Hallo,
ich habe eine Frage an alle Frankreich Experten.
Ich werde ab 1.1.2008 mit meinem Freund nach Frankreich ziehen.
Ich habe dabei zwei Möglichkeiten:
1.) Ich kündige bzw. bekomme zum 31.12.2007 gekündigt und gehe dann arbeitssuchen nach Frankreich.
2.) Ich bekomme zum 30.11.2007 gekündigt und erhalte dann einen Monat Arbeitslosengeld und gehe dann am 1.1.2008 nach Frankreich.
Meine Frage, welche Variante ist die günstigere. In Deutschland arbeitslos gemeldet nach Frankreich (2) oder Job suchend ab 1.12008 nach Frankreich?
Muss ich mich dann in Frankreich arbeitslos melden, oder wie läuft der Vorgang ab.
Lieben Dank für Eure Hilfe!
Jessie
Arbeiten in Frankreich – Arbeitslos ja oder nein
Hallo Jessie
Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter.
http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/6168/5926/
bonne chance
Herbert
Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter.
http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/6168/5926/
bonne chance
Herbert
-
- Beiträge: 612
- Registriert: Freitag 21. Juli 2006, 17:27
- Wohnort: Westfalen & (oft) FR83700 Saint-Raphael
- Kontaktdaten:
Hallo Herbert,
ich bin zwar nicht betroffen, aber ich finde den Link sehr interessant und informativ, danke.
Die Qualität und Seriösitat "unseres" Forums begeistert mich immer wieder.
Ich bin gerne hier
ich bin zwar nicht betroffen, aber ich finde den Link sehr interessant und informativ, danke.
Die Qualität und Seriösitat "unseres" Forums begeistert mich immer wieder.
Ich bin gerne hier

hallo jessie,
es ist so, wie in dem Link beschrieben.
Du musst 4 Wochen arbeitslos sein um in Frankreich Dein Geld weiter zu bekommen,
erst kannst Du die 3 Monate in der EU beantragen./ Wenn Du wenigstens 3 Monate Anspruch hast/
- zu beachten -
Bei der Krankenkasse muss auch ein Vordruck ausgefüllt werden ( Welcher habe ich vergessen
) Mir hatte man das am Arbeitsamt
vergessen
zu sagen. Ich habe es dann 2 Stunden vor der Abreise zufällig in dem Kleingedruckten gefunden.
Natürlich war das Formular dann bei der KK nicht vorrätig ( Entschuldigung - keine Abkürzungen mehr Krankenkasse) bzw. kannte man es nicht.
Die Meldung beim französischen Arbeitsamt musste dann per Telefon erfolgen.
Da ich das nicht wusste ( woher auch??) bin ich zum Arbeitsamt und wurde mit einer Telefonnummer weggeschickt.
Also telefonisch melden ( Computer) Dann erhält man einen Brief mit einem Termin für die persönliche Vorsprache.
Die monatlichen Meldungen können dann per Telefon oder Computer durchgeführt werden.
Ach ja,
wichtig ist noch, daß man sich vor Ablauf der drei Monate ( es muss mindestens 1 Tag überig sein) in Deutschland wieder beim Arbeitsamt zurück meldet.
Dadurch wurde ( wie das jetzt ist???? keine Ahnung - es gibt ja keine Arbeitslosenhilfe mehr----) der Anpruch auf Arbeitslosenhilfe gewahrt.
es ist so, wie in dem Link beschrieben.
Du musst 4 Wochen arbeitslos sein um in Frankreich Dein Geld weiter zu bekommen,
erst kannst Du die 3 Monate in der EU beantragen./ Wenn Du wenigstens 3 Monate Anspruch hast/
- zu beachten -
Bei der Krankenkasse muss auch ein Vordruck ausgefüllt werden ( Welcher habe ich vergessen



Natürlich war das Formular dann bei der KK nicht vorrätig ( Entschuldigung - keine Abkürzungen mehr Krankenkasse) bzw. kannte man es nicht.
Die Meldung beim französischen Arbeitsamt musste dann per Telefon erfolgen.
Da ich das nicht wusste ( woher auch??) bin ich zum Arbeitsamt und wurde mit einer Telefonnummer weggeschickt.
Also telefonisch melden ( Computer) Dann erhält man einen Brief mit einem Termin für die persönliche Vorsprache.
Die monatlichen Meldungen können dann per Telefon oder Computer durchgeführt werden.
Ach ja,
wichtig ist noch, daß man sich vor Ablauf der drei Monate ( es muss mindestens 1 Tag überig sein) in Deutschland wieder beim Arbeitsamt zurück meldet.
Dadurch wurde ( wie das jetzt ist???? keine Ahnung - es gibt ja keine Arbeitslosenhilfe mehr----) der Anpruch auf Arbeitslosenhilfe gewahrt.
Salut,
Wichtig ist, dass man seine Bemuehungen um Arbeit belegen kann. Zumindest das deutsche AA. Die Beantragung erfolgt nach 4 Wochen Meldung. Danach kann es noch einige Zeit bis zur Genehmigung dauern. Schon im Vorfeld genau ueberlegen, was man dem Arbeitsamt mitteilt
Das entsprechende Formular bei der KK ist das E 111. Wer es versäumt hat, ein gültiges Formular seiner Krankenkasse ins Urlaubsland mitzunehmen, dem bleibt nichts anderes übrig, als zunächst die gesamte Behandlung selbst zu bezahlen und auf Rückerstattung der Kosten im Heimatland zu hoffen.
Gruss Klaus
Wichtig ist, dass man seine Bemuehungen um Arbeit belegen kann. Zumindest das deutsche AA. Die Beantragung erfolgt nach 4 Wochen Meldung. Danach kann es noch einige Zeit bis zur Genehmigung dauern. Schon im Vorfeld genau ueberlegen, was man dem Arbeitsamt mitteilt
Das entsprechende Formular bei der KK ist das E 111. Wer es versäumt hat, ein gültiges Formular seiner Krankenkasse ins Urlaubsland mitzunehmen, dem bleibt nichts anderes übrig, als zunächst die gesamte Behandlung selbst zu bezahlen und auf Rückerstattung der Kosten im Heimatland zu hoffen.
Gruss Klaus
-
- Beiträge: 4
- Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2007, 17:36
Hallo ihr Lieben,
viele Dank Eure Beiträge waren mir eine sehr grosse Hilfe!
LG Jessie
viele Dank Eure Beiträge waren mir eine sehr grosse Hilfe!
LG Jessie