte rein geschrieben das Mein Verlobter jetzt mein Mann noch in Marokko lebt. Er hat jetzt eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland allerdings für ein Jahr befristet. Können wir ohne weiteres nach Frankreich. Oder müssen wir da was beachten.
Danke dir.
Huny
sorry das ich jetzt erst schreibe.
Ich hatte rein geschrieben das Mein Verlobter jetzt mein Mann noch in Marokko lebt. Er hat jetzt eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland allerdings für ein Jahr befristet. Können wir ohne weiteres nach Frankreich. Oder müssen wir da was beachten.
Danke dir.
Huny
Hallo Huny
Das sind Fragen ...
die eher ein Mensch vom ... Einwanderungsamt ?? Auslaenderbehörde -Sozialamt??? beantworten kann. Ein EU-Buerger hat keine Probleme, aber mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für D ... nach F
Vielleicht finde ich noch was mit google
Bonne chance Euch beiden
Herbert
PS
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#23
das ist schon mal für Deutschland wichtig und Dir hoffentlich bekannt
insbesondere der § 23
Das sind Fragen ...
die eher ein Mensch vom ... Einwanderungsamt ?? Auslaenderbehörde -Sozialamt??? beantworten kann. Ein EU-Buerger hat keine Probleme, aber mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für D ... nach F
Vielleicht finde ich noch was mit google
Bonne chance Euch beiden
Herbert
PS
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#23
das ist schon mal für Deutschland wichtig und Dir hoffentlich bekannt
insbesondere der § 23
Zuletzt geändert von herbertp am Donnerstag 21. Juni 2007, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
Salut,
Für EU - Bürger besteht freie Wohnortwahl innerhalb Europas. In Deinem Fall kein Problem. In Frankreich ist für Deinen Mann das "Bureau Étrangère" zuständig. Findest Du in der Préfecture Deines künftigen Wohnortes.
Wenn Du nachweisen kannst, daß ihr verheiratet seid und Du den Lebensunterhalt bestreitest, der für euch beide ausreichend ist, dann ist es nur noch eine Menge geduldiges Papier, was für die Carte de séjour für Deinen Mann, zu erledigen ist.
Dauer, laut Erfahrungsberichten anderer, 2 - 4 Monate.
Ich muß noch mal nachschauen. Hatte zu diesem Thema eine interessante französische Seite gefunden.
Zum Thema Wohnortwahl gibt es auch ein EU - Gesetz, was auch den Ehepartner miteinbezieht.
Gruss Klaus
Für EU - Bürger besteht freie Wohnortwahl innerhalb Europas. In Deinem Fall kein Problem. In Frankreich ist für Deinen Mann das "Bureau Étrangère" zuständig. Findest Du in der Préfecture Deines künftigen Wohnortes.
Wenn Du nachweisen kannst, daß ihr verheiratet seid und Du den Lebensunterhalt bestreitest, der für euch beide ausreichend ist, dann ist es nur noch eine Menge geduldiges Papier, was für die Carte de séjour für Deinen Mann, zu erledigen ist.
Dauer, laut Erfahrungsberichten anderer, 2 - 4 Monate.
Ich muß noch mal nachschauen. Hatte zu diesem Thema eine interessante französische Seite gefunden.
Zum Thema Wohnortwahl gibt es auch ein EU - Gesetz, was auch den Ehepartner miteinbezieht.
Gruss Klaus