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Verfasst: Freitag 21. Januar 2005, 14:07
von Fredforward
Hall,
ich arbeite für eine dt. Firma und wohne im Elsass. Kann mein Arbeitgeber das Gehalt auf mein französisches Konto leiten, von wo aus ich es versteuere ?
Oder spricht was dagegen ?
Dank im Voraus für die Hilfe !
Verfasst: Freitag 21. Januar 2005, 22:13
von les cigales
Kommt darauf an,wo Du arbeitest und wo Du wohnst.Lebst Du in Frankreich und arbeitest in Deutschland,so wird Dir ein Pauschalbetrag abgezogen.Den Rest mußt Du an Deinem Wohnsitz versteuern.Deutsches Unternehmen in Frankreich,mußt Du natürlich in Frankreich versteuern.
Gruss Klaus
Verfasst: Freitag 21. Januar 2005, 22:48
von textspecht
Salut,
wenn Du als germanischer Angestellter oder Arbeiter für eine Germanen-Firma in Germanien arbeitest, Dein fester Wohnsitz aber in Gallien liegt, drückst Du Deine Steuern auch in Gallien ab. Das ist deutlich günstiger als beim ohnehin teureren Wohnsitz in Germanien.
Deshalb leben ja auch so viele Germanen im Elsaß, arbeiten in Germanien und nehmen den jungen Familien im Elsaß die Bauplätze weg. Sagen die Elsässer...
Gruß, Heinz-Günter (Ex-Badener)
Verfasst: Montag 24. Januar 2005, 14:09
von Fredforward
Salut und vielen Danf für die INfos. Der Vorgang zur Beantragung zur Steuerbefreiung in Germanien ist unerfreulich bürokratisch, lohnt sich aber für Angestellte. Am elegantesten ist -wenn möglich - die Lösung Rechnungen aus Gallien nach Germaninen zu schicken.