Waffengesetz, Schreckschusspistole

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Lannilis
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Donnerstag 30. November 2006, 14:48

Hallo, ich führe bei meinen Fahrten durch F immer eine Schreckschusspistole mit. Das gibt Sicherheit, wenn man auf Parkplätzen mal die Augen zumacht...

In D brauche ich eigentlich einen "kleinen Waffenschein", wenn ich das Ding dabei habe. Weiss jemand, wie das in F ist? Braucht man etwas gleichartiges und - falls ja- wo bekommt man es? Danke schön!!
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herbertp
Moderator
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Donnerstag 30. November 2006, 17:18

Hallo Lannillis
schau mal den link
http://www.armurerie-lavaux.com/legislation.php

diese armes d'alarmes ou de defense gehoeren in kategorie 7
und sind ab 18 frei erwerbbar

7° Armes d'alarme (signalisation et starter).
Armes à air comprimé et CO2 moins de 10 joules. Gaz ou blanc 6/ 8/ 9 mm
4,5 et 5,5 mm Aucun

salut herbert
Jomoto
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Donnerstag 30. November 2006, 23:14

Salut Lannilis,
dein Problem hört sich für mich sehr nach amerikanischen Verhältnissen an. Wenn du soviel Bedenken hast irgendwo die Augen zuzumachen würde ich vielleicht in kleineren Etappen reisen oder mir einen Chambre d'Hôte suchen um die Äuglein zu schließen.
Überlege mal folgendes Szenario: Du schläfst im Auto und jemand bricht in das Fahrzeug ein, während Du drinnen schläfst. Der Einbrecher steht unter Stress, ist voll da. Du wirst durch ein Geräusch vielleicht munter, schaffst es vielleicht noch nach Deiner Gaspistole oder ähnlichem zu greifen und ihm noch etwas schlaftrunken zu drohen oder auch nur damit herumzufuchteln. Die Einbrecher der im Gegensatz zu Dir voll da ist, sieht sich im Dunkeln plötzlich einer Waffe gegenüber von der nicht sofort erkennen kann ob sie echt oder nur eine Gaspistole oder ähnliches ist. Wenn der Einbrecher nun selber eine echte Waffe griffbereit hat und bereit ist diese auch zu benutzen, wird er wohl zuerst Dich über den Haufen schiessen.
Auf jeden Fall gefährdest du dich mehr mit einer Waffe, als dass sie dir nützt.

Salut Jomoto
Napoleon51
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Freitag 1. Dezember 2006, 00:30

Hallo Jomoto,

Du magst Recht haben und Fachleute sind auch Deiner Meinung. Aber wer mehrfach hellwach in "Überfall- Szenarien" gekommen ist, denkt da vielleicht etwas anders drüber und möchte beim nächsten Mal nicht mehr so hilflos darstehen.
Wohnungsaufbruch, Abdrängen auf der Autobahn (aber sehr heftig und auch sehr mutwillig), Autoaufbruch, Diebstahl im Zug, alles sehr unschöne, aber erlebte Momente in Frankreich. Ich habe mit meiner Familie lange Gespräche geführt und mit Freunden über Überfall- Situationen gesprochen, ich möchte nicht mehr hilflos zusehen und vielleicht kan man ja auch mal helfen...
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Gero
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Freitag 1. Dezember 2006, 13:22

lol ..
wollt ihr bei Abdrängen auf der Autobahn wirklich zur Waffe greifen??
...ich glaubs ja nicht.
Vor allem auf der Autobahn, wo man zwangsweise an der Peage anhalten muss oder denjenigen von der Gendarmerie anhalten lassen kann.
Dass das soziale Klima härter ist als ich Deutschland weiß ich wohl, aber ob man da zur Selbstjustiz greifen sollte, finde ich zumindest fragwürdig.
Grüße
Gero
Lannilis
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Freitag 1. Dezember 2006, 15:20

Ruhig bleiben. Es ging mir nicht um die Diskussion ob und warum. Die rechtlichen Dinge interessierten mich mehr. Hier in D muss man einen "kleinen Waffenschein" dabeihaben, den gibts für 50,- Eur beim Landratsamt. In F wohl offensichtlich eine "licence de tir en cours de validité". Was ist das und wo kriegt man die und unter welchen Voraussetzungen?

@jomoto: natürlich hast Du recht mit Deinen Ausführungen. Ich habe jedoch auch andere Erfahrungen gemacht. Angegriffen worden (in D) und SOFORT in die Luft geschossen, das hat den Angreifer dermassen in die Flucht gejagt, das glaubt man kaum. Der Schock ist auf der Gegenseite grösser gewesen.

Grüsse,
Christof
Napoleon51
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Freitag 1. Dezember 2006, 16:48

Gero schrieb
lol ..
wollt ihr bei Abdrängen auf der Autobahn wirklich zur Waffe greifen??
Gero
Gero, um Gottes Willen, nein. Ich neige grundsätzlich nicht zu erkennbaren Reaktionen im Straßenverkehr, bis jetzt konnte ich die unterdrücken. Nur, was wäre denn gewesen, wenn "die" mich zum Stillstand gezwungen hätten. Und melden konnte ich den Vorfall auch nicht, das spielte sich ab auf der Stadtautobahn in Lyon, stadteinwärts direkt an der Rhône, kurz vor der scharfen Rechtskurve über die Saône. Ich mit Frau und Kind und zugepackten Kombi, "die" 4 Nordafrikaner mit einem Peugeot 406 aus 69. Dank Superfahrwerk und guter Reaktion ohne Folgen, aber seeehr knapp!
Dann hat mich mal nachts ein PKW von Lyon bis Châlon verfolgt, an der (Esso ?) Tankstelle bin ich dann raus, der auch, er blieb dann im Halbdunkel stehen. Ich habe dem Tankwart das Kennzeichen genannt und das dauerte keine 5 Minuten bis die Polizei da war. Der Polizist strecke mir den Daumen raus ("OK") und ich konnte ohne Angaben wieder fahren.
Ich habe noch mehr solche Stories, aber ich bin die Strecke Deutschland - Côte d'Azur ja auch schon 45 Mal in jeder Richtung gefahren.

Um zum Thema zurückzukommen. Ich habe von der französischen Botschaft ein Schreiben, welches mir die Mitnahme einer Schreckschusswaffe erlaubt. Da dieses Schreiben aber schon älter als 15 Jahre ist, habe ich mal versucht, bei der Botschaft ein neues Schreiben zu erhalten. Aber dort ist keiner mehr dafür zuständig.

Da ich die letzten Male mit dem Flieger an der Côte war, erledigt sich die Waffenmitnahme zwangsläufig, kommt im Flieger nicht so gut an ;-)
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Gero
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Freitag 1. Dezember 2006, 17:15

ja die Geschichten aus der Lyoner Gegend kenne ich. Ich fahre meistens am Tage, da ist das wohl ausgeschlossen...und sonst...je touche du bois ;)
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Aperdurus
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Montag 4. Dezember 2006, 15:40

Napoleon51 schrieb:
Wohnungsaufbruch, Abdrängen auf der Autobahn (aber sehr heftig und auch sehr mutwillig), Autoaufbruch, Diebstahl im Zug, alles sehr unschöne, aber erlebte Momente in Frankreich.......
weiter:
Dann hat mich mal nachts ein PKW von Lyon bis Châlon verfolgt ......
Gero schrieb:
..... ja die Geschichten aus der Lyoner Gegend kenne ich.......
Was mache ich bloß falsch :?(oder richtig:)), dass mir in Frankreich solche Dinge noch nie passiert sind. Obwohl ich seit Jahrzehnten gerade diese Strecke zu allen Tages- und Nachtzeiten, alleine oder zu zweit gefahren bin.
Drängler zum Beispiel –und davon gibt es vor allem um die Großstädte herum viele- lasse ich einfach passieren. Was solls?

Ich habe den Eindruck, in solchen Situationen geht es weniger um geplante Eigentumsdelikte, vielmehr um Rechthaberei. Da blitzt die südländische Mentalität auf, die wir Cooleren bei unserem Fahrverhalten eben einkalkulieren müssten.

Aber Pistole? Nee!
Und wenn ich mir ne Mütze Schlaf holen will, da tue ich dieses im Bannkreis der Tankstelle oder der Raststätte.

Tock, tock, tock! Ich klopfe auf Holz.

Un- und überfallfreie Fahrt auf allen Autobahnen wünscht Euch

Aperdurus
Pionier
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Samstag 25. August 2007, 19:06

Hallo Leute.
Ich würde von der Mitnahme einer Gas-Schreckschußwaffe im Auto grundsätzlich verneinen. Als Verteidigungsmittel ist das als Munition verwendete CS-Gas (Chlorbenzylidenmalodinitril) wird in einer Wolke vor der sogenannten Waffe explosionsartig aufgebaut . Der Nachteil ist das schon ein laues Lüftchen genügt die Richtung der Wolke zu ändern. Bei ungünstiger Windrichtung weht die Wolke in die eigene Richtung und der Schütze bekommt den ganzen segen selber ab.
Obendrein wirkt dieses CS auf jeden Menschen unterschiedlich. In jedem Fall wirkt CS schon ab einer Menge von 15ng/mm. Das durch wird ein Augenbrennen , bis zur "Kampfunfähigkeit" reichendes Wirkungsfeld erzeugt.Dies wird mit einer 0,05%igen Konzentration des Stoffes (z.B.in den Treibmitteln von Sprühgeräten) mit einer Sprühdauer von zwei Sekunden aus drei Meter Entfernung erreichtBei steigender Konzentration tritt eine schmerzhafte Bindehautreizung ,starker Tränenfluß und ein wieder abschwellender Lidkrampf auf.
Es kommt zu einem starken Brennen ,Kratzen und Stechen im Hals, in der Nase und an den Augen.Ödeme und Atemnot sind weitere Zeichen. Auf der Haut sind ,vor allem bei Verletzungen wie z.B. Schürfwunden ein starker stechender Schmerz zu spüren.Es kann auch zu Übelkeit und Erbrechen kommen.Eine Konzetration von 1000ng/mm von CS gelten als tödlich.Schon ab einer Konzentration von 1mg/mm(hoch 3) ist der Gegner Kampfunfähig.
Auf Kinder ist die Wirkung noch viel Verheerender.
Bei Anwendung in geschloßenen Räumen sind oft Pneumonien, Bronchitiden und toxische Lungenödeme aufgetreten.Diese Komplikationen treten aber erst nach Tagen auf. Es sind einige Todesfälle bekannt.

Ich würde ,wenn schon Selbstverteidigung, dann Pferffergelsprühgeräte und Elektroschocker verwenden
Obendrein sehen Gas/Schreckschußpistolen einer realen Waffe zum Verwechseln ähnlich und in sclechten Lichtverhältnissen ist die Annahme von einer realen Waffe bedroht zu werden beinahe zwangsläufig. Was die Folge bei einem Angreifer heraufbeschwört mag ich nicht ausdenken.

Die beste Verhaltensweise ist immer ,sich nicht so Verhalten das ein Angriff provoziert wird.

Viele Grüße aus Brandenburg.

Viribus Unitis!

Pionier
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