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Verfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 11:24
von Skippy77
Hallo zusammen
Kann mir vieleicht jemand sagen wie es sich mit deutschen schulden verhält wenn ich auswandern möchte
Mfg Skippy
Verfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 12:02
von herbertp

salut Herbert
Verfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 20:29
von les cigales
Wenn Du konkrete Pläne hast und weißt, wohin Du gehst, bzw. eine Arbeit hast, die Gläubiger informieren.
Falls Du vorhast, einfach zu gehen, ohne die Gläubiger zu informieren, aufpassen, daß keine Gründe für eine Betrugsanzeige vorliegen.
Ob sich dann allerdings der Aufwand für die Gläubiger lohnt, ist fraglich, da eine Vollstreckung eines Titels im Ausland nicht immer möglich ist.
Trotz Gesetzesangleichungen, erfolgt die Auslegung und Durchführung recht unterschiedlich oder garnicht in Europa.
Ansonsten noch diese Möglichkeit für Frankreich:
In Frankreich gibt es zwei Privatinsolvenzrechte die parallel bestehen.
Erstens: das allgemeine Privatinsolvenzrecht.
Aufbau: Antrag auf Insolvenz, Ausschuss entscheidet über Vorgehensweise, Wohlverhaltensperiode bis 3 Jahre. Dann wird wieder Entschieden.
Zweitens: Die Spezielle Insolvenzregelung in den Departements Mosel und den Raum Strassburg.
In letzteren ins es möglich innerhalb von 6 Monaten! Schuldbefreit zu werden, nach auflösen des Gesamten (meistens nicht mehr vorhanden) Vermögens.
Info:
Grundsätzlich hat jeder EU Bürger das Recht in Frankreich Privatinsolvenz zu machen (BGH Urteil) das auch in Deutschland anerkannt werden muss. Man muss aber seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich haben!!!
Vor allem auf das Spezialgesetz im Raum Mosel (mit Restschuldbefreiung innerhalb von 6 Monaten) wird immer wieder gerne von dubiosen Firmen hier in Deutschland verwiesen. Leider wurde vom Französischen Gesetzgeber diese letzte Möglichkeit weitgehend kalt gestellt indem darauf verwiesen wird, das grundsätzlich zuerst eine Privatinsolvenz nach normalen Recht (also Wohlverhaltensperiode bis 3 Jahre) angewandt werden muss. Nur wenn diese nicht greift (was in vielleicht 1% der Fälle der Fall ist) kann man nach dem Spezialgesetz Privatinsolvenz betreiben. Achtung! In Frankreich gibt es keine Rechtssicherheit, das nach einer Wohlverhaltensperiode auch die Restschuld erlassen wird. Dies ist abhängig von dem entscheidenden Richter. Im Gegenteil wird angestrebt nach der Wohlverhaltensperiode eine weitere (unbegrenzte) Abschöpfung zu betreiben. Nur wer innerhalb der 3 Jahre überhaupt kein Einkommen erzielen konnte, kann damit rechnen nach 3 Jahren seine Schulden erlassen zu bekommen.
Gruss Klaus