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Verfasst: Montag 24. Oktober 2005, 10:05
von Cleo
Weiß jemand, ob man als deutscher Student in Frankreich, wenn man in einem privatem Studentenwohnheim wohnt auch die sog. tax d´hibation bezahlen muß?

Verfasst: Montag 24. Oktober 2005, 22:07
von textspecht
Pardon, Deine Frage ist etwas naiv: Natürlich zahlst Du immer alle anfallenden Kosten. Wie in Deutschland auch, hier inkl. Taxe d'habitation, ob sie nun gesondert ausgewiesen werden oder nicht.
Über diese Taxe werden zahlreiche Kommunalkosten geregelt, z.B. auch die Müllabfuhr, die auch der deutsche Student wahrnimmt.
Warum glaubt ausgerechnet Ihr Deutschen immer, es gäbe im Ausland alles zum Nulltarif?

Lieber Freund, das Leben in Frankreich ist oft teuer und anstrengend — aber schön, wenn man es erstmal verstanden hat. Ich wünsch Dir, daß Du's schaffst.

Gruß, Heinz-Günter

Verfasst: Dienstag 25. Oktober 2005, 09:18
von Pariser
Cleo schrieb
Weiß jemand, ob man als deutscher Student in Frankreich, wenn man in einem privatem Studentenwohnheim wohnt auch die sog. tax d´hibation bezahlen muß?
Bonjour,
Ich würde mich mal an die Wohnheim-Verwaltung wenden, wie die das so regeln.
Vielleicht kann auch das internationale Studentenhilfswerk bzw. Austauschprogramme hier weiterhelfen?
Viel Glück.

Gruß,
der ex-Pariser

Verfasst: Dienstag 25. Oktober 2005, 14:09
von Wolfgang
Cleo, Du zahlst als Student keine taxe d'habitation, wenn Du in einem Wohnheim des Studentenwerks wohnst oder in einem privaten Wohnheim, das unter vergleichbaren Bedingungen betrieben wird; Du solltest also beim Betreiber nachfragen.

Daneben wird die Steuer auch nur dann fällig, wenn Du am ersten Januar des Jahres bereits Mieter warst.


Heinz-Günter hatte wohl wieder mal einen harten Tag ...


Salut

Wolfgang

Verfasst: Dienstag 25. Oktober 2005, 22:06
von textspecht
Hahaha. Abgesehen davon, daß wir hier in der Tat heftig arbeiten: Die Frage nach der Wohntaxe ist doch total redundant. In irgendeiner Weise, offen oder verdeckt, zahlt sie doch jeder. Es ist doch wurscht, ob Dein Hauswirt sagt, sie sei in der Miete enthalten oder sie (um den Mietpreis zu schönen) außen vor läßt.
Fakt ist, daß man nicht drumherumkommt. Die Regelung, daß der Januar-Bewohner taxpflichtig ist, wird bei Kauf- wie Miet-Objekten durch zeitbezogene Aufteilungen umgangen, die rechtlich auch korrekt sind.

Heinz-Günter

Verfasst: Sonntag 4. Juni 2006, 15:45
von Vercingetorix
Studenten, die nur ein Studienjahr (9 Monate) in Frankreich bleiben, kommen in der Regel im September/Oktober an und verlassen es im Sommer des darauffolgenden Jahres. Sie haben grundsätzlich die Taxe d'habitation zu zahlen. Allerdings kommt der Steuerbescheid erst immer im Spätjahr, zu einem Zeitpunkt, wo sie sich gar nicht mehr in Frankreich aufhalten.

Da die Beitreibung der Taxe d'habitation in Deutschland mangels entsprechendem Abkommen nicht möglich ist, zahlen viele Studenten diese erst gar nicht mehr.

Übrigens, viele Franzosen, die Deutschland verlassen, zahlen ihre Kfz-Steuer für ihr in D zugelassenes Auto auch nicht mehr, da auch hier eine Beitreibung nicht möglich ist.

Verfasst: Donnerstag 15. Juni 2006, 20:10
von gittachen
textspecht schrieb
Die Regelung, daß der Januar-Bewohner taxpflichtig ist, wird bei Kauf- wie Miet-Objekten durch zeitbezogene Aufteilungen umgangen, die rechtlich auch korrekt sind.
Bei Kaufobjekten ist diese Praxis nicht mehr rechtens.
Taxe fonciers wird aufgeteilt, Taxe habitation zahlt der Januar-Bewohner.