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Verfasst: Dienstag 5. April 2005, 11:54
von Nicki
Hallo Ihr!
Ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.. mich würde nämlich mal interessieren, wie die Situation in Frankreich bezüglich Musik-downloads aus dem Internet (bei Kazaa und co) ist..ich habe mal gelesen, dass man sich Lieder runterladen darf, sofern man sie nur privat nutzt und auch nicht im Internet für andere "Downloader" zugänglich macht. Wisst Ihr ob das do richtig ist? Will mich ja nicht strafbar machen..
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe,
Nicki
Verfasst: Dienstag 5. April 2005, 15:32
von miss_varna
Also soweit ICH weiß, ist selbst das Herunterladen schon strafbar und wird wohl auch stichprobenartig strafrechtlich verfolgt - ähnlich wie in Deutschland. Ich meine, so etwas im TV gesehen zu haben, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren.
Verfasst: Dienstag 5. April 2005, 18:06
von les cigales
Downloads dieser Art sind generell strafbar.Nur der Unterschied ist,daß viele Titel zum downloaden sind und man sich freut,weil nach dem Download der Lizenzerwerb folgt.Also hier ist man in der Legalität.
Die Quote erwischt zu werden,ist relativ gering.Allerdings kann sich daß ändern,denn bei Kazaa läuft der Download über keinen Server,sondern über Schnittstellen,direkt zu den anderen Usern,von denen man downloaded.Also einzige Möglichkeit der Ermittler,selber herunterladen und dann über den Username ermitteln.Allerdings kannst Du Deine Titel,Filme,Dokumente,etc. sperren,sodaß keiner bei Dir zugreifen kann.
Gruss Klaus
Verfasst: Montag 25. April 2005, 21:55
von gittachen
Hier habe ein interessantes Urteil gefunden
Gruss Gittachen
http://www.netzwelt.de/news/70395-downl ... ochen.html
Downloader in Frankreich freigesprochen
Aus der Rubrik: Filesharing
Samstag, 12. März 2005
von Janko Röttgers
Ein französisches Berufungsgericht hat jetzt einen 22-jährigen Netznutzer freigesprochen, der sich nahezu 500 Filme aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das Gericht entschied, dass die Downloads legale Privatkopien waren.
Das Gericht bestätigte damit eine gleichlautende Entscheidung einer untergeordneten Instanz vom Oktober 2004. Die Staatsanwaltschaft hatte versucht, eine Strafe von 5000 Euro gegen den Mann zu erwirken. Das Gericht ließ sich jedoch nicht davon überzeugen, dass die Downloads illegal waren – und das, obwohl der Beschuldigte CD-Kopien der Filme an seine Freunde weitergegeben hatte.
Nach Informationen der P2P-Nutzervereinigung Audionautes sind in Frankreich noch 50 ähnliche Verfahren gegen Downloader vor Gericht anhängig. In der Vergangenheit waren einzelne Nutzer zu Strafen von bis zu 15.000 Euro verurteilt worden. Audionautes hilft nach eigenen Angaben 20 dieser Beschuldigten mit ihrer Verteidigung.