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Verfasst: Mittwoch 20. September 2006, 19:37
von Niamor
Hallo
ich lebe seit 5 Jahren in F, zahle aber meine "Einkommenssteuer - aus Vermietung und Verpachtung" in Deutschland, hier in F arbeite ich nicht, ich bin hier in Frankreich nicht gemeldet.
Jetzt sind wir am überlegen, ob ich mich hier registrieren lassen soll, dann könnte mich mein Freund auf seine Steuerklasse mit eintragen (mit unseren 2 Kindern) und würde so die Hälfte seiner Steuern zahlen.
Wenn ich also auf seiner Steuerkarte mit eingetragen bin zahle ich dann immer noch meine Einkommenssteuer in Deutschland oder ?
Hat zufällig jemand einen Durchblick
Inge

Verfasst: Donnerstag 21. September 2006, 09:01
von desi
Hallo Niamor, ich kann Dir wirklich nur empfehlen, einen Steuerberater zu befargen und vielleicht sogar noch besser *ein* Finanzamt.
Es gist darüber 100te Seiten von Rechtssprechung.
Gruß Desi

Verfasst: Donnerstag 21. September 2006, 19:17
von Niamor
Hey Desi,
ja den Termin habe ich - wenn ich mal wieder nach Deutschland fahre - ich dachte, hier erfahre ich vielleicht vorher schon mal was.
Gruss Niamor

Verfasst: Donnerstag 21. September 2006, 19:31
von herbertp
Hallo Inge
Ich hatte gestern ein Gespraech mit einem deutschen Rentner, der in F wohnt, in D seine Steuern bezahlt, die Steuerbescheinigung in F vorlegt.
Deshalb natuerlich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hier in F keine Steuern mehr zu zahlen hat. Und einen Steuerbescheid mit Forderung Zero Euro erhaelt. Aber der ...
Hinhoeren fuer viele in aehnlicher Lage!
.... weil er ja in F eine Steuerklaerung macht, auch von der 40% Steuerermaessigung des Foerderprogramms fuer erneuerbare Energie ... profitieren darf.
also
er hat in D eine Brauchwassersolaranlage gekauft , die wurde an seinem Hauptwohnsitz in F! installiert, die Rechnung in F vorgelegt, und ... wenn auch nach einigen Monaten erst, er hat einen Scheck ueber die 40% Steuerfoerderung erhalten.
also es lohnt schon sich bei Steuerberatern und .. zu erkundigen
bonne chance
Herbert

Verfasst: Donnerstag 21. September 2006, 20:30
von wolle
hallo Herbert
bis zum
...und ... wenn auch nach einigen Monaten erst...
hab ich alles verstanden!

Clever! nur, wenn ich in Frankreich keine Steuern zahle nutzt mir die 40%tige Steuerfoerderung reichlich wenig!
40% von 0 Euro Steuerlast = 0 Euro pour moi :(

oder sehe ich was falsch?

a +
wolle

Verfasst: Donnerstag 21. September 2006, 20:41
von herbertp
Ja
das siehst Du total falsch!!!
der hat in F keine Steuern bezahlt!!!
sondern seine Steuerforderung des F Staates ist zero!!
weil schon in D bezahlt.
Doppelbesteuerungsabkommen.
Aber
der wohnt in F
und der macht eine Steuererklaerung in F
und der hat einen BAR-scheck
ueber die 40% erhalten!!!
Materialien fuer Brauchwassersolaranage; In D gekauft!! in F!! installiert
vierzig Prozent der Summe vom
F-staat erstattet.
c'est la France.C'est l'Europe!
salut
Herbert

Verfasst: Donnerstag 21. September 2006, 20:48
von herbertp
Attention aux idées reçues !
«Je ne paye pas d’impôts, donc je ne vais pas pouvoir bénéficier de cette aide » :

FAUX – Le crédit d’impôt est accordé quel que soit le niveau d’imposition de l’usager. Si celui-ci n’est pas imposable, l’aide financière lui sera versée sous forme d’un chèque ou par virement si l’usager fournit un RIB, par l’administration fiscale.

C'est la France.
Salut
Herbert

Verfasst: Donnerstag 21. September 2006, 21:02
von wolle
oui...

C'est la France.
Salut

:) :)

Re: Einkommenssteuer Deutschland oder France

Verfasst: Samstag 22. August 2009, 21:18
von herbertp
Heute ist mein Steuerbescheid gekommen. :?: :?:
50% der Materialkosten zahlt der frz Staat :D :D :D
salut Herbert