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Verfasst: Donnerstag 12. Mai 2005, 17:30
von easttower72
Liebe Forum Mitglieder

Nehmen wir an ein Flugbegleiter mit Arbeitsplatz in Deutschland würde seinen Wohnsitz in Frankreich haben. Der Flugbegleiter reist zu seinen Einsätzen vier mal im Monat nach Frankfurt und ist ansonsten nicht in Deutschland.

Wie würde dieser Flugbegleiter in Deutschland besteuert, bzw. wie würde derjenige in Frankreich besteuert werden?

Herzliche Grüße

Sascha

Verfasst: Dienstag 21. Juni 2005, 18:43
von christineb.
Hallo!

Normalerweise ist es so, dass die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte nicht mehr als 30 Km sein darf (Grenzgängerabkommen).
Wenn Dein Arbeitsplatz weiter weg ist, mußt Du Deine Steuern in Deutschland abführen.
Es kann sein, dass Du in Frankreich auch ein Steuerformular ausfüllen mußt, so ist es bei Grenzgängern, die innerhalb der 30 Km arbeiten und wohnen, aber die Steuern in Deutschland machen.