Verfasst: Montag 13. August 2007, 16:14
Ich versuche diese Geschichte mal möglichst kurz zusammenzufassen:
Meine Eltern haben seit 1995 ihren Wohnwagen in bei Soulac (Camping L´amelie Plage) fest stehen. Das heißt, dass er dort keinen festen Platz hat aber auf dem Campingplatz überwintert.
Der Wohnwagen wurde auch bis zum Jahr 2003 regelmäßig in den Ferien genutzt. Aus gesundheitlichen Gründen ist es ihnen jedoch nicht mehr möglich nach Frankreich zu kommen. Nun war ich diesen Sommer dort, um mir ein Bild vom Zustand des Caravans zu machen und stellte fest, dass der Wohnwagen vom Betreiber des Platzes vermietet wurde. (Ein Schlüssel war an der Rezeption hinterlegt). Auf mein Nachfragen erklärte man mir, dass ihn seit 2003 niemand mehr genutzt hat und man keine Meldung von uns erhalten habe, so dass man davon ausging, wir seien verstorben, oder hätten kein Interesse mehr an dem Wohnwagen. (Unsere Andresse mit E-Mail war dort ebenfalls hinterlegt.)
Wenn ich diesen mitnehmen oder nutzen wollte, würde es erst ab Mitte September gehen, weil er ja derzeit vermietet wäre und das mit dem kompletten Inventar (Fernseher, Satanlage, Geschirr, Kleidung, Handtücher und viele, viele persönliche Dinge). Dafür, dass der Wohnwagen dort abgestellt war, wird mit 150,- EUR / Jahr berechnet, so dass ich bei Abholung 600,-- EUR zahlen soll.
Es wurde nie ein Vertrag abgeschlossen. Ich habe dort meinen Ärger ersteinmal runter geschluckt und hole den Wohnwagen Ende September ab.
Kann man denn einfach einen Wohnwagen enteignen?
Hat jemand Ratschläge wie ich vorgehen soll. Habe mir schon überlegt in Frankreich eine Anzeige bei der Polizei im September vor Ort zu machen, denn wie mir der Betreiber des Campingplatzes sagte, könne er mir zum Inventar keine Angaben machen, ob sich überhaupt noch was im Wagen befindet.
Oder zunächst den Ball flach halten, Wohnwagen nach Hause holen und alles von Deutschland in die Wege leiten?
Für Eure Sichtweise bin ich dankbar und würde mich über eure Meinung freuen?
Liebe Grüße
Meine Eltern haben seit 1995 ihren Wohnwagen in bei Soulac (Camping L´amelie Plage) fest stehen. Das heißt, dass er dort keinen festen Platz hat aber auf dem Campingplatz überwintert.
Der Wohnwagen wurde auch bis zum Jahr 2003 regelmäßig in den Ferien genutzt. Aus gesundheitlichen Gründen ist es ihnen jedoch nicht mehr möglich nach Frankreich zu kommen. Nun war ich diesen Sommer dort, um mir ein Bild vom Zustand des Caravans zu machen und stellte fest, dass der Wohnwagen vom Betreiber des Platzes vermietet wurde. (Ein Schlüssel war an der Rezeption hinterlegt). Auf mein Nachfragen erklärte man mir, dass ihn seit 2003 niemand mehr genutzt hat und man keine Meldung von uns erhalten habe, so dass man davon ausging, wir seien verstorben, oder hätten kein Interesse mehr an dem Wohnwagen. (Unsere Andresse mit E-Mail war dort ebenfalls hinterlegt.)
Wenn ich diesen mitnehmen oder nutzen wollte, würde es erst ab Mitte September gehen, weil er ja derzeit vermietet wäre und das mit dem kompletten Inventar (Fernseher, Satanlage, Geschirr, Kleidung, Handtücher und viele, viele persönliche Dinge). Dafür, dass der Wohnwagen dort abgestellt war, wird mit 150,- EUR / Jahr berechnet, so dass ich bei Abholung 600,-- EUR zahlen soll.
Es wurde nie ein Vertrag abgeschlossen. Ich habe dort meinen Ärger ersteinmal runter geschluckt und hole den Wohnwagen Ende September ab.
Kann man denn einfach einen Wohnwagen enteignen?
Hat jemand Ratschläge wie ich vorgehen soll. Habe mir schon überlegt in Frankreich eine Anzeige bei der Polizei im September vor Ort zu machen, denn wie mir der Betreiber des Campingplatzes sagte, könne er mir zum Inventar keine Angaben machen, ob sich überhaupt noch was im Wagen befindet.
Oder zunächst den Ball flach halten, Wohnwagen nach Hause holen und alles von Deutschland in die Wege leiten?
Für Eure Sichtweise bin ich dankbar und würde mich über eure Meinung freuen?
Liebe Grüße