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Verfasst: Mittwoch 16. April 2003, 09:51
von Stefan Cilimba
Hallo alle zusammen.
Eine deutsche Nachbarin von uns, kein ständiger Wohnsitz in F, ist nun glücklich geschieden, muss aber ihrem Mann Unterhalt in D zahlen. Sie ist sich nicht sicher, was sie nun im Rahmen der endgültigen Auseinandersetzung machen soll. Das Gehöft hier verkaufen oder vielleicht amtlich versteigern lassen und es dann selbst ersteigern. Ihr Ex versucht alles, damit sie das Gehöft hier verliert. Der Kerl hat noch nicht einen Tag in seinem Leben gearbeitet und macht jetzt auf krank.
Hat vielleicht jemand damit Erfahrungen gesammelt, wie sowas laufen kann?
viele Grüsse
Stefan

Verfasst: Montag 21. April 2003, 21:22
von couscous
Stefan, das ist ein verdammt heißes Eisen, bei dem ich nach allen Erfahrungen die Hinzuziehung eines Fach-Anwaltes empfehle. Gutgemeinte Ratschläge von "ähnlich Betroffenen" bringen da nur noch mehr Unklarheit und letztlich teuere Fehler. Dabei ist nämlich TOTAL UNTERSCHIEDLICHES deutsches und französisches Erb- und Eherecht zu beachten UND DAS Kleingedruckte für Schlitzohren. Ich habe es erlebt, dass gutgläubie Leute bei solchen Sachen um Haus und das letzte Erparte gebracht wurden. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass der deutsche Ehepartner vielleicht "nichts unternimmt" und abwartet, sondern kann auch dann fatale Folgen haben, wenn der in Frankreich lebende Partner kleinste Fehler macht. Deshalb: Ich würde mir nicht anmaßen, hier einen klaren oder auch nur annähernden Verhaltskodex zu empfehlen; dafür ist das Kleingedruckt nicht genügend bekannt. Nur ein Anwalt kann hier wirklich helfen und Klarheit schaffen. Die Investition der Anwaltsgebühr steht trotz ihrer Höhe in keinem Verhältnis zum möglichen Gesamtverlust bei der Immobilie.
Michael