Re: Bildrechte Frankreich
Verfasst: Montag 15. August 2016, 14:18
				
				ähnlich wie in Deutschland: darfst Du nur unter bestimmten Bestimmungen:
b) nach Ablauf des Urheberrechts
b) wenn der Urheber ausfrücklich darauf verzichtet oder andersweitig einer Nutzung zugestimmt hat.
			b) nach Ablauf des Urheberrechts
b) wenn der Urheber ausfrücklich darauf verzichtet oder andersweitig einer Nutzung zugestimmt hat.