Videoüberwachung der eigenen Grundstückseinfahrt
Verfasst: Samstag 4. Februar 2006, 22:31
Hallo,
habe eine Frage bezüglich Videoüberwachung.
Im Zuge der Unruhen des letzten Jahres, fühlte sich unsere Nachbarschaft animiert unser neues Fahrzeug mit Säure zu übergießen.
Trotz eindeutiger Spuren, die zu unserem lieben Nachbarn führten, war die Gendarmerie von Sarreguemines nicht in der Lage Schlüsse hieraus zu ziehen und unsere Anzeige musste sich gegen Unbekannt richten (obwohl bekannt).
Daher schien es uns notwendig unser Haus bzw. Auto durch eine Videokamera zu sichern (die Kamera erfaßt nur den Bereich unseres Grundstücks).
War alles in bester Ordnung bis vor 2 Wochen Sonntags die Gendarmerie vor unserer Haustüre stand (alamiert von unseren lieben Nachbarn) und es zu Verständigungsproblemen kam.
Ich verstand, die Kamera würde bei unserem Nachbarn Störungen beim Fernsehen verursachen, mein Mann verstand, das Bild unserer Kamera würde beim Nachbarn auf dem Fernseher erscheinen.
Wir wurden aufgefordert die Kamera zu entfernen, da wir keine Genehmigung hätten.
Als wir der Gendarmerie unsere Anzeige vom Novemer vorlegten, zeigten sie sich einsichtig und wir konnten die Kamera in Betrieb lassen aber den Kanal sollten wir ändern.
Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen wie die rechtlichen Grundlagen hierzu sind.
habe eine Frage bezüglich Videoüberwachung.
Im Zuge der Unruhen des letzten Jahres, fühlte sich unsere Nachbarschaft animiert unser neues Fahrzeug mit Säure zu übergießen.
Trotz eindeutiger Spuren, die zu unserem lieben Nachbarn führten, war die Gendarmerie von Sarreguemines nicht in der Lage Schlüsse hieraus zu ziehen und unsere Anzeige musste sich gegen Unbekannt richten (obwohl bekannt).
Daher schien es uns notwendig unser Haus bzw. Auto durch eine Videokamera zu sichern (die Kamera erfaßt nur den Bereich unseres Grundstücks).
War alles in bester Ordnung bis vor 2 Wochen Sonntags die Gendarmerie vor unserer Haustüre stand (alamiert von unseren lieben Nachbarn) und es zu Verständigungsproblemen kam.
Ich verstand, die Kamera würde bei unserem Nachbarn Störungen beim Fernsehen verursachen, mein Mann verstand, das Bild unserer Kamera würde beim Nachbarn auf dem Fernseher erscheinen.
Wir wurden aufgefordert die Kamera zu entfernen, da wir keine Genehmigung hätten.
Als wir der Gendarmerie unsere Anzeige vom Novemer vorlegten, zeigten sie sich einsichtig und wir konnten die Kamera in Betrieb lassen aber den Kanal sollten wir ändern.
Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen wie die rechtlichen Grundlagen hierzu sind.