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Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Mittwoch 12. Mai 2010, 14:24
von Orangetree
Hallo an alle!

Ich war von September 2008 - Juli 2009 in Toulouse und habe dort studiert.
Ich habe in einer privaten Unterkunft gewohnt.
Jetzt kam vor einiger Zeit ein Brief indem ich aufgefordert worden bin Wohnsteuer zu zahlen. Habe dann dort mal angerufen und erfahren, dass Studenten ohne Einkommen davon befreit werden können. Der Typ am Telefon meinte ich müsste eine declaration de revenu verfassen. Dazu sollte ich auf die Seite http://www.impots.gouv.fr gehen wegen des Formulars. Leider ist mein Französisch nicht so gut und ich verstehe dort einfach nichts.
Ich suche dringend jemand der mir bei diesem Problem weiterhilft denn ich würde es gerne vermeiden diese Wohnsteuer zu zahlen. Zumal alle anderen Mitstudenten von mir dies auch nicht mussten!

Vielen Dank im Vorraus!
Grüße Johannes

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Mittwoch 12. Mai 2010, 15:11
von herbertp
Hallo Johannes,
keiner zahlt gerne.
Frage: Du hast also nicht in einem Studentenwohnheim gewohnt.
Hast Du ein Apartement bewohnt? Eigener Zugang usw; oder ein Zimmer, als Teil einer Wohnung?
http://www.univ-lille2.fr/fileadmin/use ... tation.pdf

hier eine Information
http://www.dff-ffa.org/de/infobereich/s ... -hinweise/

Wohnungssteuer
Schließlich soll noch die so genannte "Taxe d’habitation", eine Art Wohnsteuer, erwähnt werden. Sie fällt jährlich an und ist je nach Stadt bzw. Nähe des Wohngebietes zur Innenstadt unterschiedlich hoch. Die "taxe d’habitation" muss jeder zahlen. Die einzige Ausnahme bilden Wohnungen / Zimmer beim französischen Studentenwerk (CNOUS / CROUS) Bei möblierten Appartements oder Zimmer wird sie häufig vom Vermieter entrichtet und auf die Nebenkosten umgelegt. Sie merken also gar nicht, dass Sie sie zahlen.

à plus
Herbert

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Donnerstag 13. Mai 2010, 09:23
von Orangetree
Danke schon mal für die Antwort! Also ich habe in einer Art Studio gewohnt also Zimmer, Bad mit eigenem Ausgang. Mich wundert eben nur das meine deutschen Mitstudenten, die auch im selben Gebäudekomplex Appartments hatten keine Wohnssteuer zahlen müssen! Und wie gesagt als ich da angerufen hab meinte ein Herr ich müsste einfach eine declaration de revenu machen um vorzuweisen, dass ich nix verdient hab. Ich weiß aber nicht wie ich sowas schreiben soll bzw. finde auch nicht das richtige formular dafür! Deswegen brauche ich Hilfe! Vielen Dank

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Donnerstag 13. Mai 2010, 10:42
von Gero
Dann bleibt dir wohl nichts anders übrig, als das zu tun.
Das richtige Formular findest du hier: http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/pu ... laire_3179

dabei kanns du auswählen, ob du unterstützt werden willst (besser für dich) oder ein PDF aus füllen willst. Probier die verschiedenen Versionen einfach mal durch.
Ich würde an deiner Stelle das komplette Formular ausdrucken, per Hand ausfüllen und an den zuständigen Centre des Impôt nach Toulouse schicken - fertig.
Die andere Möglichkeit ist einfach aussitzen und ignorieren, denn was sollen die denn machen... :mrgreen:

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Sonntag 4. Juli 2010, 16:16
von giantpanda
Hallo!

Hier is die Stelle beim Service Public.

Hallo

Französischer Link: Ici

Deutsche Google Übersetzung: Hier

Sind Sie in ein Zimmer, die von CROUS abhängig ist, dann das Vordruck ist: 1201 GD , die von CROUS eingereicht werden soll.

Sonst müssen Sie ( verspätet ) einen Einkommensteuererklärung für 2009 machen, und dann wenn Sie den Bescheid haben, beim Finanzamt um Rückerstattung bitten.

NB. Sie sollen die Rechnung bezahlen.

gg


Grüsse

giantpanda

PS. Vorsicht: Google Übersetzungen können auch ungenau oder falsch sein. Ev. besonders in administrative Sache, werden Sioe eine fachgerechter Übersetzung brauchen.

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Montag 5. Juli 2010, 13:10
von Gero
Leute leute ...hört doch auf mit diesen Google Müllübersetzungen auf .. :?

Un étudiant est-il redevable d'une taxe d'habitation ? - Ein Student haftet er für eine steuerliche Tierheim?

:mrgreen:

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Montag 5. Juli 2010, 16:07
von giantpanda
Gero hat geschrieben:Leute leute ...hört doch auf mit diesen Google Müllübersetzungen auf .. :?

Un étudiant est-il redevable d'une taxe d'habitation ? - Ein Student haftet er für eine steuerliche Tierheim?

:mrgreen:
Hallo!

Sie haben bestimmt eine bessere Lösung für Leute , die sich in einem fremden Land wagen, ohne richtige Sprachkenntnisse.

Fachbegriffe sind zwangsläufig einen Problem.

NB. Bei : "Taxe d'Habitation" man bekommt " Wohnsteuerbescheid "

Grüße,
giantpanda

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Montag 5. Juli 2010, 18:59
von Gero
Nein, da kann man nur lernen lernen lernen... (falls man will)
...aber dieser automatische Käse wird zunehmend angepriesen und ist sicherlich nicht die beste Lösung, wenn man auf französischen/deutschen Webseiten an fundierte Informationen kommen möchte. :roll:

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Montag 5. Juli 2010, 21:51
von Aperdurus
Salut,

ich pflichte Gero bei: Das was Google übersetzt, ist Schrott². Das Schlimme daran ist, daß diese Übersetzungen meist nicht nur keine Information darstellen, sondern eine absolute Irreführung sind für die, die keinerlei Sprachkenntnisse haben.
Gib mal diesen ominösen Text in den Google- Übersetzer ein:
Un étudiant est-il redevable d'une taxe d'habitation ?
Dann lösche jeweils das vorderste Wort und schau Dir das jeweilige Ergebnis an. Unfassbar.! :mrgreen: :roll: Der Mist!

Ja was soll man machen? Wahrscheinlich das Beste ist, man lernt soviel in der fremden Sprache, daß man wenigstens Mist erkennt. :idea:
Oder man wendet sich an ein Forum, wo die Foristen nicht nur Hinweise auf Fundstellen geben, sondern in Kurzfassung auch erklären, was drin steht. Wie hier.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Dienstag 6. Juli 2010, 10:48
von Bine
Könnten wir es bitte so machen, dass keine Google-Übersetzungen mehr dazu verlinkt werden, da die automatischen Übersetzungen meistens wenig Sinn ergeben und nur weiter verwirren.
Hilfreicher wäre eine kurze Erklärung des Inhaltes, dann kann der Thread auch dann noch mit Informationen weiterhelfen, wenn der Link vielleicht einmal nicht mehr aktiv ist.

Danke :mrgreen:

Bine
-Moderatorin-

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Samstag 24. Juli 2010, 22:48
von Roch
Mich würde mal interessieren, ob diese Wohnsteuer ein festbetrag ist und ob ich das richtig verstanden hab. Ich ziehe nach F und wohne 1 Jahr da und muß dann diese Steuer zahlen?
Wieso?

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Samstag 24. Juli 2010, 23:20
von Lennie
Tja. So ist das nun mal: andere Länder, andere Sitten! :wink:
Dafür gibt's hier keine Kfz-Steuer.... (beispielsweise)
Die Wohnsteuer (taxe d'habitation) wird von den Kommunen erhoben und ist von einem Ort zum anderen unterschiedlich. Erhoben wird sie für die Wohnung, die man am 1. Januar eines Jahres bewohnt.
Grober Überblick auf deutsch:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wohnsteuer

Ansonsten möge man "taxe d'habitation" googeln, da kommen dann viele, viele Infos...

Re: Befreiung der Wohnsteuer in Frankreich!

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 02:23
von Roch
Ich habe ja schon einige Bücher gelesen übers auswandern,aber das hab ich nicht gelesen...wie ich finde eine wichtige Info,danke sehr :D