Verfasst: Mittwoch 6. August 2003, 23:10
hallo, wenn man in sich in frankreich selbständig gemeldet hat, und krankenkassen und renentbeiträge gezahlt hat, ab welchem zeitraum hat man anspruch auf arbeitslosenhilfe ?
(ich muss mein gewerbe nach 8 monaten abmelden)
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