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Zweitwohnsitz oder irgendwie abmelden ?

Verfasst: Donnerstag 12. November 2009, 14:25
von Hansa69
Hi,

habe seit kurzem eine Wohnung in Frankreich und werde mich demnächst auch dort aufhalten. Was ist nun mit dem jetzigen Hauptwohnsitz in D zu tun ? Muss bzw. sollte ich den abmelden, als Zweitwohnsitz geltend machen oder was ? Es gibt ja keine Meldepflicht in F und ich habe auch nur ein "Certificat de domicel ou de résidence". Da steht nicht mal die Strasse drauf. :shock: Es geht um eine in Frankreich neu zu gründende Firma. Was momentan hier in D läuft, das soll in Zukunft über Frankreich laufen. Allerdings kann ich nicht davon ausgehen, dass jeder die franz. Adresse kennt. Also muss auch noch eine deutsche, bzw. die alte Adresse vorhanden sein, wegen Post etc.

Re: Zweitwohnsitz oder irgendwie abmelden ?

Verfasst: Montag 23. November 2009, 15:33
von Hansa69
Weiss das echt keiner ? :shock: Der Hauptwohnsitz ist jedenfalls jetzt Frankreich. Was ist denn in D nun zu tun ? Oder einfach überhaupt nichts ? :shock:

Re: Zweitwohnsitz oder irgendwie abmelden ?

Verfasst: Montag 23. November 2009, 18:40
von herbertp
Hallo Hansa..
Deine Frage ist etwas schwierig zu beantworten. Deshalb kann auch keiner einen fundierten, legalen Rat geben. Nach dem deutschen Einwohnermeldegesetz musst Du Dich abmelden, wenn ... drei Monate.. . Dann gibt es so etwas wie die 180 Tage Regel, danach entscheidet sich, wo Du Deine Steuern angibst. Ohne genauere Angaben kann man Dir kaum einen guten Ratschlag geben und wenn er gut waere, dann wohl nicht so ganz legal :mrgreen: . Vielleicht hast Du ja Verwandschaft in D, wo Deine Post weiterhin ankommt und auch bearbeitet und weitergeleitet wird.
salut
Herbert