Samstag 9. November 2002, 21:04
Du hast Recht; der PACS geht nur, wenn beide Partner unverheiratet sind! Gibt aber mehr rechtliche Sicherheit als lediglich die "Declaration de concubinage". In der Concubinage können auch Leute zusammen leben, wo einer oder beide noch verheiratet sind aber getrennt - mit jemand anders - zusammenleben. (Aber aufpassen bei den Steuererklärungen, das kann zu Nachteilen führen). Den Pacs habe ich ja ausführlich in o.g. Bericht erklärt.
Zur Concubinage:
Beide Partner gehen mit Ausweispapieren auf die Mairie (Bürgermeisteramt) oder "Hotel de ville". Einer der beiden Partner (nämlich der "Garant") muss die französische Staatsbürgerschaft besitzen ODER als Ausländer(in) im Besitz einer Carte de Sejour sein!!! Neben den Ausweispapieren werden oft noch die Geburtsurkunden in beglaubigter französischer Übersetzung (oder original besser gleich die Internationale Geburtsurkunde verwenden). Der "Garant" muss noch beibringen: EdF- oder Telecom-Rechnung, Mietvertrag, Mietquittung oder Eigentumsnachweis der Immobilie, Nachweis über seine/ihre Beschäftigung (Fiche du paye, Certificat ASSEDIC), (bei Arbeitslosigkeit Nachweis über die Registrierung beim Arbeitsamt ANPE), bei Selbstständigkeit die ensprechenden Nachweise Handelsregister, Finanzamt, sowie der Nachweis einer gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung. Für den oder die Partner(in) muss vorliegen: Pass, Geburtsurkunde, Nachweis, dass er/sie in der Krankenkasse von Partner mitversichert ist. Hier beißt sich die Praxis wieder einmal mit der Theorie in den Hintern: Mitunter nimmt die Kasse (i.d.R. CPAM) die Einschreibung erst vor, wenn die Deklaration auf dem Bürgermeisteramt abgesachlossen ist. Meistens aber geht es ausnahmsweise mal problemlos: Ich habe z.B. meine Krankenkasse ANGERUFEN (!) und die Daten meiner Partnerin durchgegeben und wenige Tage später bekam ich von der Kasse die Papiere und konnte zum Bürgermeisteramt zwecks Declaration der Concubinage gehen. I.d.R. will aber auch die Kasse erst beim persönlichen Vorstellungsgesopräch (oder durch schriftliche Eingabe per Einschreibebrief mit Rückantwortschein) von der "Änderung der familiären Situation" erfahren. Bisher liegen mir keine Negativ-Erfahrungen vor, dass die Kasse die Einschreibung verweigert hat, es sei denn, die Kasse hätte berechtige Zweifel an der Richtigkeit der Angaben und der Dokumente. (Z.B. wenn Partner(in) noch bei jemand anders eingeschrieben ist oder unter einer anderen Versicherungsnummer zu finden ist - Compuer is watching you - , weil die Antragsteller "Fehler" gemacht hatten, die ja bei guter Vorbereitung vermeidbar sind !!! Capito???)
Nur bitte vergesst eine Tatsache nicht: Diese ganzen Geschichten, egal ob PACS oder Concubinage, bringen nicht nur Vorteile; denn sie haben ja auch rechtlichen Einfluss auf solche Themen wie "Gemeinsame steuerliche Veranlagung", Mietbeihilfe, Familienbeihilfen, u.v.a.m. - Aber das sind jetzt Themen, die an dieser Stelle zu weit führen würden, das ist ein Endloswurm...
Glückauf Ihr Concubiner