Verfasst: Freitag 21. September 2007, 07:51
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen:
Mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat das Ferienhaus in Suedfrankreich unserer Stiefmutter hinterlassen.
Im Testament steht: Falls ein Erwerb zum Alleineigentum fuer sie nicht moeglich ist, erhaelt sie den Niessbrauch zu 100%.
Heisst das jetzt, meinem Bruder und mir gehoeren zwar nach dem Erbrecht in Frankreich zwei Drittel des Hauses, wir koennen aber nichts damit anfangen?
Hat jemand eine Idee?
Wuerde mich sehr freuen!
vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen:
Mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat das Ferienhaus in Suedfrankreich unserer Stiefmutter hinterlassen.
Im Testament steht: Falls ein Erwerb zum Alleineigentum fuer sie nicht moeglich ist, erhaelt sie den Niessbrauch zu 100%.
Heisst das jetzt, meinem Bruder und mir gehoeren zwar nach dem Erbrecht in Frankreich zwei Drittel des Hauses, wir koennen aber nichts damit anfangen?
Hat jemand eine Idee?
Wuerde mich sehr freuen!