Kfz-Steuer in Franrkeich
Verfasst: Freitag 1. November 2002, 18:24
Aufgrund diverser Direktanfragen hier für alle: Die Kfz-Steuer in Frankreich ist nicht "abgeschafft", sondern derzeit nur "ausgesetzt". Sie kann also im Prinzip jederzeit wiederbelebt werden. Außerdem ist die Kfz-Steuer nur für private Pkw ausgesetzt, nicht für Firmenfahrzeuge.
Für die Micros (Kleinstbetriebe) ist die Regelung vorteilhaft, da sie beim Fahrzeugkauf ohnehin keine TVA (MWSt) abziehen können, andererseits aber die geschäftliche Nutzung ihres Privatwagens steuerlich in Anrechnung bringen können.
textspecht
Für die Micros (Kleinstbetriebe) ist die Regelung vorteilhaft, da sie beim Fahrzeugkauf ohnehin keine TVA (MWSt) abziehen können, andererseits aber die geschäftliche Nutzung ihres Privatwagens steuerlich in Anrechnung bringen können.
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