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Verfasst: Dienstag 25. Oktober 2005, 11:28
von Joe
Hallo,
bei unserem letzten Aufenthalt in Frankreich wurde heiß über die Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuer-Satzes von 5,5% auf Renovierungen / Baumaßnahmen zum Jahreswechsel diskutiert. Die Entscheidung sollte in diesem Herbst fallen. Weiß jemand schon einen definitiven Stand oder ist alles noch in der Schwebe?
Vielen Dank für Eure Infos!
Joe
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2005, 08:13
von ReneG
Hallo,
laut der Zeitschrift "Le Particulier" ist die Entscheidung noch nicht getroffen, sollte aber 2006 weiter bestehen bleiben (heangt irgendwie mit dem Europäischen Ministerrat zusammen).
Rene
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2005, 17:15
von alexa2002
Hallo!
Es gibt anscheinend wirklich noch keine endgültige Entscheidung.
http://www.boursorama.com/recherche/ind ... 0+5%2C5%25
alexa
Verfasst: Sonntag 30. Oktober 2005, 14:04
von Carola-88
Hallo!
Wenn dieses Thema gerade schon angeschnitten wird, wie kommt man überhaupt in den Genuss des ermäßigten MWSt-Satzes von 5,5%? Wir haben erst letzte Woche den Compromis de Vente für unser Haus in F unterschrieben und da werden im nächsten Jahr dann auch kleinere Renovierungsmaßnahmen anfallen. Muß man bereits beim Kauf der Materialien z.B. im Baumarkt etwas vorweisen oder bekommt man die MWSt erst im nachhinein erstattet und wenn ja, von wo?
Carola
Verfasst: Montag 31. Oktober 2005, 00:01
von textspecht
Salut,
ganz simpel: Frag Deine Handwerker bzw. Lieferanten in den Baumärkten. Die wissen noch früher als das Finanzamt, was da noch geht oder vielleicht nicht (mehr).
Ansich war das ein zeitbegrenztes Programm (Versuch, die Schwarzarbeit im Handwerk einzudämmen). Wenn es noch läuft, dann versuch halt, Deine Handwerker und Lieferanten vertraglich an diese Konditionen zu binden.
Da soll es wohl auch möglich gewesen sein, sehr günstig Material einzukaufen, das dann ohne Handwerker selbst verarbeitet wurde.
Darüber wissen wir natürlich nichts Näheres, da wir immer nur offiziell gegen Rechnung mit ehrlichen Handwerkern gearbeitet haben.
Gruß, Heinz-Günter
Verfasst: Montag 31. Oktober 2005, 17:56
von HeinBlöd
Hallo allerseits,
der ermässigte Satz von 5,5 % gilt nur auf Handwerkerrechnungen.
Für den Einkauf von Material ist er nicht anwendbar, weder für Privatleute noch für Firmen - hier sind immer 19,6% fällig. Es sei denn, es handelt sich um Waren, die generell mit 5,5% besteuert werden, wie Lebensmittel und so weiter.
Eine Firma braucht nicht vertraglich an den ermässigten Satz gebunden werden, da es wohl in deren eigenem Interesse liegt, den Preis dadurch niederig zu halten.
Ausserdem führt eine Firma ja die Mwst komplett ab, bis auf den Anteil den sie selbst auf Material bezahlt hat. Hier spart wieder die Firma, wenn sie dem Kunden auf die Leistung 5,5% berechnet und selbst auf Materialien 19,6% bezahlt - d.h der an den Staat abzuführende Betrag verringert sich.
In den Genuss der verringerten Mwst kommt jeder Privatmensch dessen Haus älter als 2 Jahre ist und der natürlich einen Handwerker beauftragt.
Für Firmen, die einen Handwerker beauftragen gilt sie nicht.
Du musst dem Handwerker auch eine "Attestation" unterschreiben, das das Haus älter als 2 Jahre ist und zum privaten Gebrauch bestimmt ist.
Eine Micro-entreprise unterliegt nicht der Mwst und berechnet daher einfach gar keine, wobei sie nicht automatisch dadurch billiger wird. Letztendlich kommt es immer auf ein Devis an.
Jens