Seite 1 von 1

Verfasst: Montag 6. Juni 2005, 15:41
von Fredforward
Hallo Forum,

aus Versehen bin ich nun in D. und im Elsass gemeldet. Obwohl es ja Erst- und Zweitwohnsitz nicht gibt. Habe zwar eine Wohnung in F. aber eben auch in D. Im Elsass verbringe ich nur wenige Tage im Jahr und möchte deswegen wieder abmelden. FRAGE: Was passiert wenn ich´s nicht tue ?

Verfasst: Montag 6. Juni 2005, 17:11
von miss_varna
Hallo Fred,

wie hast Du Dich denn im Elsass angemeldet? In Frankreich gibt es doch gar keine Meldepflicht (und auch keine Möglichkeit).

Verfasst: Dienstag 7. Juni 2005, 09:10
von Katja
Hallo Fred,

ich war auch jahrelang in D und Österreich hauptgemeldet und keiner hats gemerkt ;o).
Ich glaube falls sie es merken musst du nur eine Geldstrafe zahlen.

Verfasst: Dienstag 7. Juni 2005, 09:24
von Fredforward
@ miss_varna: Ganz normal im Rathaus. Die wollten keine Stromrechnung, keine Telefonrechnung, keine Bankverbindung, kein Versicherung, nur eben die Adressse. Und die gibt´s ja. Nur ein Anmeldezettel, das war´s. ("Willkommen im Elsasss !") Nicht wie in D. mit EDV-gestütztem Bürgerbüro uns so...